Kelberg: Die 2. Offenlage des Flächennutzungsplans „Windkraft“ der Verbandsgemeinde Kelberg liegt zwischen dem 16. Januar und dem 17. Februar bei der Verbandsgemeindeverwaltung in der Bauabteilung Zimmer 214, Dauner Str. 22, 53539 Kelberg zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr. Im Internet sind die Unterlagen, allerdings ohne die von Dritten erstellten Gutachten, auf der Seite der VG Kelberg verlinkt:
http://www.vgv-kelberg.de/vg_kelberg/Aktuelles/
Der Flächennutzungsplan “Windkraft“ bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde und beinhaltet die Begründung mit zeichnerischem Teil, den Umweltbericht, sowie alle Artenschutzgutachten, Untersuchungsergebnisse und alle umweltbezogenen Stellungnahmen.
In der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Verbandsgemeinde-Verwaltung Kelberg abgegeben werden (z.B. per Schreiben auf dem Postwege oder durch Abgabe bei der Verwaltung, zur Niederschrift, per Fax, per E-Mail usw.)
Die Bürgerinitiative „Sturm im Wald“ (BI) kritisiert die vorgelegte Planung der Kommunalpolitik als verantwortungslos. „Der massive Eingriff in das Landschaftsbild wird Auswirkung auf den Tourismus haben, der gerade in unserer Region viele familienfreundliche Arbeitsplätze schafft. Ihre Immobilien werden in der Nähe von WKA an Wert verlieren. Die gesundheitlichen Risiken, die von WKA ausgehen, werden in unseren Augen in der Planung nicht ausreichend berücksichtigt.“ Die artenschutzfachlichen Untersuchungen der Planer seien unvollständig. Sie wurden von Seiten der Kreisverwaltung gerügt. In den geplanten Gebieten bestehen eindeutig Artenschutzkonflikte, die eine Ausweisung als Standort für WKA nicht zulassen. Die naturschutzfachlichen Vorgaben des Landesentwicklungsplans werden bewusst ignoriert.
„Sturm im Wald“ fordert die Bürger auf, der 2. Offenlage des Flächennutzungsplans „Windkraft“ durch Stellungnahmen und Widersprüche eine deutliche Absage zu erteilen: „Machen Sie bitte von Ihrem demokratischen Recht Gebrauch. Geben Sie zur Planung der VG-Kelberg ihre Stellungnahme ab.“Die BI hat dazu eine Mustereinspruch für die Bürger vorbereitet:
Stellungnahme 2017 und Mustereinspruch der BI „Sturm im Wald“:
http://www.sturmimwald-hocheifel.de/wp-content/uploads/2017/01/SiW_Stellungnahme_Muster_2017.pdf
- 29.04.2017: In Kelberg verhärten sich die Fronten
- 07.04.2017: Flächennutzungsplan gekippt - Ein Eigentor der Verbandsgemeinde Kelberg?
- 09.12.2016: "Sturm im Wald" kämpft im Gemeinderat gegen Kelberger Windkraftpläne
- 12.11.2016: Dreht der Wind in Rheinland-Pfalz ?
- 09.10.2015: Stürmische Demonstrationen geplant
- 02.10.2015: Naturschutz: Kritik an Verbandsgemeinde Kelberg
- 14.08.2015: VB Kelberg beendet Windpark-Offenlage bereits am 4. September
- 07.08.2015: Will Kelberg in der Vulkaneifel Industriestandort werden?
Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben
Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.
Einen neuen Kommentar schreiben
Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.