Heimbach: Gegen das offiziell von der Wahlkommission festgestellte Endergebnis der Kommunalwahl in Heimbach sind bis zum 24. Oktober sieben Einsprüche eingegangen, wie das Heimbacher Rathaus mitteilt.
In mehreren Wahlkreisen sei es zu Unregelmäßigkeiten bei der Feststellung des Endergebnisses gekommen, wird in einem anwaltlichen Schreiben formuliert, das in den sozialen Medien in Heimbach zirkuliert. Demnach sei es bei der Auszählung der Bürgermeisterwahl in Vlatten-Süd zu mehreren Verfahrensfehlern bei der Stimmenauszählung gekommen, die eine Neuwahl in diesem Wahlkreis nötig machen würde.
In den Wahlkreisen „Hausen“ und „Heimbach-West“ gäbe es bei der Bürgermeisterwahl exorbitante Abweichungen vom durchschnittlichen Wahlergebnis der anderen Heimbacher Wahlkreise, so dass hier eine Neuauszählung notwendig sei, um mögliche Zuordnungs- oder Zählfehler auszuschließen.
Im Wahlbezirk Hergarten-Nord/Vlatten gibt es Beanstandungen bei der Stimmauszählung der Landratswahl, hier wurden anscheinend mehr Stimmen gezählt, als tatsächlich abgegeben wurden.
In seinem Schriftsatz zum Wahlergebnis weist der juristische Verfasser zusätzlich darauf hin, dass die Rechtsbelehrung zur Einspruchsfrist fehlerhaft erfolgt sei und sich somit eine Verlängerung der Widerspruchsfrist auf ein Jahr, also bis 24. Oktober 2021, ergeben würde.
Mit den Einwendungen gegen das Wahlergebniss muss sich nun der neue Heimbacher Stadtrat, nach seiner konstituierenden Sitzung, in einem Wahlprüfungsausschuss auseinandersetzen.
- 22.01.2021: Wahlprüfungsausschuss: Bürgermeisterwahl ist gültig
- 15.01.2021: Heimbacher Bürgermeisterwahl auf dem Prüfstand
- 25.09.2020: Wahl-Thriller in Heimbach: Offizielle Endergebnisse, statistische Auffälligkeiten und eine neue Unregelmäßigkeit?
- 18.09.2020: Wahl-Krimi wird zum Wahl-Thriller: Die Unregelmäßigkeiten bei der Heimbacher Bürgermeisterwahl und deren Nachspiel
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