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Das Braunkehlchen verliert seinen Lebensraum. Hauptursache: Intensive Grünlandbewirtschaftung. [Foto: Naturschutzinitiative e.V.]

Aufruf der Naturschutzinitiative: Gesellschaft und Politik müssen endlich aufwachen

Eifel: Zum Tag der Artenvielfalt, am Freitag vergangener Woche, hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) einen Aufruf veröffentlicht. Die NI fordert eine neue globale Biodiversitätsstrategie, Biodiversitätskonferenzen anstatt Weltklimakonferenzen, und sechs notwendige Schritte, das Artensterben in Deutschland zu stoppen:


Der Erhalt der Arten und funktionierender Ökosysteme sind die zentralen Zukunftsthemen. Die einseitige Ausrichtung auf den ebenfalls wichtigen Klimaschutz verdeckt jedoch die biologische Realität des Artensterbens wie z.B. das Vordringen des Menschen in vormals unberührte Natur, die intensive Landnutzung, die Zerstörung der Wälder, die Ausbreitung von Monokulturen und der fortschreitende Lebensraumverlust.

Gesellschaft und Politik müssen endlich aufwachen. Umfassender Naturschutz muss wieder oberste Priorität haben, damit die Ökosysteme durch menschliche Eingriffe nicht noch weiter aus dem Gleichgewicht geraten“,

erklärte Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender des Umweltverbandes Naturschutzinitiative.

Dramatischer Artenrückgang

Nach dem aktuellen Bericht des Weltbiodiversitätsrates zum Artensterben befinden sich 60 % der von der EU geschützten Arten in einem schlechten Erhaltungszustand. Die Arten, denen es ohnehin schon schlecht geht, sind weiterhin auf dem Sinkflug: 34 % geht es schlechter und nur 14 % besser. In Deutschland ist jede dritte Tier- und Pflanzenart in ihrem Bestand bedroht, bei den Wirbeltieren sind es sogar zwei Drittel.

Der Verlust der Arten geht einher mit dem Verlust an Lebensräumen. So gibt auch der jüngste Nationale Bericht für die FFH-Richtlinie keine Entwarnung: Der Erhaltungszustand von 41 % der Lebensraumtypen hat sich in den letzten sechs Jahren verschlechtert, nur bei 10 % ist eine Verbesserung festzustellen.

Mit der verfehlten Biospritpolitik befeuert die Bundesregierung die Rodung von Wäldern in Brasilien und in Indonesien für Palmöl. Mit einem Freihandelsabkommen mit Südamerika fördert sie den Import von Soja als Viehfutter, wodurch in Brasilien die Cerrados, die großen Savannen und Steppen, zerstört werden. In Deutschland zerstört sie unsere Wälder durch Windindustrieanlagen, Biodiversität durch Maismonokulturen und fördert den Flächenfraß durch Bau- und Industriegebiete, Straßen und Autobahnen. Der Einsatz für naturnahe und wilde Wälder ist völlig unzureichend.

Biodiversitätskonferenzen anstatt Weltklimakonferenzen

Die Weltgemeinschaft sollte nach der Pandemie die Chance ergreifen, eine neue globale Biodiversitätsstrategie mit klaren und verbindlichen Zielen zu beschließen. Wir brauchen umfassende Biodiversitätskonferenzen. Die auf nur ein Thema ausgerichteten Klimakonferenzen, die wesentliche Teile der ökologischen Belastungen unseres Planeten ausblenden, reichen nicht aus. Umfassender Natur- und Artenschutz ist weitaus mehr als nur Klimaschutz, betonte der Umweltverband.

Die NI fordert sechs Schritte, um das Artensterben wirksam zu stoppen:

  • Konsequente Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 und dessen Biotopverbundes für den Schutz der Arten und deren Lebensräumen, Ausweisung aller Natura 2000 Gebiete als Naturschutzgebiete
  • Schutz und Entwicklung naturnaher und wilder Wälder
  • Reform der europäischen Agrarpolitik nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“, damit sich der Schutz der biologischen Vielfalt für die Landwirte lohnt
  • Drastische Reduzierung des Flächenverbrauchs für Straßen, Bau-, Gewerbe- und Industriegebiete zum Schutz von Lebensräumen und deren Vernetzung
  • Konsequentes Umsetzen der nationalen Biodiversitätsstrategie
  • Einsatz für eine ambitionierte europaweite Biodiversitätsstrategie, die deutlich mehr Gelder für den Naturschutz und die personelle Ausstattung der Naturschutzbehörden zur Verfügung stellt als bisher

Es wird höchste Zeit zu handeln. Die Bundesregierung, die Bundesländer und die europäischen Institutionen müssen ihrer Verantwortung für mehr Artenschutz gerecht werden, um glaubwürdig zu bleiben. Denn der Erhalt und die Förderung der Arten und der biologischen Vielfalt ist unser aller Lebensversicherung“,

so der Aufruf der Naturschutzinitiative.

NI in eigener Sache:

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer, die Bundesregierung plant die Naturschutzgesetzgebung durch eine Privilegierung von Windanlagen zu Lasten des Tötungsverbotes im BNatSchG auszuhebeln. Dagegen will die NI vorgehen und bittet die Bürger um Unterstützung:

Natur- und Artenschutz vor dem Aus!? Nicht mit uns!

Die Bundesregierung plant ein weiteres Aufweichen des Natur- und Artenschutzes durch einen neuen Ausnahmetatbestand im Bundesnaturschutzgesetz. Hiernach soll die Windenergie neben der schon bestehenden Privilegierung im Baugesetzbuch noch weiter privilegiert werden – zulasten des Natur- und Artenschutzes.

Es gab schon einmal den Versuch auf Bundesebene, § 45 Abs.7 BNatSchG dahingehend zu ändern, dass ausdrücklich der Klimaschutz als Tötungsgrund in das Gesetz geschrieben wurde. Politisch war das seinerzeit nicht durchsetzbar.

Eine solche Änderung würde zu einem Dammbruch größten Ausmaßes führen und wäre unionsrechtswidrig. Unsere Auffassung wurde kürzlich vom VG Gießen zum Windpark Butzbach, vom OVG Münster und bereits vom EUGH bestätigt, ebenso von zahlreichen Juristen.

Sollte diese geplante Änderung tatsächlich beschlossen werden und von den Genehmigungsbehörden zur Anwendung kommen, so wäre dies nicht nur ein Grund für ein Vertragsverletzungsverfahren der Union gegen Deutschland.

Jede behördliche Entscheidung, die auf dieser Änderung basiert, stünde im Verdacht der Rechtswidrigkeit und wäre gerichtlich durch anerkannte Umweltvereinigungen angreifbar, da die Vogelschutzrichtlinie Anwendungsvorrang vor deutschem Recht besitzt.

Wir halten diese geplante Gesetzesänderung für ganz entscheidend, wenn es um die Frage geht, ob der Windenergieausbau zukünftig weiter massiv unter Außerachtlassung der Interessen von Mensch, Natur und Landschaften fortgesetzt wird.

Dies wollen wir mit Ihrer Hilfe verhindern. Hierzu möchten wir ein fundiertes Rechtsgutachten erstellen lassen und unsere Forderungen nach einem Ende des naturzerstörerischen Windenergieausbaus in die Öffentlichkeit und Politik bringen.

Wenn Sie bei Ihrem Einsatz für Landschafts-, Natur- und Artenschutz einen Schwerpunkt setzen wollen, um die weitere Industriealisierung unserer Wälder durch Windenergieanlagen zu verhindern, dann unterstützen Sie uns bitte mit Ihrer Spende, damit wir dieses Projekt/diese Kampagne finanzieren können.

Konto Nr.

IBAN DE60 5739 1800 0011 5018 26 (Stichwort: „Naturschutzgesetz“)

Sie erhalten nach Eingang Ihrer Spende über 200,00 € umgehend eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung (dazu bitte Ihre Adresse angeben). Unter 200 € reicht in der Regel der Überweisungsbeleg für das Finanzamt.

Mit bestem Dank und herzliche Grüße

Ihre/Euere Naturschutzinitiative

Mehr zur Naturschutzinitiative auf EIFELON: hier

29.5.2020NaturEifel0 Kommentare cpm

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