EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
6
In Kreuzau half die Gemeinde unentgeldlich bei der "Grundstücksgestaltung" auf Kosten der Allgemeinheit. [Fotos: privat]

Darf’s ein bisschen mehr sein? – Oder: Wie man in Kreuzau Grundstücksflächen vergrößern kann

Kreuzau, Obermaubach: Es war einmal ein kleiner Bach in der Eifel, er plätscherte zwischen den Hängen des Rurtals in den Obermaubacher Stausee. 2011, es war nach einem heftigen Gewitterregen und einem darauf folgenden Hochwasser, beschloss ein Grundstücksanlieger, in den, an seiner Grundstücksgrenze glucksenden Bach gestaltend einzugreifen. Das unreguliert dahinfließende Gewässer sollte sich in eine Bachidylle mit Mäuerchen, Spazierwegen und lauschiger Bank verwandeln. Kurz: Der Bach sollte – optisch aufgewertet – ein voll integrierter Bestandteil seines angrenzenden Gartens werden. Schluss mit der ungezähmten Natur. Auch Bäche haben, wenn sie an Grundstücken vorbeifließen, sich gefälligst dem kreativen Bauwillen des ach so naturliebenden Grundstückseigners zu unterwerfen.

dresbach_3

Die Holzbohlen veränderten den natürlichen Bachlauf massiv.

Da die Gemeinde für den Unterhalt des Gewässers zuständig war und das vorangegangene Gewitterhochwasser auch günstigen Anlass bot, der Bach-Anlieger zudem auch beste Beziehungen zu der örtlichen Ratsvertretung hatte, wurde die Gemeinde gestaltend und auf Gemeindekosten tätig. Der Dresbach bekam gartenseitig ein rustikales Holzkorsett aus massiven Eichenbohlen verpasst. Zusätzlich wurde er auch in seinem Verlauf ein wenig geändert. Der Bach musste einen Teil seines Bettes hergeben, auf dem so gewonnenen Uferstreifen entstand ein idyllischer Spazierweg an den Gestaden des Gewässers. Eine Bank lud zum sinnenden Blick über den See. Solch regulierende Lenkungsmaßnahmen im Verlauf des Gewässers und seiner Mündung ließen, ergänzt durch Aufschüttungen, neben dem Spazierweg auch eine zusätzliche Wiese an den Ufern des Stausees wachsen. Das vordem vorhandene triviale Bachdelta hatte zu verschwinden.

Gewünscht, und von der Verwaltung dann auch ausgeführt. Eine vollendete Abrundung des Anliegergrundstücks war im Auftrag der Gemeinde da gelungen. Man war stolz auf sein Werk und der gestaltende Anlieger freute sich über eine kostenlose Erweiterung seines Gartens durch diese gemeindebauliche Maßnahme.

dresbach_4

Der Bach schwemmte am unbefestigten Ufer des Nachbargrundstücks das Erdreich weg.

Soviel inszenierte Schönheit erzeugte natürlich auch Neider. Der Nachbar und Bachanlieger zur Rechten war der Ansicht, man hätte doch dem Bach einfach seinen Lauf lassen können, und betrachtete die Baumaßnahmen durch die Gemeinde Kreuzau als einen unzulässigen Eingriff in die natürliche Umgebung des Bachufers, die nichts mit Reparaturarbeiten nach dem Hochwasser zu tun hätten. Zumal die hübsche Bachbegrenzung aus Holzbohlen auch nur auf einer Seite – der des Gartenbesitzers – erfolgt sei. Einwände des „unregulierten“ Nachbarn bei der Gemeinde halfen nichts, man war in Kreuzau mit dem einseitig holzgefassten Bachverlauf sehr zufrieden. Auch das Argument, das Wasser des Bachs würde sich nun – bedingt durch die Umlenkung – in die Uferböschung des unbefestigten Nachbargrundstücks fressen, erzeugte im Umweltausschuss nur ein müdes Lächeln. So wäre die Natur nun mal, wurde dem Nachbarn beschieden, da könne man auch nicht eingreifen.

dresbach_2

Der betroffene Nachbar forderte, den  Bach in den ursprünglichen, naturnahen Zustand zurückzuversetzen.

Die Jahre gingen ins Land, ein neuer Gemeinderat und ein neuer Bürgermeister wurden gewählt, aber am Dresbach blieb alles beim regulierten Alten. Irgendwann und viele erfolglose Briefwechsel später platzte dem Nachbarn der Kragen und er wandte sich an die Untere Landschaftsbehörde des Kreises mit der Bitte, dem Bach doch wieder die Freiheit seiner natürlichen Entfaltung zuzugestehen. Hatten doch bereits die in den Bachverlauf eingebrachten Bauelemente zu einer Unterspülung seines Grundstücks geführt.

Nun endlich setzten sich – von oben beflügelt – die Räder der Bürokratie knirschend in Bewegung. Der Bachverlauf sei zurückzubauen, befand man höheren Orts. Der Zustand des Baches könne in seinem regulierten Zustand nicht mehr als „naturnah“ bezeichnet werden. Ein gerichtlich vereidigter Landvermesser konnte die Klage des Nachbarn schwarz auf weiß belegen und die vorgenommene Umleitung des Baches dokumentieren.

Die gestaltenden Kräfte der Kommune rückten erneut an, um das in den Bach eingebrachte, lenkende Holzkorsett wieder zu entfernen. Natürlich erfolgte diese Rückbaumaßnahme wieder auf Kosten der Gemeinde, ist sie doch für den Unterhalt des Gewässers zuständig.

War nun damit der Friede am Bach wiederhergestellt, konnten die Molche und Frösche ihren Bach wieder in Besitz nehmen und sich ganz ihrem Daseinszweck widmen?

dresbach_5

Am Ende des regulierten Gewässers entstand eine neue, privat genutzte Liegewiese im ehemaligen Bachdelta.

Ganz? Nein, nicht so ganz. Im ehemaligen Mündungsdelta des Dresbaches in den Obermaubacher Stausee blieb die holzgestaltete „Küste“ bestehen. Ja, sie verlängert den Bach sogar in das ehemalige Mündungsdelta hinein. Ein schmuckes Ufer aus sorgsam gefügten Eichenbohlen reduziert weiterhin das Mündungsdelta des Baches auf einen Bruchteil seiner ursprünglichen Breite. Das so neu gewonnene Gelände hinter der Bohlenwand ziert nun eine Liegewiese und trägt so zur Arrondierung des angrenzenden Gartens unseres Grundstückseigentümers bei.

Sein uneinsichtiger Nachbar spricht von einem Landgewinn durch die Umleitung des Baches von circa 300 Quadratmetern zum Nachteil des Sees und der Allgemeinheit. Er verlangt weiterhin den Rückbau der Uferbefestigung und die Herstellung des ursprünglichen wilden Bachdeltas. Die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis Düren versteht die ganze Aufregung nicht. Die Hindernisse im Verlauf des Baches waren doch teilweise entfernt worden… damit wäre eine ökologische Entwicklung des Dresbaches doch wieder möglich. Mit dem zugeschütteten Mündungsdelta im See habe man nichts zu tun: „Eine leitbildgerechte Entwicklung des Dresbach ist hier nicht mehr möglich.“ Das ist dann wohl Sache des Wasserverbands Eifel-Rur (WVER) als Seeeigentümer. Damit stellt sich die Frage, wie es der Wasserverband sieht, wenn Anlieger die Seeufer zu ihrer persönlichen kreativen Gestaltungsplattform erklären. Ein wenig mehr Land hier… und ein wenig weniger See da, vielleicht ein kleiner Hafen fürs private Segelboot… lässt sich sicher auch verhandeln… Angeblich ist, nach Aussage des Grundeigentümers, der geschädigte WVER in alle Gestaltungsschritte einbezogen worden, er habe sie sogar fotografisch festgehalten. Soviel… so seltsam.

Offene Fragen bleiben: Wieso baut die Gemeinde auf Steuerzahlerkosten eine private Bachregulierung? Wieso macht sie das ohne Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde? Kann jeder Seeanlieger in Obermaubach sein Ufer gestalten oder umbauen, wie er es gerne hätte? Und hilft ihm der WVER als Seeeigentümer auch dabei? Ist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises nur für Bäche zuständig und hört ihre Verantwortung bei der Ufergestaltung auf? Wer sorgt denn nun dafür, dass der Bach wieder zu seinem natürlichen Delta kommt? Hier ist anscheinend niemand zuständig.

Die Vermutung, dass diese behördliche Handlungsunlust in diesem Fall mit der Tatsache zu tun hat, dass der „Gartengestalter“ im Umweltausschuss der Gemeinde und in der richtigen Partei vertreten ist, kann sicherlich als böswillige Unterstellung neidischer Nachbarn zurückgewiesen werden.

5.2.2016Leben, GlosseKreuzau, Obermaubach6 Kommentare cpm

Bisher 6 Kommentare
Kommentar schreiben

  • Sehr guter Artikel! Stellt doch endlich jemand den Zusammenhang zwischen der angeblich unbedeutenden einseitigen Uferbefestigung und dem Landgewinn im Mündungsdelta des Dresbachs, welches es jetzt leider nicht mehr gibt, öffentlich dar!.

    • Hallo Frau Hohn, ich teile Ihre Ansicht, dass solche „Landschaftsgestaltung“ in ihrer Gesamtheit äußerst fragwürdig ist. Andererseits sind Sie doch Mitglied des Gemeindrates, sowie Vorsitzende des Umweltausschusses und Fraktionsvorsitzende der Grünen in Kreuzau, weiters stellvertretende Landrätin des Kreises Düren.

      Soll ich Ihren Kommentar dahingehend verstehen, dass Sie mit all dieser politischen Kompetenz nicht in der Lage sind, dem Dresbach wieder zu seinem natürlichen Delta zu verhelfen? Ein entsprechender Antrag im Umweltausschuss, sich mit der Sachlage zu beschäftigen, kann doch nicht so schwer sein.

  • Bin gespannt wie die Genehmigungsbehörden reagieren werden?
    Siehe auch Kommentare :

    https://www.facebook.com/dresbach

    Zerstörung Dresbach, Kreuzau-Obermaubach
    5. Februar um 16:32 •
    Aufgeschoben ist nicht aufgehoben : aus aktuellem Anlass wurde die Ausstrahlung des WDR-Berichts in der Lokalzeit Aachen betreffend der widerrechtlichen Bebauung des Dresbaches auf den 11.02.2016 verlegt.
    Zerstörung Dresbach, Kreuzau-Obermaubach
    4. Februar um 10:34 •
    Nicht verpassen!!! Freitag, 05.02. um 19.30 Uhr berichtet die Lokalzeit Aachen über die widerrechtlichen Handlungen der Gemeinde Kreuzau am Dresbach. Durch Manipulierungen des Bachlaufs wurde hier für ein CDU-Fraktionsmitglied und seine Gattin ein Teil des Sees und benachbarter Grundstücke abgetrennt. Dieser Bereich wurde mit Erde aufgefüllt und so für das Mitglied des Umweltausschusses in privaten Garten umgestaltet. Es ist ein Skandal, wie hier Mitgliedern der ehemaligen Mehrheitsfraktion öffentlicher Grund und Boden „z

    • tec (Team) am 10.2.16 um 17:22 (#57)

      Hallo Schattenseite,
      bitte achten Sie in Zukunft auf das 1000-Zeichen-Limit für Kommentare.

      Lieben Gruß,

      das EIFELON Technik Team

  • Es ist doch immer wieder spannend wie unsere Gesellschaft auf böswillige Verleumdungen reagiert sobald diese etwas mit Umweltschutz zu tun haben. Ist es der geneigten Leserschaft eigentlich bekannt, dass der Herr, der diesen Feldzug führt, sein Bachgrundstück, dass allerdings ärgerlicherweise kein Seeufer hat, verkaufen wollte und dass er dafür ein Grundstück seines Nachbarn benötigte, der aber nicht verkaufen wollte. Dann ist es natürlich einfach seinem Ärger in Form von Verleumdungen Luft zu machen. Vielleicht hilft ja ein solcher Druck auch, dass der Nachbar doch verkauft. Recherche heißt auch mit allen Betroffenen zu sprechen. Übrigens, ich bin nicht der Nachbar, ich kenne nur den Sachverhalt.

    • redaktion (Team) am 12.2.16 um 16:53 (#59)

      Hallo Seerosine,
      seien Sie versichert: Wir haben recherchiert, haben Stellungnahmen der Behörden eingeholt und die Gutachten gelesen. Uns interessiert allein der Zustand an dem Gewässer und wie die beteiligten Behörden und Verwaltungen damit umgehen. Tatsache ist: Der Bach wurde unrechtmäßig reguliert und das Mündungsdelta im See wurde teilweise zugeschüttet und reguliert. Diese Informationen haben wir in einer Glosse beschrieben.

      Wir unterstellen keinem Beteiligten irgendwelche Motive und das sollten Sie auch nicht tun.

      Mit freundlichen Grüßen

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite