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ZwEifler: Staatlich verordnete Investitionsbremse bei den privaten BHKWs?

Eifel: Wir wollen eine Energiewende, wollen den Strom dort erzeugen, wo er auch verbraucht wird. Wir wollen weg von den fossilen Großkraftwerken. Diese Aufgabenstellung löste einen Innovationsschub bei der Forschung aus. Neue dezentrale Energieversorgungsmodelle entstanden. Die Bevölkerung nimmt Anteil, investiert in Photovoltaik und beteiligt sich an Windkraftkonzepten und sie erzeugen Strom und Wärme bei sich zu Hause.

Das Blockheizkraftwerk (BHKW) im Keller des Ein- oder Mehrfamilienhauses bringt Wärme und Strom und unterstützt damit die Idee der dezentralen Energieversorgung. Das spart Stromtransportleitungen und macht die Regionen energieautark. Im Rahmen der Förderung regenerativer Energien wurden für BHKWs steuerliche Anreize geschaffen. Unter Anderem konnten die Kleinkraftwerke seit 2011 nach der AfA-Tabelle über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich abgeschrieben werden. Das soll sich nun – geht es nach den obersten deutschen Finanzbehörden – massiv ändern: „Die Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben am 17. Juli 2015 den Beschluss gefasst, dass es sich entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung bei Blockheizkraftwerken nicht mehr um selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter handelt, sondern vielmehr um einen wesentliche Bestandteile eines Gebäudes“, heißt es nun vom Finanzministerium.

Bisher waren die Finanzverwaltungen davon ausgegangen, dass ein BHKW ein „bewegliches Wirtschaftsgut“ ist. Man konnte also die Herstellungskosten einer solchen Anlage mit jährlich zehn Prozent in seiner Einkommensteuer steuermindernd berücksichtigen. Dies ist zukünftig, außer bei Anlagen, die unmittelbar einem Gewerbe dienen und somit zur Betriebseinrichtungen gehören, nicht mehr möglich.

Nach dem Willen der Finanzminister ist die Abschreibung künftig nur noch über 50 Jahre und mit zwei Prozent im Jahr gestattet! Abgesehen davon, dass ein BHKW vermutlich diese „Altersgrenze“ – aus rein technischen Gründen nie erreichen wird, es also rein materialbedingte Bedenken gegen diese Regelung gibt – wird damit auch der Energiewende ein absoluter Bärendienst erwiesen.

Während hoch subventionierte Windräder im Binnenland, ihre prognostizierte Leistungserwartung immer weniger erfüllen und viele Tage des Jahres einfach Nullstromproduzenten sind, wird hier die Investitionsbereitschaft der Bürger in eine kleinteilige, flächendeckende Strom- und Wärmeversorgung mit einem sehr hohen Wirkungsgrad leichtfertig untergraben.

Eine Begründung für diese nachteilige Veränderung in der Abschreibungspraxis – nur fünf Jahre, nachdem BHKWs zu „bewegliche Wirtschaftsgütern“ erklärt worden waren – sind die Finanzbehörden des Bundes und der Länder bisher schuldig geblieben.

Allerdings könnte man zu dem Schluss kommen, dass eine dezentrale, deutschlandweite Energieversorgung durch kleine, vernetzte und unabhängige Einheiten nicht im Interesse der großen Energieversorger ist. Dann wäre der staatliche Tritt auf die Ausbaubremse bei den kleinen Kraft-Wärmekopplungen einer Lobbyentscheidung geschuldet.

Der Bürger soll gefälligst die fragwürdigen Millionensubventionen der Windkraft über seinen Strompreis bezahlen und sich ansonsten nicht bei der Energie-Herstellung einbringen. Es reicht die zustimmende Bereitschaft zu der verordneten Energiewende. Dezentrale Beteiligung ist unerwünscht. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder in Deutschland seinen eigenen Strom herstellen wollte?

Die Entscheidung, die wirtschaftlich sinnvolle kurze Abschreibungszeit der selbstgenutzten Blockheizkraftwerke von zehn auf 50 Jahre zu verlängern, wirft kein gutes Bild auf die „politischen Lenker“ der Energiewende und die von ihnen vertretenen Interessen.

21.8.2015Politik, KommentarEifel0 Kommentare cpm

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