Kall:
Die Gemeinde Kall hat bereits Ende Februar mit der Vorbereitung zur Erschließung des Gewerbegebiets Kall III begonnen. Dabei handelte es sich um eine sogenannte Baufeldfreimachung im Plangebiet. Das neue Gewerbegebiet, das südöstlich des Heidehofs (östlich der L 206, die Red.) liegt, umfasst eine Fläche von rund zwölf Hektar. Vermutlich im April wird mit der Erschließung begonnen. Wenn alles glatt läuft, wovon die Gemeinde ausgeht, können die ersten Investoren im Sommer mit den Bauarbeiten beginnen […]
So viel aus eine Presseaussendung der Gemeinde Kall im März 2018. Auf 120.000 Quadratmetern soll das neue Gewerbegebiet Kall III entstehen. Die Böden in der Region sind teilweise hoch belastet. Wurde doch in früheren Zeiten Blei in der Region abgebaut und verhüttet – Altlasten inklusive. So existieren auch heute noch genaue Vorgaben wie bei neuen Baugründen für Eigenheime mit dem Bodenaushub in der Region zu verfahren ist: Er ist als belastetes Material auf der Sondermülldeponie zu entsorgen.
Zum Thema Kontaminierung schreibt die Gemeinde Kall in ihrer Presseaussendung:
Besondere Sorgfalt lassen die Verantwortlichen beim Thema der bleihaltigen Böden im nördlichen Bereich der Gemeinde Kall walten. Die jeweilige Belastung dieser Flächen, zu denen auch das Gewerbegebiet III gehört, ist seit Jahrzehnten bekannt. Gemeinsam mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Euskirchen wurde eine Lösung direkt vor Ort gefunden.“
Die Erdmassen der so genannten „Baufeldfreimachung“ – also die oberste Schicht des kontaminierten Mutterbodens – solle „zum Ausgleich von Unebenheiten oder zur Nivellierung von abschüssigen Flächen genutzt werden“, zusätzlich sei an Erdwälle gedacht, aus denen ein optischer und akustischer Schutzwall für Teile des Geländes errichtet werden soll. Der übrige Rest des belasteten Mutterbodens solle danach „ordnungsgemäß entsorgt“ werden.
Es werden also vermutlich tausende Kubikmeter, voraussichtlich mit Blei und Arsen verseuchter Mutterboden auf dem Gelände bewegt, vermischt und für die Nivellierung wieder neu verbaut.
EIFELON interessierte sich für die Zusammensetzung dieses Bodenaushubs und stieß dabei auf wenig Gegenliebe für unsere neugierige Fragen bei der Kaller Verwaltung: Was ist drinnen im dem Bodenaushub, der da derzeit im neuen Gewerbegebiet III in Kall entnommen, aufgewirbelt und verschoben wird?, wollten wir wissen.
Eine offizielle Anfrage vom EIFELON am 22. Februar 2018 an die Gemeinde Kall griff das Thema „belasteter Erdaushub“ auf. Bekannt sei, dass das ganze Gebiet, in dem das neue Gewerbegebiet Kall III entstehen soll, aufgrund des historischen Bleiabbaues in der Region in der Regel kontaminiert ist.
Unsere Fragen:
Wurde der Boden jemals auf Schadstoffe untersucht? Muss der Aushub nicht, wie das in anderen angrenzenden Ortschaften geschieht, entsorgt werden? Wem gehörte das ganze Land, bevor die Gemeinde es erwarb? Und zu welchem Preis wurde es verkauft?
Statt Antworten bekam EIFELON eine Einladung ins Kaller Rathaus zu einem persönlichen Gespräch, in dem die Fragen erörtert werden sollten. Da es sich um 120.000 Quadratmeter Fläche handelt, auf hochbrisantem, ehemaligem Bergbau-Gebiet, wurden die Fragen erneut schriftlich gestellt, mit der Bitte um schriftliche Beantwortung. Gleichzeitig wurde um die Herausgabe einer Kopie des betreffenden Boden-Gutachtens gebeten. Die Redaktion berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz. Das Gesetz bestimmt, dass Informationen dem Fragesteller in der Form zu liefern sind, wie es der Fragende erbittet. Während die Anfrage nach der Kopie des Bodengutachtens weiter ohne Ergebnis lief, gab die Gemeinde Kall am 21. März 2018 die oben zitierte Pressemitteilung heraus.
Die Übersendung einer Kopie des Boden-Gutachtens an die Redaktion wurde weiter verweigert, allein in der Gemeindeverwaltung sei eine Einsichtnahme möglich. Doch was nutzt eine Einsicht ohne Überprüfung durch Experten?
Erst nachdem EIFELON die Gemeinde Kall mit dem Rechtsweg konfrontiert hatte, erklärte sich die Gemeindeverwaltung schließlich am 27. April bereit, eine Kopie des Boden-Gutachtens gegen eine entsprechende Kopierkostengebühr herauszugeben.Nun bleibt abzuwarten, ob Fakten, Daten und Karten diesem Dokument insofern beiliegen, dass die Bodenbelastung des verseuchten Aushubmaterials verlässlich nachgeprüft werden kann.
Auch ergibt sich aufgrund der zur Zeit durchgeführten umfangreichen Erdbewegungen in Kall die Frage, woher der vermutlich ebenfalls kontaminierte Bodenaushub stammt, der derzeit auf dem ehemaligen Sägewerksgelände der Firma Schumacher auf dem dortigen Betonuntergrund abgeladen wird.
Sobald das Kaller Gutachten vorliegt, wird die Redaktion die Unterlagen mit den entsprechenden Fachleuten analysieren. EIFELON bleibt dran. [gkli]
Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans
- 08.06.2018: Ein Gutachten im Sinne des Auftraggebers?
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