Schleiden: Um Ehrenamtlern Wertschätzung entgegenzubringen, hat der Schleidener Stadtrat die Einführung der Ehrenamtskarte NRW beschlossen. Somit ist Schleiden die 260. Kommune in NRW, die sich diesem Projekt anschließt. Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden Sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Die Karte ist landesweit in allen Kommunen gültig, die sich am Projekt beteiligen.
Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr (ohne Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung), zum Beispiel im Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Das Engagement bei verschiedenen Organisationen kann zusammengerechnet werden. Es ist eine mindestens einjährige ehrenamtliche Tätigkeit nachzuweisen. Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag gewährt (das Mindestalter beträgt 14 Jahre) und ist drei Jahre gültig. Antragsteller können die Ehrenamtler/innen selbst oder aber auch „Fürsprecher“ sein.
Die Stadt Schleiden wird nun die weiteren Vorbereitungen treffen (z.B. Kooperationspartner werben), sodass voraussichtlich ab dem 1. September 2019 Anträge auf Ehrenamtskarten möglich sind. Für Rückfragen steht Gabriele Wolff () vorab gerne zur Verfügung.
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