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Droht in der Vulkaneifel der Wildwuchs von Windrädern? [Foto: cpm]

Will Kelberg in der Vulkaneifel Industriestandort werden?

Kelberg: „Die Verbandsgemeinde Kelberg kann demnächst den Großteil ihrer Landschaftsschutzgebiete in eine einzige, große Industriezonen umwidmen“, schlägt die Bürgerinitiative „Sturm im Wald“ Alarm. Anlass zu dieser negativen Prognose ist die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde (VG) Kelberg, südlich der Hohen Acht. Geht es nach dem Willen der Gemeinderäte und Ortsbürgermeister der Flächengemeinde, wird es demnächst in Kelberg über 70 neue Windkraftanlagen der 200-Meter-Klasse geben.

Wie jetzt anhand der Offenlegung der Antragsunterlagen bekannt wurde, beabsichtigt die VG Kelberg, mehr als 1.000 ha der Gemeindeflächen für neue Windkraft-Vorrangzonen freizugegeben. Die Verbandsgemeinde Kelberg verzichtet de facto auf eine Steuerung der Windkraft im VG-Gebiet und lässt sie überall dort zu, wo es keine eindeutigen Tabuzonen gibt. Der befürchtete Wildwuchs wird so Realität  – auf Betreiben der Windkraftfirmen und derjenigen, die von den Pachteinnahmen profitieren. Nimmt man die bestehenden Anlagen und die der Nachbargemeinden in unmittelbarer Nähe zur Gemeindegrenze dazu, werden demnächst in einem Radius von sieben Kilometern um das Wahrzeichen der Vulkaneifel, den Hochkelberg, über 100 Windkraftanlagen stehen. „Das Landschaftsschutzgebiet Kelberg wird zum Industriegebiet“, fürchtet die BI „Sturm-im-Wald e.V.“ „Die Vulkaneifel ist eine der stärksten Verbreitungsgebiete des Rotmilans in der Bundesrepublik, hier wäre es wesentlich sinnvoller ein Vogelschutzgebiet zu errichten“, kritisiert Martin Kleppe von der BI „Sturm-im-Wald“ e.V.

Kelberg hat allerdings andere Pläne: Sollten die Windkonzentrationszonen – wie beantragt – ausgewiesen werden, erfolgt eine großflächige Umstrukturierung: Weg vom naturnahen Tourismus, hin zu einer energieindustriell genutzten Landschaft. Die Offenlage – und damit die Stellungnahme der Bewohner zu diesen Plänen – wurde in die rheinland-pfälzischen Schulferien gelegt. Auch das lässt nicht gerade auf ein hohes Interesse der Kommunalpolitik an einer breiten Bürgerbeteiligung schließen.

Die BI kritisiert: Von Seiten der Verbandsgemeinde und des beauftragten Gutachterbüros würden strenge natur- und artenschutzrechtliche Vorgaben ebenso ignoriert wie die Sorgen vieler Mitbürger vor gesundheitlichen Folgen, insbesondere durch Lärmbelastung. Die vorliegenden Gutachten ließen jegliche Neutralität vermissen und zielten bei allen dargestellten Aspekten auf eine größtmögliche Flächenbereitstellung ab. (LINK: Karte) „Um dieses Ziel zu erreichen, werden selbst die Vorgaben der rheinland-pfälzischen Landesregierung bewusst falsch ausgelegt oder ignoriert.“

Auch an der ausreichenden Windhöffigkeit, dem ausschlaggebenden Argument für einen wirtschaftlichen Betrieb der Windenergieanlagen, äußert Rheinhold Jansen, der Vertreter der BI in Kelberg heftige Zweifel: Die positiven Effekte einer Windkraftnutzung entfalten sich nur dann, wenn die ausgewählten Standorte ökologisch verträglich und für einen Anlagenbetrieb wirtschaftlich sinnvoll sind. Diese natürlichen Voraussetzungen sind in der VG Kelberg eindeutig nicht gegeben, was auch durch die Darstellungen im Windatlas Rheinland-Pfalz bestätigt wird. Die unzureichende Windhöffigkeit wird im vorliegenden Gutachten schlichtweg geleugnet und die Vorgaben des LEP IV willkürlich nach unten verändert. Hierzu kommt das Gutachten zu der absurden Begründung, dass bereits eine Windgeschwindigkeit von 6,0 m/sec in der VG Kelberg kaum erfüllt werden kann und daher nur wenige Vorrangflächen für die Windnutzung verbleiben würden. Mit einer bewussten Ausweisung offensichtlich unwirtschaftlicher Vorrangflächen werden späteren Schadenersatzansprüchen möglicher Betreiber Tür und Tor geöffnet. Somit ist in Kelberg auch keine Rede vom Anspruch der Landesregierung, „Gebiete mit hoher Windhöffigkeit vorrangig zu sichern“. Der einfache Grund liegt daran, dass es sie nicht gibt. (LINK: Sturm im Wald Webseite)

Die Bewohner der 30 Ortschaften innerhalb der Verbandsgemeinde Kelberg haben noch bis zum 9. September Zeit, die Gutachten einzusehen und zu der Windkraftplanung ihrer politischen Vertreter Stellung zu beziehen.

7.8.2015PolitikKelberg0 Kommentare cpm

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