Kreise, Städtereg. Aachen: Gartenfreunde aufgepasst: Am 1. März beginnt die Schonzeit für Hecken. Das Entfernen oder Abschneiden von Hecken und Gebüschen sind dann verboten. Darauf weist das Umweltamt der StädteRegion Aachen hin. Da einige Vogelarten im Sommer ein zweites Mal brühten, endet die Schonzeit erst am 30. September. Ein schonender Formschnitt ist während der Schonzeit erlaubt. Dabei darf nur der jährliche Zuwachs weggeschnitten werden. Für Bäume gilt die Schonzeit ebenfalls, jedoch nur außerhalb von Garten und Wald. Innerhalb des Ortes sind Bäume während des ganzen Jahres über zusätzliche Baumschutzsatzungen der jeweiligen Städte geschützt. Zudem regelt das Bundesnaturschutzgesetz, dass Bäume mit Nestern und Bruthöhlen nicht gefällt werden dürfen.
Bei Fragen helfen die Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde im Umweltamt der StädteRegion weiter. Für Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen ist Harald Thyssen zuständig (Tel.: 0241-51982180), für Eschweiler, Stolberg und Roetgen Hubert Pawelka-Weiß (Tel.: 0241 – 51982634) und für Simmerath und Monschau Andrea Petermann (Tel.: 0241 – 51982684).
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