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„Sturm im Wald“ will keine weiträumige Landschaftszerstörung in der Vulkaneifel zulassen. [Montage: Sturm im Wald]

„Sturm im Wald“ kämpft im Gemeinderat gegen Kelberger Windkraftpläne

Kelberg: Politik ist ein mühsames und langwieriges Geschäft. Diese Erfahrung machen zurzeit die Kelberger Mitglieder der Bürgerinitiative „Sturm im Wald“ (BI). Die Initiative ist 2014 in den Rheinland-Pfalz-Verbandsgemeinden Hillesheim, Kelberg und Adenau zur Kommunalwahl erfolgreich angetreten. Ganz oben auf der Agenda der Bürgerinitiative steht die Bewahrung der einzigartigen Landschaften der Vulkaneifel.

In der Verbandsgemeinde Kelberg (VG) stellt sich die Fraktion gegen die geplante großzügige Ausweisung von Windvorrangflächen. In der Gemeinderatssitzung ging es Anfang Dezember um den neuen Flächennutzungsplan und die Frage, wieviel Windräder die sensible Landschaft der Vulkaneifel verkraften soll. Fast 500 Einwender hatten im August 2015 gegen die Planungen in Kelberg Stellung genommen. Diese Widersprüche der Bürger galt es nun ebenfalls in der Ratsversammlung aufzuarbeiten.

Gleich zu Beginn der Verbandsgemeinderatssitzung stellte die Fraktion „Die Unabhängige“ mit dem Fraktionsvorsitzenden Walter Eich den weitreichenden Antrag, die Flächennutzungsplanung komplett einzustellen. Eine Mehrheit für einen solchen Beschluss hätte es den Windparkbetreibern ermöglicht, fast überall in der VG Kelberg Windparks zu beantragen, ohne sich an Flächennutzungspläne halten zu müssen.

Neben dem Verbandsbürgermeister Karl Häfner votierten neun Ratsmitglieder der SPD, Unabhängige, FDP und FWG für diesen Antrag. Zwölf Ratsmitglieder von „Sturm im Wald“, der CDU und das grüne Ratsmitglied stimmten dagegen. Hätte der Antrag eine Mehrheit bekommen, hätte einer unkontrollierbaren Verspargelung des gesamten Gemeindegebietes nichts mehr im Weg gestanden.

Der Antrag der Ratsmitglieder von „Sturm im Wald“, vor einem endgültigen Planbeschluss zuerst eine artenschutzrechtliche Überprüfung für das gesamte Kelberger Plangebiet durchzuführen, wurde dann aber mehrheitlich abgelehnt: Der Verbandsgemeinderat will die artenschutzrechtlichen Überprüfungen auf das spätere Genehmigungsverfahren verschieben.

Kelberg-windraeder-karte

Die Flächen der Verbandsgemeinde sollen – laut Planung – großflächig mit Windrädern zugestellt werden. [Grafik: Sturm im Wald]

Ebenso wurden die „Sturm im Wald“-Anträge zur Berücksichtigung  des Landschaftsschutzgebiets Kelberg und des Naturparks und UNESCO Global Geoparks Vulkaneifel als Windausschlusszone abgelehnt. Auch das mit hoher, bis sehr hoher kulturhistorischer Bedeutung bewertete „Wilde Gebirge“ als langgestreckter Höhenzug westlich zwischen Kelberg und Gelenberg wurde nicht ausgenommen. Einzig mit der Herausnahme des Höhenzugs Gewaderköpfchen – Rote Heck, in Verbindung mit dem Kamm nördlich zwischen Kelberg und Müllenbach „als großes geschlossenes Waldgebiet mit hoher bis sehr hoher kulturhistorischer Bedeutung“, hat die Verbandsversammlung dem Antrag der BI entsprochen.

Ein weiterer Antrag von „Sturm im Wald“ behandelte das Thema Windhöffigkeit. Nach dem Landes-Entwicklungs-Programm – Erneuerbare Energien (LEP IV) stellt die Windhöffigkeit ein zentrales Kriterium bei der Auswahl von Standorten für die Windenergienutzung dar. Das LEP empfiehlt an den Standorten der Windräder – als Minimalanforderung für eine wirtschaftliche Windkraftnutzung – eine Windgeschwindigkeit von 6,2 bis 6,4 m/sec. in 140 m Höhe anzusetzen.

„Sturm im Wald“ forderte, diese Werte auch bei der Auswahl der Standorte in Kelberg anzusetzen und Gebiete, die darunter liegen, aus der Planung herauszunehmen. Die BI betonte, dass auch in den Nachbargemeinden Hillesheim und Obere Kyll dieser Wert in die Flächennutzungsplanungen aufgenommen worden sei.

Trotzdem wurde der Antrag abgelehnt und stattdessen nur 5,8 m/sec. in 140 m angesetzt. Die Begründung der Mehrheit: „Das müssen die Windkraftbetreiber entscheiden, was für sie wirtschaftlich ist.“ Die Bürgerinitiative wies daraufhin, dass in Kelberg damit Standorte mit erkennbar unzureichender Windhöffigkeit ausgewiesen werden. Dies würde – nach Auffassung in höchstrichterlichen Entscheidungen – eine sogenannte „unzulässige Planung“ darstellen.

Im nächsten Punkt auf der Tagesordnung kamen die Vorsorgeabstände zur Wohnbebauung auf die Tagesordnung. Hier hatten die Bürgervertreter von „Sturm im Wald“ den zehnfachen Nabenhöhen-Abstand für alle Siedlungsgebiete beantragt. Als Schutzabstand zu Splittersiedlungen und Einzelgehöften im Außenbereich waren 1.100 Meter gefordert. Zusätzlich verlangten die BI-Vertreter, einen Mindestabstand zwischen zwei Konzentrationszonen von 2.000 Metern einzuhalten. Auch damit kam man nicht durch. Rainer Ewinger, Fraktionsvorsitzender von „Sturm im Wald“, schüttelte den Kopf: „Noch in der Bauausschusssitzung vor zwei Wochen hatten die Mitglieder dem Verbandsgemeinderat einen Abstand von 1.100 Metern zu allen bebauten Siedlungsbereichen empfohlen. Nun – in der Ratssitzung – konnten sich einige Ausschussmitglieder der CDU und SPD nicht mehr an ihre Abstimmung im Ausschuss erinnern, so dass der Abstand wieder von 1.100 m auf 1.000 Meter um alle Siedlungsbereiche reduziert wurde.“

Nur der „Sturm im Wald“-Antrag zum Schutzabstand von 2.000 Metern um die Sondergebiete Ferienpark Drees und Ferienpark Gunderath konnte, mit Unterstützung durch die CDU und des GRÜNEN, durchgesetzt werden.

Danach ging es um die über 500 eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde. Jeder Antrag wurde einzeln behandelt, aber fast ausschließlich mit folgender Begründung abgewiesen: „Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Planung bedarf aus den aufgeführten Gründen keiner Änderung“. Nur die drei Mitglieder von „Sturm im Wald“ und das grüne Ratsmitglied waren gegen diese pauschale Ablehnung.

„Trotzdem waren diese Stellungnahmen enorm wichtig, um das Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger an die Verwaltung heranzutragen und den Entscheidungsträgern die Bedeutung ihrer Beschlüsse vor Augen zu führen“, ist Markus Ewinger sicher.

Nach zwei Tagen Verbandsgemeinderatssitzungen und der Abstimmung über fast 500 Einwendungen der Kelberger Bürger geht der Flächennutzungsplan „Windkraft“ der Verbandsgemeinde Kelberg jetzt mit 3,5 Prozent ausgewiesener Flächen für Windkonzentrationszonen auf dem Gemeindegebiet in die 2. Offenlage.

„Das ist zwar immer noch viel zu viel, aber die BI ‚Sturm im Wald‘ ist 2014 bei geplanten 14 Prozent Flächen für die Windkraftzonen in den Verbandsgemeinderat gewählt worden, wir waren maßgeblich daran beteiligt, dass vor der 1. Offenlage noch sieben Prozent und jetzt 3,5 Prozent übrig geblieben sind. Wenn wir von Offenlage zu Offenlage die Fläche halbieren können, dann werden wir nach der 2. Offenlage, mit der Unterstützung durch die Bürger, hoffentlich die Zwei-Prozent-Marke unterschreiten“, ist Markus Ewinger zuversichtlich.

In den ersten Monaten 2017 geht es in die 2. Offenlage. Dann können die Kelberger zu dem gerade verabschiedeten Planungsstand Stellung beziehen und erneut ihre Bedenken vortragen. Die BI „Sturm im Wald“ wird rechtzeitig über die genauen Termine informieren.

http://www.sturmimwald.de/windparks/verbandsgemeinde-kelberg.html

9.12.2016PolitikKelberg0 Kommentare cpm

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