Eifel: Am 20. Mai 2015 veröffentlichte das Umweltministerium eine Neufassung des Windenergie-Erlasses: Die Novelle 2015. Bis zum 20. Juni haben die Verbände (unter anderem Energiewirtschaftsverbände, Grundbesitzerverbände, Heimatverbände, Landwirtschaftsverbände, kommunale Spitzenverbände, Naturschutzverbände) sowie die Bezirksregierungen, Regionalplanungsbehörden und Landesbetriebe die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Gleichzeitig werden die Verbände zu einer Anhörung eingeladen. Anschließend werden die Stellungnahmen von den Ressorts ausgewertet, bevor eine überarbeitete Fassung in Kraft tritt.
In dem Entwurf des Erlasses heißt es unter anderem, dass die Potentiale für die Windenergienutzung in NRW nicht optimal genutzt werden, weil die Anlagen im Vergleich zum Onshore-Bundesdurchschnitt zu klein und wenig Leistung aufweisen würden. Das lässt weitere Eingriffe in die Planungshoheit der Kommunen befürchten.
Auffällig ist der kurze Begutachtungszeitraum für die Prüfung der Unterlagen. Auch die Öffentlichkeit wurde nur durch eine knappe Pressemitteilung informiert. Da mit diesem Erlass ein NRW-weiter Eingriff in die kommunale Planungshoheit erfolgt, wären an dieser Stelle eine größere öffentliche Beteiligung und längere Fristen angebracht. Ansonsten könnte dem Minister unterstellt werden, den Wind-Erlass 2015 an den Betroffenen vorbei etablieren zu wollen.
Der Entwurf zur Ansicht: https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/klima/Winderlass_Novelle_2015_Entwurf.pdf
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