Kelberg: Die Naturschutzverbände BUND und NABU, der Jagdverband, die Denkmalpfleger, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und der Eifelverein in der Vulkaneifel schlagen gemeinsam Alarm.
Die Verbandsgemeinde Kelberg hatte den Beschluss gefasst, rund sieben Prozent der Gemeindeflächen als Windkonzentrationszonen ausweisen zu wollen. Auf fast 1.000 Hektar sollen so Windparks geplant werden können. Damit würden sich in einem Sieben-Kilometer-Radius um den Hochkelberg circa 100 der 200 Meter hohen Windriesen drehen. Die Gemeinde Kelberg würde somit den von der rheinland-pfälzischen Landesregierung angestrebten Richtwert von zwei Prozent der Landesfläche um ein Vielfaches übertreffen. Die geplante Fläche liegt 17-mal über der bisher bereits durch Windanlagen genutzten Fläche in der Verbandsgemeinde.
Nun reagieren die Verbände und Vereine auf die drohende Industrialisierung der Vulkaneifel im Landkreis mit einem Zusammenschluss zur „Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände“ (AGNV).
Die Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände bezeichnet die Planung in der Verbandsgemeinde Kelberg „als völlig überzogen und schädlich für Mensch, Natur und Landschaft.“ Kelberg versuche, die Abstandsregelung zu Naturschutzgebieten mit Hilfe fragwürdiger Raumnutzungsanalysen zu unterlaufen.
Ein Großteil der Kelberger Planung bezieht sich auf Waldgebiete. Die bisher dazu durchgeführten Untersuchungen der Gutachter seien völlig unzureichend, sehr lückenhaft, fachlich-methodisch fragwürdig und zum Teil falsch, kritisiert die AGNV.
Bezeichnend sei, dass eines der faunistischen Gutachten gleich am Anfang einräumt, dass bloß „Hinweisen […] nachgegangen“ worden sei, und es sich „lediglich um eine punktuelle Kontrolle“ gehandelt habe, die nur einen „ersten Einblick für das Vorkommen der relevanten Arten“ bietet.
Auf Unverständnis stößt auch die vom Planungsbüro vorgenommene, verharmlosende Bewertung der Daten im Planentwurf. Sie liefere den Entscheidungsträgern ein völlig falsches Bild von den tatsächlichen Gegebenheiten und artenschutzrechtlichen Erfordernissen.
Der Wald verdiene den höchsten Schutz wegen seiner – auch im Bundeswaldgesetz hervorgehobenen – großen Bedeutung für die Umwelt.
Hier richtet sich die Kritik der AGNV gegen die – ihrer Meinung nach – völlig unzureichende Berücksichtigung der gesetzlichen und landesplanerischen Vorgaben. Der Schutz der durch Windenergieanlagen besonders gefährdeten Tierarten Schwarzstorch, Rotmilan, Uhu, Wespenbussard und Waldschnepfe, sowie von mehreren der streng geschützten Fledermausarten sei völlig unzureichend.
Ein weiterer entscheidender Kritikpunkt ist für die Naturschutzverbände die mit der Realisierung der Kelberger Windkraftpläne verbundene, großflächige Zerstörung des naturnahen eifeltypischen Landschaftsbildes. Dass man diese Landschaft so geringschätzt, wie das ein großer Teil des Kelberger Verbandsgemeinde-Rates bei den aktuellen Flächennutzungsplan-Beschlüssen offenbar tut, ist für Viele nicht nachvollziehbar. Dies gilt umso mehr, da der Rat als Planungsvorgabe eine Mindest-Windhöffigkeit von nur 5,8 bis 6 m/s in 140 m Höhe beschlossen hat. Und das, obwohl dort – laut Windatlas – ein um 0,2 bis 0,4 m/s höherer Wert erforderlich wäre, um Windenergieanlagen wirtschaftlich betreiben zu können. Für Windräder im Wald müsste der Wert dann noch einmal um weitere 0,2 bis 0,3 m/s erhöht werden. Das heißt im Klartext, dass in großen Bereichen der geplanten Vorrangflächen von vorn herein kein wirtschaftlicher Betrieb von Windenergieanlagen zu erwarten sei, warnt die AGNV.
Wegen der erheblichen Unzulänglichkeiten fordern die Naturschutzverbände jetzt mit allem Nachdruck, dass vor weiteren Entscheidungen eine ergebnisoffene, umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durch unabhängige Gutachter durchgeführt werden muss.
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