EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
0
Die Heckenschonzeit beginnt ab 1. März. Sie dient dem Schutz von Vögeln - wie der Mönchsgrasmücke – und anderen Tieren. [Foto: Thorsten Klumb]

Am 1. März beginnt die Schonzeit für Hecken und Sträucher zum Schutz heimischer Tierarten

Kreise, Städtereg. Aachen: Wer Hecken und Gebüsche noch in Form bringen will, sollte nicht zu lange warten, denn die Schonzeit für Hecken beginnt am 1. März. Ab dann dürfen Hecken und Gebüsche nicht mehr geschnitten oder entfernt werden. Wer einen starken Rückschnitt vornehmen will, muss dann also bis zum Ende der Schonzeit am 30. September warten. Das gilt für Hausgärten ebenso wie für die freie Landschaft. Die Regelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz der heimischen Tiere, insbesondere der Vögel und ihrer Nester, aber auch vieler anderer wie beispielsweise dem Igel. Wer das Verbot missachtet, riskiert ein hohes Bußgeld. Ein schonender Formschnitt ist auch während der Schonzeit, also zwischen 1. März und 30. September erlaubt. Hierbei darf aber nur der jährliche Zuwachs weggeschnitten werden. Vorher sollte man auf jeden Fall einen Blick in die Hecke werfen. Entdeckt man dort ein Nest, soll der Formschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Alternativ kann man auch diesen Teilbereich der Hecke beim Schneiden stehen lassen.

Auch für Bäume gilt die Schonzeit, jedoch nur außerhalb von Gärten und des Waldes. Innerhalb der Ortschaft sind Bäume zusätzlich ganzjährig durch Baumschutzsatzungen der jeweiligen Städte geschützt.

In der StädteRegion haben folgende Städte und Gemeinden eine Baumschutzsatzung: Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen. Durch eine Festsetzung im Bebauungsplan der jeweiligen Stadt oder Gemeinde können Bäume ebenfalls geschützt sein. Es muss also immer erst bei der Stadt oder Gemeinde geklärt werden, ob der Baum im Garten entfernt werden darf. Zudem regelt das Bundesnaturschutzgesetz, dass alle Bäume mit Nestern und Bruthöhlen grundsätzlich nicht gefällt werden dürfen.

Bei Fragen helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde im Umweltamt der StädteRegion gerne weiter. Ansprechpartner für Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen ist Harald Thyssen (Tel.: 0241 – 1982180), für Eschweiler, Stolberg und Roetgen ist Luisa Boronowski (Tel.: 0241 – 51982634) zuständig und für Simmerath und Monschau Andrea Petermann (Tel.: 0241 – 51982684).

19.2.2021Land & LeuteKreise, Städtereg. Aachen0 Kommentare redaktion

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite