EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
0
Die Liegewiese an der Bachmündung: eine Idylle am Wasser... leider illegal. [Foto: privat]

Dresbach und kein Ende

Kreuzau, Obermaubach: Die Frage, ob eine private illegale Grundstückserweiterung an einem Ufergrundstück des Obermaubacher Stausees nun zu einer Reaktion der Gemeinde führt, stand am Mittwoch in der Gemeinderatssitzung in Kreuzau auf der Tagesordnung. Die GRÜNEN hatten zwei Anträge eingebracht. Einen, die noch immer im Bachbett des Dresbachs verbliebenen Beton- und Holzelemente zu entfernen und so den natürlichen Bachlauf wieder herzustellen. Ein zweiter Antrag beschäftigte sich mit der privaten Liegewiese, die der gleiche Eigentümer durch Aufschüttung im ehemaligen Mündungsdelta des Baches errichtet hatte.

EIFELON berichtete: Darf’s ein bisschen mehr sein? – Oder: Wie man in Kreuzau Grundstücksflächen vergrößern kann

Die Gemeinde ist für den Bachlauf und seine natürliche Erhaltung zuständig. Die widerrechtlichen Regulierungsmaßnahmen waren mit Unterstützung der Gemeinde durchgeführt, und später auch aus Teilen des Bachbettes wieder entfernt worden.

Allerdings gibt es weiterhin im Mündungsbereich des Baches eine künstlich befestigte Aufschüttung, die das Bachdelta einschränkt und den ursprünglichen Gewässerverlauf ändert, zugunsten eines Ufergrundstücks. Jene besagte private Liegewiese von circa 300 Quadratmetern Größe.

Bisher erklärte sich die Verwaltung für das erweiterte Uferareal nicht zuständig. Man sei der Ansicht, dass dieser Bereich (die „Liegewiese“, die Red.) in der Zuständigkeit des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) liegen würde, da es sich um eine Aufschüttung eines ursprünglichen Seegeländes handeln würde. Somit wäre die Zuständigkeit beim Wasserverband, der für den Obermaubacher Stausee verantwortlich ist.

„Das könne die Gemeinde in keiner Weise juristisch belegen. Diese Auffassung der Verwaltung sei rechtsirrig und somit falsch“, wird in dem Antrag der GRÜNEN betont. Die Verwaltung könne keine Rechtsnorm darlegen, nach der sich die Unterhaltspflicht für das Gewässer an Katastergrenzen orientieren müsse.

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Düren hatte dem Besitzer der Liegenschaft den Abbau der Uferbefestigung angedroht, war aber dann nicht weiter gegen diese „Ufergestaltung“ – zum Nachteil des Gewässers – vorgegangen. Die Uferbefestigung sei rechtswidrig und verlange einen Rückbau durch die Gemeinde, zu Lasten des Grundstückseigentümers, heißt es in dem Antrag weiter. Die aktuelle Situation führe dazu, dass ein Teil des Staubeckens in privaten Besitz gelangt sei.

„Unabhängig von jeglicher Diskussion darüber, bis zu welchem Grad die Gemeindeverwaltung Kreuzau an der widerrechtlichen Bebauung der Uferbefestigung beteiligt war, wurde dabei weit über die Grenzen der Gemeinde hinaus das Bild Kreuzau’s beschädigt“, heißt es weiter in dem Antrag. Durch die Politik der Untätigkeit würde der Gleichheitsgrundsatz gegenüber allen Bürgern verletzt. „Neben der ökologischen Erforderlichkeit stellen wir (die GRÜNEN, die Red.) diesen Antrag, auch um jeglichen Anschein von Korruption von der Gemeinde Kreuzau abzuwenden.“ Die illegale Uferbefestigung sei durch die Gemeinde zu entfernen.

Soweit der Antrag, der als letzter auf der Tagesordnung des Rates stand.

Um den weiteren Ablauf der Geschichte zu verstehen, muss man wissen, dass das gegenständliche Grundstück einem Mitglied der größten, im Kreuzauer Rat vertretenen Partei, gehört. Insofern war die Stimmung im Saal eher gereizt.

Die weitere Entwicklung der Ratsversammlung, nun aus der Sicht eines Kreuzauer Bürgers, der an der Ratssitzung als Zuhörer teilnahm:

Als letzten Punkt der Tagesordnung rief Bürgermeister Esser den Antrag der Grünen, jegliche Befestigungen aus dem Fließgewässer zu entfernen, auf. Für die Entfernung dieser Materialien sprechen zunächst gewässer-ökologische Gründe. Die verbleibende Uferbefestigung dient aber auch dazu, einen in widerrechtlicher Weise mit Erdreich zugeschütteten Teil des Stausees, dauerhaft dem privaten Grundstück eines CDU-Fraktionsmitgliedes zuzuführen. Daher sollte die Entfernung der Uferbefestigung auch einer Rückführung dieser Fläche zum Seegelände dienen.

Ohne dass dieses Thema in den Fachausschüssen der Gemeinde Kreuzau behandelt wurde, hatte Bürgermeister Ingo Esser die Absicht, unverzüglich abstimmen zu lassen und so jegliche Diskussion über das Thema zu verhindern.

In der vorbereiteten Verwaltungsvorlage hatte der Bürgermeister einen Verbleib der Fremdmaterialien im Dresbach wegen „Unzuständigkeit“ der Gemeinde befürwortet.

Allerdings bestand die Vorsitzende der Grünen, Astrid Hohn, darauf, den Antrag ihrer Fraktion zunächst vorzustellen. Mit vielen Zwischenrufen störten Teile der CDU-Fraktion den Vortrag der stellvertretenden Landrätin. Erst nachdem ein Zuschauer einen der Ratsherrn der Lüge bezichtigt hatte, riss sich dieses CDU-Mitglied zusammen. Die Anspannung dieses Ratsherrn lässt sich vielleicht dadurch erklären, dass er als Leiter des Katasteramts Düren in die Angelegenheit verwickelt ist. Auch die Information der Verwaltung, das gegenständliche Verfahren vor der Bezirk Regierung in Köln wäre abgeschlossen, stellte sich kurze Zeit später als Fehlinformation heraus: Ein SPD-Fraktionsmitglied wies darauf hin, dass dies nicht wahr sei, wenn noch Ortstermine – wie im vorliegenden Fall – anstehen. Eine von der Antragstellerin auf die Wand des Ratssaales projizierte gerichtlich bestellte Vermessung zeigte eindeutig, dass die heute noch vorhandene Uferbefestigungen sich auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau und nicht auf dem Gebiet des Staubeckens befinden.

Auch danach blieb die Gemeindeverwaltung bei ihrer Auffassung.

So wurde die Unterhaltspflicht der Gemeinde für den Dresbach harsch von einem nervösen Bürgermeister Ingo Esser abgelehnt. In der folgenden Abstimmung wurden beide Anträge der GRÜNEN mit CDU-Mehrheit abgeschmettert: Der Rat der Gemeinde Kreuzau erklärt sich für nicht zuständig in dem Verfahren.

Soweit der Bericht des Zuhörers.

Nicht unbedingt eine Sternstunde der Kommunalpolitik. Bleibt doch so beim unvoreingenommenen Beobachter der Eindruck bestehen, dass man in Kreuzau lieber wegguckt und hofft, dass die Bürger irgendwann einfach die neue Liegewiese am Grundstück des Ratsmitglieds vergessen…

7.10.2016PolitikKreuzau, Obermaubach0 Kommentare cpm

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite