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Brütende Rotmilane haben einen Rechtsanspruch auf ihren Schutz. [Foto: H.R. Hugo]

Rotmilane legen Windpark in RLP still

Umland: Es war ein langer Rechtsstreit, den der NABU in Rheinland-Pfalz (RLP) gegen die drei Windenergieanlagen (WEA) in Dambach (Landkreis Birkenfeld) führte. Eine Genehmigung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung hatte dazu geführt, dass die in der Nähe brütenden Rotmilane massiv schlaggefährdet waren.

Seit 2014 lief der Rechtsstreit um den Windpark im Landkreis Birkenfeld. Nachdem das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz die Genehmigung der drei WEA im Frühjahr aufgehoben hatte, hatten sowohl die Kreisverwaltung als auch die Betreiberfirma beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berufung gegen dieses Urteil beantragt. Doch ohne Erfolg: Jetzt hat das OVG diese Berufungsanträge abgelehnt, womit das Urteil des Verwaltungsgerichtes nun rechtskräftig ist. „Die Strategie der Betreiberfirma, die brütenden Rotmilane jahrelang zu ignorieren oder deren Gefährdung in Abrede zu stellen, wird durch Aufhebung der Genehmigung nun zu Recht abgestraft“, so Olaf Strub, NABU Geschäftsführer in RLP.

Eines der wichtigsten Ergebnisse für den NABU ist, dass sich Verwaltungen und Betreiber auch dann nicht aus der Verantwortung ziehen können, wenn sie erst nach Genehmigungserteilung Kenntnis von geschützten Tierarten im Umfeld von WEA erlangen. Mangelhafte Gutachten sind also nicht der richtige Weg, um rechtssichere Genehmigungen zu erlangen. So wurde nun auch die Genehmigung im vorliegenden Fall für rechtswidrig erklärt. Denn sowohl der Verwaltung als auch der Betreiberfirma war noch vor dem Widerspruchsbescheid bekannt, dass zwei Rotmilanpaare im Umkreis von 1.500 Meter um die WEA bei Birkenfeld brüteten. Zwar erhielten sie diese Information nicht durch die Gutachten, die der Betreiber im Antragsverfahren vorgelegt hatte, aber örtliche Naturschützer meldeten die Horste noch vor Baubeginn der Kreisverwaltung. Damit hätte schon zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides ein Versagungsgrund vorgelegen und der Anspruch auf die immissionsrechtliche Genehmigung wäre nicht mehr gegeben gewesen, heißt es im Beschluss des OVG.

Weitere Infos:

https://rlp.nabu.de/modules/presseservice/index.php?popup=true&db=presseservice_rlp&show=2252

https://rlp.nabu.de/news/22788.html

1.12.2017Land & LeuteUmland0 Kommentare cpm

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