Eifel: Es ist der politische Wille des Umweltministers: Weitere Zerstörung der ländlichen Regionen durch politisch verordnete Windkraft. So könnte die Überschrift dieser Kolumne auch lauten. Damit sind all jene gewarnt weiterzulesen, die noch glauben, mit noch mehr Windenergie könne man das Land verlässlich mit Strom versorgen.
In den letzten 20 Jahren haben wir es in NRW auf stattliche vier Prozent Strom aus erneuerbaren Energien gebracht. Das ist für ein Industrieland mit entsprechend hohem Stromverbrauch und dichter Besiedlung eine ganze Menge. Minister Remmel hat sich jedoch ehrgeizig auf die Fahnen geschrieben, bis 2020 fünfzehn Prozent (!) des NRW-Stromverbrauchs aus Windanlagen zu beziehen. Darüber lachen zwar die Fachleute, da dieses Ziel bis 2020 absolut unrealistisch ist. Gleichzeitig versuchen aber die Landesbeamten, diese fragwürdige politische Willenserklärung in Verordnungen umzusetzen und mit Hilfe der EnergieAgentur und fragwürdiger Studien des Landesamtes für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) zu forcieren.
Der neue Landesentwicklungsplan (LEP 2) soll als gesetzliche Basis die weitere Flächennutzung und die Windindustrialisierung unseres Landes befördern. Dieser Entwurf ist aber aufgrund hunderter Einsprüche von Städten und Gemeinden bereits in der 2. Fassung in der Überarbeitung. Obwohl es also noch an der gesetzlichen Grundlage mangelt, bricht bei der Bezirksregierung in Köln bereits hektische Betriebsamkeit aus, das „noch nicht Gesetzeswerk“ in einen neuen Raumordnungplan und damit zu Regionalplänen zu verarbeiten. „Flächensicherung für spätere Genehmigung“ nennt sich dieses Verfahren in bestem Beamtendeutsch.
Diese Regionalpläne haben dann unmittelbare Auswirkung auf die örtliche Bauleitplanung (die Bebauungspläne, die Red.) in den Gemeinden. Bei der Bezirksregierung in Köln will man die im neuen LEP angestrebten 15.000 Hektar Windvorrangflächen für den Regierungsbezirk Köln durchsetzen. Das gestaltet sich aber allein aus der Tatsache heraus schwierig, dass die örtliche Bauleitplanung Sache der Kommunen ist. Würde die Bezirksregierung hier auf dem Verordnungsweg zu stark eingreifen, gäbe es Protest beim Regionalrat und aus den Gemeinden.
Also erzeugt die Bezirksregierung im Vorfeld erst einmal Druck auf die Kommunen. Die Überlegung in Köln ist, sollten die Kommunen von sich aus weitere Windkraftflächen ausweisen, könnte man diese in die überregionale Planung übernehmen und hätte so das Konfliktpotential „Reglementierung“ umgangen. Entscheidungen gegen die Bauhoheit der Gemeinden auf ihrem Ortsgebiet zu treffen, verbieten sich aus dem „Gegenstromprinzip“. Das bedeutet, dass die Kommunen an ihrer Auslieferung an die Interessen der Landespolitik zumindest formal mitwirken dürfen.
Im Januar hatte die Bezirksregierung deshalb alle Landräte und Bürgermeister des westlichen Regierungsbezirks zu einer Besprechung eingeladen. Das Ziel war es, über die Notwendigkeit einer Aktualisierung kommunaler Flächennutzungspläne zu „informieren“: „Der mittlerweile 15 Jahre alte Regionalplan des Regierungsbezirks Köln spiegelt nicht mehr die aktuellen räumlichen Entwicklungen wider und soll daher in den nächsten Jahren fortgeschrieben (erneuert / überarbeitet, die Red.) werden,“ schreibt die Bezirksregierung.
Dazu gibt es auch eine umfangreiche Präsentation aus Köln: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/regionalplan/praesentation_20160304.pdf
Die Bezirksregierung hat vor, von sich aus tätig zu werden und Vorranggebiete für die Windenergie übergreifend auszuweisen. Die „landesplanerischen Vorgaben“ sehen „dringenden Handlungsbedarf“ und vermuten, dass Konflikte durch kommunale Windkonzentrationszonen nicht zu bewältigen sind. Als Beispiel werden der Nationalpark Eifel und der Münsterwald genannt. Man will also eingreifen, um die störrischen Bürger auf den landespolitisch rechten (also grünen) Weg zu führen. In den nächsten Wochen wollen Vertreter der Bezirksregierung bei den Kommunen vorstellig werden und mit ihnen über neue Flächennutzungspläne diskutieren.
Für die Tourismusregion Eifel bedeutet das nichts Gutes, sollen doch nach Möglichkeit weitere Windkonzentrationszonen angepriesen und vereinbart werden. Das wäre der nächste Anschlag auf die Unversehrtheit und Schönheit unserer Landschaft und die Lebens- und Naherholungsqualität in unserem touristisch geprägten Raum. Wird doch aus Untersuchungen in anderen Landesteilen klar, dass mit einer Zunahme der Windräder die Bereitschaft, dort einen Urlaub zu verbringen, rapide abnimmt.
- https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/studie-jeden-vierten-touristen-schrecken-windraeder-3175267.html
- https://www.uni-hannover.de/de/aktuell/online-aktuell/details/news/1297/
- https://www.ihk-kassel.de/solva_docs/Studie_akzeptanz_windenergie.pdf
Diesen Schwund können die Einkünfte aus Windanlagen auf Gemeindegebiet nicht kompensieren. Auch hat sich mittlerweile bis in die Dörfer herumgesprochen, dass Windanlagen nichts zur CO2-Verminderung beitragen und für den Fall der Windstille weiterhin die ungeliebten Braunkohle und Atomkraftwerke das Rückgrat der Stromversorgung darstellen. Ist mehr Wind im Netz vorhanden, als wir benötigen, werden die Stromüberschüsse – nachdem die Bürger sie zuerst hoch subventioniert haben – zu Schleuderpreisen an das europäische Ausland verhökert. Also alles in allem nicht gerade ein überzeugendes politisches Konzept, für das man hier werben will.
Der Plan der Landesregierung, mit dem LEP den Flächenverbrauch für Bau- und Gewerbegebiete in den Kommunen einzuschränken und dafür der Windkraft „substantiell“ Raum in der Eifel zu verschaffen, stößt demnach auf immer mehr nachdenklichen Widerstand bei Kommunen und Kreisen. Die Industrie und das Gewerbe in NRW ziehen bereits die Konsequenzen aus der überzogenen Reglementierungswut der Landesbehörden: In 2015 hatte NRW als einziges Bundesland in Deutschland ein Wirtschaftswachstum von Null Prozent und war damit das Schlusslicht der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland!
Aber anscheinend führen solche Alarmsignale bei der Landesregierung nicht unbedingt zu Konsequenzen. Im neuen Landesentwicklungsplan – dem Zukunftsszenario für die nächsten 20 Jahre – wird weiterhin von Einschränkungen bei der Baugebietsausweisung und Gewerbeansiedlung in Kommunen und Ausweitung der Windindustriezonen in der freien Landschaft und im Wald formuliert.
Die Wirtschaft in NRW zieht mittlerweile Konsequenzen und stimmt mit den Füßen ab: Keine neuen Investitionsentscheidungen in NRW, man traut dem langfristigen Investitionsklima nicht mehr.
Die Kommunen wären gut beraten – in guter alter Eifeler Tradition – dem, was da aus Köln kommt, mit wachem Misstrauen zu begegnen. Die Vertreter der Bezirksregierung fahren abends wieder nach Hause in die Großstadt, dort werden sie dann an ihrem Wohnort auch nicht von Lärm und Schattenwurf belästigt, wenn sie ihren „Grünen Strom“ aus der Steckdose konsumieren.
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