Eifel: Ab sofort sollen in Rheinland Pfalz die neuen Abstandsempfehlungen für Windräder zur Wohnbebauung gelten. Damit greift eine Koalitionsvereinbarung der Landesregierung aus SPD, GRÜNEN und FDP, in der größere Abstände zur Wohnbebauung festgeschrieben wurden. Der Mindestabstand beträgt künftig 1.000 Meter. Bei Windanlagen über 200 Meter Gesamthöhe werden zukünftig 1.100 Meter als Mindestabstand gefordert. Damit wird beim Lärmschutz den immer höheren Windanlagen Rechnung getragen.
Auch in den Kommunen der Vulkaneifel wird man nun nachdenklich. Die Gemeinderäte der Ortsgemeinden Bettenfeld und Deudesfeld am Meerfelder Maar stellten sich in ihren jüngsten Ratssitzungen gegen weitere Verträge zur Errichtung von Windanlagen in den kommunalen Wäldern.
Die anfängliche Euphorie über mögliche Verdienste der Kommunen durch Pachtverträge auf Gemeindeland ist anscheinend einem skeptischen Realismus gewichen. Wieviel Geld ist mit Windrädern wirklich zu verdienen? Wer bezahlt für die Räder auf kommunalem Grund, wenn die Betreiberfirma pleite macht? Nach dem Gesetz steht der Grundeigentümer in der Verantwortung für die auf seinem Gelände abgeschlossenen Pachtverträge. Muss dann der Grundeigentümer auch für den Rückbau der Windanlagen aufkommen? Wie wirkt sich das geänderte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab 2017 auf die Erträge der Anlagen aus? Nach der neuen EEG-Regelung bekommt der billigste Stromanbieter den Zuschlag. Was bleibt dann noch übrig, nach Bankverpflichtungen und Wartungskosten für die Rendite der Anleger? Alles Fragen, die nun – nicht nur für Gemeinden – wieder auf dem Prüfstand stehen.
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