EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
0
Ein fast acht Jahre dauernder Rechtsstreit endete nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem endgültigen Aus für die geplante Biogas-Anlage. [Foto: Manfred Lang/pp]

Endgültiges Aus für die Biogas-Anlage bei Firmenich

Mechernich, Firmenich: Der fast acht Jahre dauernde Rechtsstreit zwischen der Stadt Mechernich und dem Betreiber der Tongrube Karl bei Firmenich endete nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als letzter Instanz mit dem endgültigen Aus für die geplante Trockenfermentierungsanlage vor der Haustür der Kultur- und Freizeitfabrik Zikkurat.

Bereits im Jahr 2009 hatte der Schwerfener Unternehmer, der die Grube betreibt, die Errichtung einer Biogasanlage beantragt. Die Genehmigung dazu erhielt er vom zuständigen „Bergamt“, der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in Dortmund, die Genehmigungsbehörde für diese Anlage war und ist.

Bereits während des Genehmigungsverfahrens äußerte die Stadt Mechernich ihre Bedenken. Befürchtet wurden Geruchsbelästigungen, die dazu führen könnten, dass Besucher des Erlebnisbades Eifel-Therme, insbesondere der Sauna-Landschaft, ausbleiben könnten. Politik und Verwaltung, aber auch Johann Josef Wolf, der mittlerweile verstorbene, damalige Inhaber der Zikkurat, protestierten aufs Schärfste gegen die geplante Mistverarbeitungsanlage. Sie stelle eine „ernste Existenzbedrohung für die gesamte Zikkurat“ dar, einem publikumsträchtigen Tourismus- und Freizeitstandort der Region.

2009 hatte Schönborn seinen Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt, die bergbaurechtlich zuständig für die Genehmigung ist. Gegen die erteilte Genehmigung hatte die Stadt Mechernich seinerzeit vor dem Verwaltungsgericht Aachen Klage eingereicht. Aufgrund eines Formfehlers war die Stadt im Oktober 2011 als Siegerin aus dem Verfahren herausgegangen. Die Beteiligungsrechte der Stadt seien verletzt worden, so lautet die juristische Begründung. Auch der damalige Obergartzemer Ortsvorsteher Johannes Weisheit hatte im Vorfeld auf den „Missbrauch des Bergrechts“ verwiesen.

Das beklagte Land war davon ausgegangen, dass die von der Biogasanlage erzeugte Energie überwiegend dem Grubenbetrieb diene und daher die für das Bergrecht zuständige Bezirksregierung Arnsberg den Genehmigungsbescheid zu erteilen hatte. Eine Beteiligung der betroffenen Gemeinde sei nicht vorgesehen. Das Gericht hatte jedoch festgestellt, dass die erzeugte Energie nur zu einem geringen Teil für den Grubenbetrieb eingesetzt werde. Damit hätte nicht nach Bergrecht entschieden werden dürfen, sondern nach Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies wiederum hätte bedeutet, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen hätte erteilen müssen. Weil sie aber nicht gehört worden war, hatte die Stadt Mechernich vor Gericht Erfolg.

2008 hatten Mechernicher Stadtratspolitiker eine vergleichbare Anlage im rheinland-pfälzischen Kusel besichtigt. Die Zustände hatte der damalige Ratsfraktionsvorsitzende Konrad Hamacher als „Schweinerei“ bezeichnet. Als die Tore geöffnet worden seien, um den Politikern einen Einblick in den Fermentationsprozess zu gewähren, sei eine stinkende „Suppe“ aus der Gärkammer herausgelaufen. „Das war quasi der Knackpunkt“, sagte Stadtplaner Thomas Schiefer in einem Pressegespräch, „danach wollte keiner mehr dem Projekt zustimmen.“

Das Verwaltungsgericht Münster teilte in seinem Urteil vom 20. Mai 2015 zwar eher die bergbauliche Argumentation des Arnsberger Bezirksregierung, befand aber trotzdem, dass auch die Stadt Mechernich gehört werden müsse. Dagegen hatte wiederum die Bezirksregierung Arnsberg Revision eingelegt. Bei der nun endgültigen Klärung in Leipzig urteilte das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Stadt Mechernich. Da nur ein kleiner Teil der mit der Biogasanlage erzeugten Energie für den Grubenbetrieb verwendet werden sollte, handele es sich nicht um ein ureigenes Vorhaben des Bergbaus. Demnach hätte sich das Bergamt nicht über das verweigerte Einvernehmen der Stadt Mechernich hinwegsetzen dürfen.

In einer Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses stieß das Urteil auf die uneingeschränkte Zustimmung der Politiker. Die Fraktionsvorsitzenden Egbert Kramp und Peter Kronenberg zollten den Verantwortlichen der Stadt Mechernich ihre Anerkennung. Mit den Worten „alle Achtung“ lobte Kronenberg das „engagierte Nachhaken“ und den langen Atem der Verwaltungsspitze. [pp]

3.3.2017WirtschaftMechernich, Firmenich0 Kommentare pg

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite