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Wildblumenwiese. [Foto: NI]

EU Kommission verklagt Deutschland: Jahrelange Verstöße gegen Naturschutzrecht

Umland: Die EU Kommission hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat (FFH) Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume, sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie 92/43/EWG) nicht eingehalten hat.

Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele, sowie entsprechende Erhaltungsmaßnahmen festlegen, um einen günstigen Erhaltungszustand der dortigen Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Sowohl im europäischen Grünen Deal als auch in der EU-Biodiversitätsstrategie wird darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die EU dem Verlust an biologischer Vielfalt Einhalt gebietet, indem sie die Biodiversität schützt und wiederherstellt.

Der Zustand der natürlichen Lebensräume im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten verschlechtert sich unaufhörlich. Die verschiedenen Arten wildlebender Tiere und Pflanzen sind in zunehmender Zahl ernstlich bedroht. Die bedrohten Lebensräume und Arten sind Teil des Naturerbes der Gemeinschaft, und die Bedrohung, der sie ausgesetzt sind, ist oft grenzübergreifend; daher sind zu ihrer Erhaltung Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich. (Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992)

Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen. Die Kommission übermittelte 2015 ein Aufforderungsschreiben. Nach eingehender Diskussion mit den deutschen Behörden übermittelte sie im Jahr 2019 ein ergänzendes Aufforderungsschreiben, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Februar 2020.

Den jüngsten Informationen der Behörden zufolge hat Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen.
Dazu die Naturschutzinitiative (NI):

Europäische FFH-Schutzgebiete haben es verdient, mehr als reine Lippenbekenntnisse zu sein. Sie müssen Kernbereiche der Biodiversität werden. Es ist nur traurig, dass in Deutschland scheinbar erst etwas in Bewegung gerät, wenn Gerichte dies anordnen.“

Presseerklärung EU Kommission vom 18.02.2021

19.2.2021NaturUmland0 Kommentare cpm

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