Eifel: Die Gemeinde Kreuzau hat die 33. Änderung ihres Flächennutzungsplans zur Errichtung einer Windkonzentrationszone „Lausbusch“ erneut offengelegt. Bis zum 14. April haben die Bürger und die Institutionen die Möglichkeit, zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung zu nehmen und Bedenken gegen die geplanten Windanlagen bei der Gemeinde anzumelden. Nähere Informationen: http://www.kreuzau.de/ewk/windkraft/windkraft.php
Einwendungen können schriftlich während der Geschäftszeiten oder auch per Email vorgebracht werden: Aktenzeichen „621-00/33. FNP Änderung“ E-Mails an:
Den Grund für die neuerliche – allerdings verkürzte – Offenlage ist die Änderung der Bauhöhen der fünf geplanten Windräder westlich von Thum. EIFELON berichtete: „Regionalrat stimmt Kreuzauer Windrad-Kompromiss zu“
In ihrer aktuellen Presseaussendung bedauert die Windrad-Initiative-Rureifel (WIR), dass die Gemeinde Kreuzau „alle Einwände der Bürger (gegen die Windradplanung, die Red.) unter den Teppich kehrt“. WIR fordert die Bauleitplanung so lange ruhen zu lassen, bis neue Studien zum Infraschall vorliegen. Außerdem kritisiert die Bürgerinitiative (BI) das veraltete Immissionsschutzgesetz, das die heute üblichen Windradhöhen von über 150 Metern nicht berücksichtige. Die BI fordert das Verfahren auszusetzen, bis die beim Bundesverfassungsgericht eingebrachte Verfassungsbeschwerde gegen die gesundheitliche Beeinträchtigung der Bürger in unmittelbarer Nähe von Windanlagen entschieden sei.
WIR fordert alle Kreuzauer und Nideggener Bürger auf, die erneute Offenlage zu nutzen und sich schriftlich gegen den Flächennutzungsplan G 1 Lausbusch und für den Schutz der historischen Nideggener Altstadt einzusetzen. „Wenn wir nichts unternehmen, dann werden die Windräder vor unserer Haustür in 2016/2017 gebaut, und wir müssen dann mit den nachfolgenden gesundheitlichen Problemen, den extremen Wert- und Miet-/Pachtverlusten der Grundstücke und Immobilien und mit der Zerstörung unserer Natur leben“, so die BI.
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