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Energiearmut wird in Deutschland immer mehr ein Problem. [Foto: cpm]

Energiewende belastet einkommensschwache Haushalte besonders stark

Eifel: Im Zuge der Energiewende ist der Strompreis in Deutschland in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Seit dem Jahr 2000 haben sich die Strompreise für private Haushalte mehr als verdoppelt. Unter diesen Lasten der Energiewende haben einkommensschwache Haushalte besonders zu leiden, weil sie einen größeren Anteil ihres Einkommens für die Finanzierung ihres Energiebedarfs aufwenden müssen als wohlhabende Haushalte. Das zeigt eine Studie des RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI).

Vor diesem Hintergrund untersuchte das RWI exemplarisch für einige Haushaltstypen mit geringem Einkommen, wie stark ihre Stromkostenbelastung in den Jahren 2006 bis 2016 relativ zu ihrem Einkommen zugenommen hat.

In der Untersuchung wurden insbesondere drei Beispiele für armutsgefährdete Haushalte betrachtet: Armutsgefährdete alleinstehende Rentner, die keine staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen oder erhalten, Ein-Personen-Haushalte, die Arbeitslosengeld II beziehen (Hartz IV), sowie armutsgefährdete Drei-Personen-Haushalte. „Armutsgefährdet“ ist ein Haushalt laut Statistik dann, wenn er über ein Haushaltseinkommen verfügt, das bei nur 60 % des deutschen Durchschnittseinkommens liegt.

In der Studie wurden sämtliche, der Energiewende geschuldeten Abgaben, Umlagen und Steuern, inklusive der auf alle diese Preiskomponenten entfallenden Mehrwertsteuern betrachtet. Allein die von den Verbrauchern zu bezahlende Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage hat mittlerweile ein Volumen von mehreren Milliarden Euro pro Jahr angenommen. Diese Tatsache verschärfe die Gerechtigkeitslücke bei der Verteilung der Kosten der Energiewende.

Die Verdopplung der Strompreise seit Einführung des EEG im Jahr 2000 hat daher erhebliche Verteilungswirkungen zur Folge,

resümiert das RWI. Die Belastung armutsgefährdeter Haushalte durch Stromkosten habe relativ zu ihrem Einkommen in den Jahren 2006 bis 2016 erheblich zugenommen. Diese Haushalte haben im Jahr 2016 mehr für ihren Strom ausgegeben müssen, als zur Deckung ihres Energiebedarfs zum Heizen und zur Warmwassererzeugung. So muss ein armutsgefährdeter, alleinstehender Rentner im Jahr 2016 rund 50 Prozent mehr pro Monat für Strom bezahlen als noch im Jahr 2006.

Während der Anteil der Stromkosten am Einkommen, bei wohlhabenderen Haushalten, rund 1,5 Prozent betragen habe,  müsse ein armutsgefährdeter Dreipersonenhaushalt im Jahr 2016 knapp 5 Prozent – also mehr als das Dreifache – seines niedrigeren Einkommens zur Begleichung der Stromkosten aufwenden.

Alle Abgaben, Umlagen und Steuern, die mit der Energiewende zusammenhängen, wurden in der Studie betrachtet, inklusive der auf alle diese Preiskomponenten zu entrichtende Mehrwertsteuer.

So hat sich etwa die EEG-Umlage seit 2009 mehr als verfünffacht. Das bedeutet, sie ist von 1,31 Cent/Kilowattstunde (kWh) auf aktuell 6,79 Cent/kWh angestiegen. Dazu kommen für die Stromverbraucher weitere Belastungen wie die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh oder die KWK-Umlage. Zudem sei neben einem weiteren Anstieg der EEG-Umlage künftig, wegen des notwendigen Netzausbaus, mit deutlich steigenden Netzentgelten zu rechnen, so die Autoren.

Der Anstieg der EEG-Umlage und die darauf entfallende Mehrwertsteuer sei einer der Hauptgründe für die Strompreiserhöhungen seit dem Jahr 2000. Tatsächlich haben sich die Stromkosten für den statistischen Muster-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh seit Einführung des EEG im Jahr 2000 aus vielerlei Gründen mehr als verdoppelt: Der von diesem Musterhaushalt zu zahlende Strompreis ist von 13,94 auf 29,44 Cent/kWh im Jahr 2018 gestiegen. Dies entspricht einer Mehrbelastung gegenüber dem Jahr 2000 von rund 540 Euro im Jahr.

Für die Studie des RWI wurde ein umfangreicher Panel-Datensatz verwendet, den das RWI gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut forsa in jahrelanger Zusammenarbeit im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) aufgebaut hat. Insgesamt basiert die Analyse auf 27.557 Beobachtungen zum Stromverbrauch und zu sozioökonomischen Charakteristika.

Die empirische Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Stromkosten des von RWI betrachteten alleinstehenden Empfängers von Arbeitslosengeld II im Jahr 2016 knapp 6,5% der vom Staat erhaltenen Transfers ausmachten. Mit ca. 6,0% lag der Einkommensanteil, den der alleinstehende Rentner mit geringem Renteneinkommen zur Begleichung seiner Stromkosten aufwenden musste, nahezu ebenso hoch. Bei dem von RWI statistisch betrachteten armutsgefährdeten Dreipersonenhaushalt lag der Einkommensanteil, der im Jahr 2016 für die Bezahlung der Stromkosten aufgewandt werden musste, bei knapp 5%.

Die Prozentanteile haben sich seit 2006 nahezu stetig erhöht und fielen im Jahr 2016 für die hier betrachteten armutsgefährdeten Haushaltstypen höher aus als die Einkommensanteile, die für die Kosten für Heizung und Warmwassererzeugung aufzubringen waren. So verwendet der von RWI betrachtete armutsgefährdete Rentner mehr als 11% seines Einkommens zur Deckung seines Energiebedarfs, wenn man die Kosten, die durch Heizung und Warmwasseraufbereitung entstehen, zu den Stromkosten addiert.

Mittlerweile liege der Anteil an Umlagen, Abgaben und Steuern am Strompreis – für den statistischen Musterhaushalt – mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh bei 54,2 Prozent.

Infolge der weiteren Umsetzung der Energiewende werden sich aller Voraussicht nach jedoch nicht allein die Abgaben und Umlagen weiter erhöhen. Vielmehr sei davon auszugehen, dass künftig auch die Netzentgelte, welche sich seit einigen Jahren auf ungefähr 7 Cent/kWh belaufen (Stand 2018), aufgrund des für die Energiewende unabdingbaren Netzausbaus weiter steigen werden, womöglich sogar stärker als die EEG-Umlage.

Darüber hinaus nehmen die Kosten für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des ungestörten Betriebs der Stromnetze tendenziell stark zu. Diese Kosten haben sich von rund 146 Mio. Euro im Jahr 2011 auf mittlerweile rund 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 praktisch verzehnfacht.

Mit rund 610 Mio. Euro im Jahr 2017 haben sich vor allem die Entschädigungszahlungen massiv erhöht, die an Betreiber von Erneuerbaren-Energieanlagen zu entrichten waren, wenn deren Anlagen aus Gründen der Netzstabilisierung zeitweise abgeschaltet werden mussten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben in diesem Falle Vergütungen für 90% der hypothetischen Menge an Strom, die bei einem Weiterbetrieb der Anlagen produziert worden wäre, an die Betreiber der Anlagen zu leisten.

Letztlich würden allerdings die Stromverbraucher in Form der Netzentgelte diese Entschädigungszahlungen bezahlen. Es müsse davon ausgegangen werden, dass die jährlichenKosten für die Netzstabilisierung aufgrund des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren stark steigen werden und damit auch die Netzentgelte.

Auch in Zukunft seien weiter steigende Strompreise und somit eine weitere Zunahme der Stromkostenbelastung zu erwarten. Dies gelte insbesondere angesichts der stark gestiegenen Preise für CO2-Emissionszertifikate, die sich in einer Steigerung der Börsenstrompreise bemerkbar machen. Es müsse daher davon ausgegangen werden, dass einkommensschwache Haushalte, die bereits heute weitaus stärker unter hohen Energiekosten zu leiden haben als gut situierte Haushalte, von künftigen Stromkostensteigerungen noch weitaus stärker betroffen sein werden.

Damit stelle sich immer drängender die Frage nach Maßnahmen zur Bekämpfung steigender Strompreise und zur sozialen Abfederung ihrer regressiven Wirkungen, so der Leiter des Kompetenzbereichs „Umwelt und Ressourcen“ am RWI, Professor Manuel Frondel:

Um künftige Strompreisanstiege zu dämpfen, sollte die Kosteneffizienz beim künftigen Ausbau der regenerative Energietechnologien oberste Priorität haben. Vor allem sollte der Ausbau der Erneuerbaren mit dem Netzausbau synchronisiert werden, um unnötig hohe Kosten bei der Aufrechterhaltung der Netzstabilität und weitere Ineffizienzen zu vermeiden.

Die RWI Studie gesamt:

http://www.rwi-essen.de/media/content/pages/publikationen/rwi-materialien/rwi-materialien_128.pdf

Zum Thema: Zweifler; Quo vadis Germany?

5.4.2019PolitikEifel0 Kommentare cpm

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