Heimbach: In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am vergangenen Mittwoch stand ein Informationsvortrag im Mittelpunkt des Interesses der Stadträte und zahlreicher Besucher. Der Bürgermeister hatte das Ingenieurbüro „VdH Projektmanagement“ aus Erkelenz eingeladen, um die Stadtvertreter über „die zur Zeit gültige Rechtslage in Bezug auf die Windenenergienutzung“ zu informieren. In seiner Eröffnung erläuterte Bürgermeister Cremer die Situation in Heimbach. Die Stadt hat bereits seit 1999 zwei ausgewiesene Windkonzentrationszonen südöstlich von Vlatten. Auf diesen Zonen stehen elf Windanlagen mit Nennleistungen von 800 Kilowatt und 1,2 Megawatt. Diese Windkonzentrationszonen wurden in mehreren Stadtratssitzungen seither bestätigt. Zuletzt hatte der Stadtrat sich im Januar 2015 gegen weitere Windkonzentrationszonen auf Heimbacher Stadtgebiet ausgesprochen, da die Stadtvertreter negative Auswirkungen durch weitere Windräder auf den Tourismus in Heimbach befürchten.
In letzter Zeit waren vermehrt Anfragen über die Errichtung weiterer Windanlagen an die Stadt herangetragen worden. Zusätzlich beschäftigt sich die Bezirksregierung in Köln mit einer Änderung des Regionalplans, daher wolle man die Stadtvertreter über das Procedere bei der Erstellung eines möglichen neuen Flächennutzungsplans informieren. Peter Cremer betonte, dass es hierbei nicht um die konkrete Auseinandersetzung mit dem gültigen Flächennutzungsplan „Windkonzentrationszonen“ der Stadt Heimbach ginge, und das es in der Sitzung keine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt geben werde.
In der folgenden PowerPointPräsentation erläuterte Sebastian Schütt vom Planungsbüro VdH die notwendigen Verfahrensschritte, um einen neuen Flächennutzungsplan für Windkonzentrationszonen aufzustellen. Windanlagen sind nach der aktuellen Baugesetzgebung im Außenbereich privilegiert – das bedeutet, sie benötigen nach dem Willen des Gesetzgebers keine spezielle Baugenehmigung der Gemeinde, auf deren Fläche sie errichtet werden sollen. Die Kommune könne nur steuernd eingreifen, wenn sie ihrerseits Windkonzentrationszonen auf ihrem Gemeindegebiet ausweisen würde. Dann wäre eine Errichtung von Windrädern nur in dieser – ausgewiesenen – Zone gestattet. Um eine solche neue Zone festzulegen, müsse das gesamte Stadtgebiet in die Betrachtung einbezogen werden.
Anschließend würden anhand einer Liste die so genannten „Harten Tabuzonen“ aussortiert. Als „Harte Tabuzonen“ kommen die Wohnbebauung, Naturschutzgebiete, Militärische Anlagen und Wasserflächen in Frage. In einem nächsten Schritt würden „Weiche Tabuzonen“ mit ihren Abständen zu möglichen Windkonzentrationszonen und damit auch zu Windanlagen festgelegt. Weiche Tabuzonen deshalb, da sie variable in ihren Abständen zu den Windanlagen sind. Zu diesen „Weichen Tabuzonen“ gehört der Abstand zur Wohnbebauung sowie die Abstände zu Naturreservaten oder zu Denkmälern. Wichtig wäre, dass man der Stadt keine Verhinderungsplanung vorwerfen könne – also die Planung an einem Standort, der keine Windhöffigkeit besitzt oder aus sonstigen Gründen ungeeignet für die Errichtung von Windanlagen ist. Nach diesen Untersuchungen bleiben die möglichen Potentialflächen übrig. Anhand dieser Flächen käme es zu einer Detailuntersuchung mit verschiedenen Gutachten. Am Ende würde als Ergebnis die Ausweisung der empfohlenen Konzentrationszonen stehen. Allerdings müsse sichergestellt sein, dass der Windenergie „substantiell“ Raum gegeben werde. Zu der Größe dieser Flächen gäbe es keine gesetzlichen Vorgaben, allerdings gäbe es einen „Daumenwert“ von circa zwei Prozent der Gemeindefläche, die ausgewiesen werden sollte.
Viele Fragen der Stadtvertreter blieben unbeantwortet, ebenfalls alle Fragen der beunruhigten Bewohner. Es gab keine Sitzungsunterbrechung, um den Bürgern Gelegenheit zu geben, Fragen an die Experten zu stellen. Nicht zur Sprache kam auch, inwieweit der Tourismus als wichtigste Einnahmequelle der Stadt in diesem Verfahren berücksichtigt würde. Ebenso unklar blieb, inwiefern die zurzeit rechtsgültig ausgewiesenen Windkonzentrationsflächen der Stadt einen Schutz vor willkürlichen Planungsansprüchen Dritter bieten. Auf die Frage, wie sinnvoll es wäre, den Flächennutzungsplan nach den neuen Kriterien der Landespolitik zu ändern, kam die wenig aufschlussreiche Bemerkung des Experten „die Gesetzeslage könne sich jeden Tag ändern.“ Einer der Zuhörer aus dem Publikum fasste den Vortrag treffend zusammen: „Da hat ein Unternehmen gesprochen, das auf der Seite der Windanlagenlobby zu finden ist.“ Für die Stadträte bleibt die Frage weiterhin offen, ob man die sichere Position der seit Jahren genehmigten Windkonzentrationszonen verlassen soll, um sich auf ein teures und ungewisses Abenteuer aus Standortuntersuchungen, Gutachten und Vor-Abwägungen einzulassen, deren Auswirkungen auf die touristische Zukunft der Stadt und die zukünftige Lebensqualität in den Ortsteilen mehr als fragwürdig ist.
Siehe auch ZwEifler: Politischer Druck für die Kommunen der Eifel
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