EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

Euskirchener Kreistag: Einstimmig gegen weitere Elternbeiträge

Kreise, Kreis Euskirchen: Bereits Anfang März stellte die SPD-Kreistagsfraktion den Antrag, dass der Kreis Euskirchen – wie auch im Januar – 50 Prozent der Elternbeiträge erstatten soll. Dies sollte für alle Monate gelten, in denen der Kita-Betrieb pandemiebedingt eingeschränkt ist. Der Antrag wurde im Kreistag einstimmig beschlossen. Dieser Beschluss wurde unter dem Vorbehalt einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung gefasst. Wenn das Land NRW die Hälfte der Kosten übernimmt, dann übernimmt der Kreis die andere Hälfte. Die Landesregierung weigert sich jedoch weiterhin, ihren Anteil zu tragen. Deshalb hat die SPD-Kreistagsfraktion die Landesregierung in einem Brief an Minister Stamp dazu aufgefordert, ihren Anteil zu leisten und 50 Prozent der Kosten zu übernehmen.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren alle Eltern seitens der Landesregierung dringend aufgefordert, ihre Kinder nicht in der Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle betreuen zu lassen. Die Betreuungszeiten sind zudem um zehn Stunden reduziert. Daher haben in den Monaten Februar, März und April die Familien den Großteil der Betreuungsarbeit geleistet. Diese Situation setzt sich voraussichtlich auch in den kommenden Monaten fort. Der Kreis Euskirchen hat die Voraussetzungen für die Erstattung der Gebühren geschaffen, doch die Landesregierung spielt bislang weiter auf Zeit.

Dazu erklärt Thilo Waasem, SPD-Fraktionsvorsitzender: „Wenn Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden, sollten auch keine Gebühren erhoben werden. Alle Fraktionen haben im Kreistag zugestimmt, dass der Kreis Euskirchen 50 Prozent der Kosten übernehmen soll. Damit hat der Kreis Euskirchen seine Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist es an der Landesregierung, eine entsprechende Regelung zu schaffen und sich die Kosten mit den Kommunen zu teilen. Doch die Landesregierung spielt auf Zeit und lässt die Familien im Regen stehen. Wir richten daher den eindringlichen Appell an die Landesregierung, endlich zu handeln.“

23.4.2021Land & LeuteKreise, Kreis Euskirchen0 Kommentare redaktion

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite