Eifel: Es gibt viele Idee für spannende Kulturprojekte, doch wie sieht die Finanzierung aus? In Zeiten klammer Kassen können die Kommunen meist nur sehr geringe bis gar keine Beiträge leisten. Die Sponsorensuche ist auch kein einfacher Weg. Doch für Vereine, Initiativen und Kulturschaffende gibt es noch die Möglichkeit, über Förderprogramme an Gelder zu kommen. EIFELON stellt an dieser Stelle einige vor:
Seit Ende der 1990er Jahre unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die vielfältigen Kulturlandschaften des Landes mit dem bundesweit einzigartigen Förderprogramm „Regionale Kulturpolitik“, das neue Impulse für die Kulturarbeit der insgesamt zehn Kulturregionen geben soll. Eine davon ist die StädteRegion Aachen. Gefördert werden kreative Projekte, die die Region voranbringen. Sie sollen kulturelle Strukturen verbessern und die kulturelle Grundversorgung durch Kooperation, Koordination, Vernetzung oder Arbeitsteilung in der Region sichern. Diese Versorgung umfasst das gesamte Spektrum von Theater, Orchester und Museum, über Bibliothek, Musikschule, Volkshochschule und freie Szene bis hin zu einzelnen Künstlern. Beispiele sind gemeinsame Werbung für Kultur, Hilfe beim Zugang zu Datennetzen oder Aufbau gemeinsamer Datenpools. Aber auch Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturgut in den Regionen, zum Beispiel Umnutzung denkmalgeschützter Bauten für kulturelle Zwecke, sowie das Herrichten von historischen Parks oder Industriedenkmälern für kulturelle Zwecke zählen dazu. Projekteinreichungen für 2017 sind bis zum 30. September über www.kultur.web.nrw.de/projektdatenblatt möglich. Ansprechpartnerin ist Susanne Ladwein, 0241 – 9631944, . Weitere Hinweise auf www.regionalekulturpolitiknrw.de
Wer schnell ist, kann sich sich noch bis zum 22. Juli um den „Preis für junge Kunst“ des Neuen Aachener Kunstverein (NAK) bewerben. Zum dritten Mal wird der mit 3.000 Euro dotierte Preis an junge Künstlerinnen und Künstler aus der Städteregion Aachen und der Euregio Maas-Rhein vergeben. Er wird für Künstler im Bereich Bildende Kunst für Medien wie Malerei, Skulptur, Fotografie, Video, Performance und Neuen Medien ausgelobt. Eine Fachjury wird aus den eingereichten Bewerbungen einen Preisträger auswählen, der vom 10. September bis zum 16. Oktober in einer Ausstellung des NAK präsentiert wird. Teilnehmen können Künstler bis 40 Jahre, die in der Euregio leben und arbeiten, dort geboren sind oder ausgebildet wurden und eine professionelle Ausstellungstätigkeit nachweisen können. Bewerber werden gebeten, einen Lebenslauf, das Bewerbungsformular sowie Dokumentationsmaterial ihrer Arbeiten (z.B. Installationsansichten, Farbkopien, Projektskizzen, Texte, DVDs) bis zum 22. Juli (Datum des Poststempels) beim NAK Neuer Aachener Kunstverein einzureichen (bitte keine Originale). Informationen zu Bewerbungsunterlagen und Voraussetzungen unter http://www.neueraachenerkunstverein.de/content/ausstellungen/veranstaltung-2/
Kulturarbeit mit Älteren wird beim Förderfonds „Kultur & Alter 2017“ vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützt. Es sollen Projekte gefördert werden, die die zeitgemäße und innovative Formen der Kulturarbeit mit älteren Menschen und im Generationendialog erproben. Im Jahr 2017 stehen dafür, vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt, rund 138.000 Euro zur Verfügung. Der neue Förderschwerpunkt lautet: „Vielsprachigkeit – unterschiedliche Sprach- und Sprechfähigkeit“. Zentrale Ziele sind die Stärkung der Kreativität und die Entwicklung der Kulturellen Bildung älterer Menschen. Die Thematisierung interkultureller Aspekte sowie die Förderung des Generationendialogs und der Kultur-Teilhabe von Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oder Bildungsbarrieren Kulturangebote nicht oder nicht mehr wahrnehmen können, gehören zu den Förderkriterien. Bewerben können sich nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen, Künstlern oder einer Kultureinrichtung ein Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Die Veranstaltungen müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und 2017 stattfinden. Antragsfrist ist der 10. Oktober.
Informationen zum Bewerbungs- und Antragsverfahren unter http://ibk-kubia.de/angebote/foerderprogramme/foerderfonds-kultur-und-alter/
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