Kreuzau, Obermaubach: Es war einmal ein kleiner Bach in der Eifel, er plätscherte zwischen den Hängen des Rurtals in den Obermaubacher Stausee. 2011, es war nach einem heftigen Gewitterregen und einem darauf folgenden Hochwasser, beschloss ein Grundstücksanlieger, in den, an seiner Grundstücksgrenze glucksenden Bach gestaltend einzugreifen. Das unreguliert dahinfließende Gewässer sollte sich in eine Bachidylle mit Mäuerchen, Spazierwegen und lauschiger Bank verwandeln. Kurz: Der Bach sollte – optisch aufgewertet – ein voll integrierter Bestandteil seines angrenzenden Gartens werden. Schluss mit der ungezähmten Natur. Auch Bäche haben, wenn sie an Grundstücken vorbeifließen, sich gefälligst dem kreativen Bauwillen des ach so naturliebenden Grundstückseigners zu unterwerfen.
Da die Gemeinde für den Unterhalt des Gewässers zuständig war und das vorangegangene Gewitterhochwasser auch günstigen Anlass bot, der Bach-Anlieger zudem auch beste Beziehungen zu der örtlichen Ratsvertretung hatte, wurde die Gemeinde gestaltend und auf Gemeindekosten tätig. Der Dresbach bekam gartenseitig ein rustikales Holzkorsett aus massiven Eichenbohlen verpasst. Zusätzlich wurde er auch in seinem Verlauf ein wenig geändert. Der Bach musste einen Teil seines Bettes hergeben, auf dem so gewonnenen Uferstreifen entstand ein idyllischer Spazierweg an den Gestaden des Gewässers. Eine Bank lud zum sinnenden Blick über den See. Solch regulierende Lenkungsmaßnahmen im Verlauf des Gewässers und seiner Mündung ließen, ergänzt durch Aufschüttungen, neben dem Spazierweg auch eine zusätzliche Wiese an den Ufern des Stausees wachsen. Das vordem vorhandene triviale Bachdelta hatte zu verschwinden.
Gewünscht, und von der Verwaltung dann auch ausgeführt. Eine vollendete Abrundung des Anliegergrundstücks war im Auftrag der Gemeinde da gelungen. Man war stolz auf sein Werk und der gestaltende Anlieger freute sich über eine kostenlose Erweiterung seines Gartens durch diese gemeindebauliche Maßnahme.
Soviel inszenierte Schönheit erzeugte natürlich auch Neider. Der Nachbar und Bachanlieger zur Rechten war der Ansicht, man hätte doch dem Bach einfach seinen Lauf lassen können, und betrachtete die Baumaßnahmen durch die Gemeinde Kreuzau als einen unzulässigen Eingriff in die natürliche Umgebung des Bachufers, die nichts mit Reparaturarbeiten nach dem Hochwasser zu tun hätten. Zumal die hübsche Bachbegrenzung aus Holzbohlen auch nur auf einer Seite – der des Gartenbesitzers – erfolgt sei. Einwände des „unregulierten“ Nachbarn bei der Gemeinde halfen nichts, man war in Kreuzau mit dem einseitig holzgefassten Bachverlauf sehr zufrieden. Auch das Argument, das Wasser des Bachs würde sich nun – bedingt durch die Umlenkung – in die Uferböschung des unbefestigten Nachbargrundstücks fressen, erzeugte im Umweltausschuss nur ein müdes Lächeln. So wäre die Natur nun mal, wurde dem Nachbarn beschieden, da könne man auch nicht eingreifen.
Die Jahre gingen ins Land, ein neuer Gemeinderat und ein neuer Bürgermeister wurden gewählt, aber am Dresbach blieb alles beim regulierten Alten. Irgendwann und viele erfolglose Briefwechsel später platzte dem Nachbarn der Kragen und er wandte sich an die Untere Landschaftsbehörde des Kreises mit der Bitte, dem Bach doch wieder die Freiheit seiner natürlichen Entfaltung zuzugestehen. Hatten doch bereits die in den Bachverlauf eingebrachten Bauelemente zu einer Unterspülung seines Grundstücks geführt.
Nun endlich setzten sich – von oben beflügelt – die Räder der Bürokratie knirschend in Bewegung. Der Bachverlauf sei zurückzubauen, befand man höheren Orts. Der Zustand des Baches könne in seinem regulierten Zustand nicht mehr als „naturnah“ bezeichnet werden. Ein gerichtlich vereidigter Landvermesser konnte die Klage des Nachbarn schwarz auf weiß belegen und die vorgenommene Umleitung des Baches dokumentieren.
Die gestaltenden Kräfte der Kommune rückten erneut an, um das in den Bach eingebrachte, lenkende Holzkorsett wieder zu entfernen. Natürlich erfolgte diese Rückbaumaßnahme wieder auf Kosten der Gemeinde, ist sie doch für den Unterhalt des Gewässers zuständig.
War nun damit der Friede am Bach wiederhergestellt, konnten die Molche und Frösche ihren Bach wieder in Besitz nehmen und sich ganz ihrem Daseinszweck widmen?
Ganz? Nein, nicht so ganz. Im ehemaligen Mündungsdelta des Dresbaches in den Obermaubacher Stausee blieb die holzgestaltete „Küste“ bestehen. Ja, sie verlängert den Bach sogar in das ehemalige Mündungsdelta hinein. Ein schmuckes Ufer aus sorgsam gefügten Eichenbohlen reduziert weiterhin das Mündungsdelta des Baches auf einen Bruchteil seiner ursprünglichen Breite. Das so neu gewonnene Gelände hinter der Bohlenwand ziert nun eine Liegewiese und trägt so zur Arrondierung des angrenzenden Gartens unseres Grundstückseigentümers bei.
Sein uneinsichtiger Nachbar spricht von einem Landgewinn durch die Umleitung des Baches von circa 300 Quadratmetern zum Nachteil des Sees und der Allgemeinheit. Er verlangt weiterhin den Rückbau der Uferbefestigung und die Herstellung des ursprünglichen wilden Bachdeltas. Die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis Düren versteht die ganze Aufregung nicht. Die Hindernisse im Verlauf des Baches waren doch teilweise entfernt worden… damit wäre eine ökologische Entwicklung des Dresbaches doch wieder möglich. Mit dem zugeschütteten Mündungsdelta im See habe man nichts zu tun: „Eine leitbildgerechte Entwicklung des Dresbach ist hier nicht mehr möglich.“ Das ist dann wohl Sache des Wasserverbands Eifel-Rur (WVER) als Seeeigentümer. Damit stellt sich die Frage, wie es der Wasserverband sieht, wenn Anlieger die Seeufer zu ihrer persönlichen kreativen Gestaltungsplattform erklären. Ein wenig mehr Land hier… und ein wenig weniger See da, vielleicht ein kleiner Hafen fürs private Segelboot… lässt sich sicher auch verhandeln… Angeblich ist, nach Aussage des Grundeigentümers, der geschädigte WVER in alle Gestaltungsschritte einbezogen worden, er habe sie sogar fotografisch festgehalten. Soviel… so seltsam.
Offene Fragen bleiben: Wieso baut die Gemeinde auf Steuerzahlerkosten eine private Bachregulierung? Wieso macht sie das ohne Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde? Kann jeder Seeanlieger in Obermaubach sein Ufer gestalten oder umbauen, wie er es gerne hätte? Und hilft ihm der WVER als Seeeigentümer auch dabei? Ist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises nur für Bäche zuständig und hört ihre Verantwortung bei der Ufergestaltung auf? Wer sorgt denn nun dafür, dass der Bach wieder zu seinem natürlichen Delta kommt? Hier ist anscheinend niemand zuständig.
Die Vermutung, dass diese behördliche Handlungsunlust in diesem Fall mit der Tatsache zu tun hat, dass der „Gartengestalter“ im Umweltausschuss der Gemeinde und in der richtigen Partei vertreten ist, kann sicherlich als böswillige Unterstellung neidischer Nachbarn zurückgewiesen werden.
Bisher 6 Kommentare
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Sehr guter Artikel! Stellt doch endlich jemand den Zusammenhang zwischen der angeblich unbedeutenden einseitigen Uferbefestigung und dem Landgewinn im Mündungsdelta des Dresbachs, welches es jetzt leider nicht mehr gibt, öffentlich dar!.
Hallo Frau Hohn, ich teile Ihre Ansicht, dass solche „Landschaftsgestaltung“ in ihrer Gesamtheit äußerst fragwürdig ist. Andererseits sind Sie doch Mitglied des Gemeindrates, sowie Vorsitzende des Umweltausschusses und Fraktionsvorsitzende der Grünen in Kreuzau, weiters stellvertretende Landrätin des Kreises Düren.
Soll ich Ihren Kommentar dahingehend verstehen, dass Sie mit all dieser politischen Kompetenz nicht in der Lage sind, dem Dresbach wieder zu seinem natürlichen Delta zu verhelfen? Ein entsprechender Antrag im Umweltausschuss, sich mit der Sachlage zu beschäftigen, kann doch nicht so schwer sein.
Bin gespannt wie die Genehmigungsbehörden reagieren werden?
Siehe auch Kommentare :
https://www.facebook.com/dresbach
Zerstörung Dresbach, Kreuzau-Obermaubach
5. Februar um 16:32 •
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben : aus aktuellem Anlass wurde die Ausstrahlung des WDR-Berichts in der Lokalzeit Aachen betreffend der widerrechtlichen Bebauung des Dresbaches auf den 11.02.2016 verlegt.
Zerstörung Dresbach, Kreuzau-Obermaubach
4. Februar um 10:34 •
Nicht verpassen!!! Freitag, 05.02. um 19.30 Uhr berichtet die Lokalzeit Aachen über die widerrechtlichen Handlungen der Gemeinde Kreuzau am Dresbach. Durch Manipulierungen des Bachlaufs wurde hier für ein CDU-Fraktionsmitglied und seine Gattin ein Teil des Sees und benachbarter Grundstücke abgetrennt. Dieser Bereich wurde mit Erde aufgefüllt und so für das Mitglied des Umweltausschusses in privaten Garten umgestaltet. Es ist ein Skandal, wie hier Mitgliedern der ehemaligen Mehrheitsfraktion öffentlicher Grund und Boden „z
Hallo Schattenseite,
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Lieben Gruß,
das EIFELON Technik Team
Es ist doch immer wieder spannend wie unsere Gesellschaft auf böswillige Verleumdungen reagiert sobald diese etwas mit Umweltschutz zu tun haben. Ist es der geneigten Leserschaft eigentlich bekannt, dass der Herr, der diesen Feldzug führt, sein Bachgrundstück, dass allerdings ärgerlicherweise kein Seeufer hat, verkaufen wollte und dass er dafür ein Grundstück seines Nachbarn benötigte, der aber nicht verkaufen wollte. Dann ist es natürlich einfach seinem Ärger in Form von Verleumdungen Luft zu machen. Vielleicht hilft ja ein solcher Druck auch, dass der Nachbar doch verkauft. Recherche heißt auch mit allen Betroffenen zu sprechen. Übrigens, ich bin nicht der Nachbar, ich kenne nur den Sachverhalt.
Hallo Seerosine,
seien Sie versichert: Wir haben recherchiert, haben Stellungnahmen der Behörden eingeholt und die Gutachten gelesen. Uns interessiert allein der Zustand an dem Gewässer und wie die beteiligten Behörden und Verwaltungen damit umgehen. Tatsache ist: Der Bach wurde unrechtmäßig reguliert und das Mündungsdelta im See wurde teilweise zugeschüttet und reguliert. Diese Informationen haben wir in einer Glosse beschrieben.
Wir unterstellen keinem Beteiligten irgendwelche Motive und das sollten Sie auch nicht tun.
Mit freundlichen Grüßen
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