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Neben dem idyllischen Dorf Muldenau sind die zwei 199-Meter-WEA geplant. [Foto: cpm]

Erörterungstermin zu Windanlagen in Kreuzau-Steinkaul

Kreise, Kreis Düren: Am 8. November hat in der Festhalle in Kreuzau der Erörterungstermin zu den Einwendungen und Widersprüchen gegen die Windradplanung in Kreuzau–Steinkaul stattgefunden. 32 Einwender hatten sich gegen die, von der Firma Energiekontor in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet Biesberg geplanten Windräder gewandt. Der Kreis Düren hatte zu dieser Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Firma Energiekontor, die Gutachter und die Einwender eingeladen.

Zu Beginn wurde darauf hingewiesen, dass Einwendungen, die bereits gegen den Flächennutzungsplan oder den beantragten Bebauungsplan erhoben worden seien, nicht mehr Bestandteil dieser Anhörung sein könnten. Darüber hinaus habe man die Themenkomplexe zusammengefasst und werde sie nun einzeln aufarbeiten. Dabei wolle man dazu die Stellungnahmen der Einwender und der Gutachter hören.

IMG_9095Kreisvertreter

Vertreter des Kreises Düren und der Gemeinde Kreuzau hatten Bürger und Gutachter zum Erörterungstermin geladen. [Foto: cpm]

Man sei sich durchaus im Klaren, dass dem Bürger, mit der Errichtung der Windräder, ein höheren Schallpegel zugemutet werde. Das sei aber auch politisch gewollt, solange sich der Geräuschpegel – laut Gutachten – an den gesetzlichen Grenzwerten orientieren würde, hätte man von Seiten des Kreises dagegen keine Handhabe. Auch der Einwand, dass von einer nächtlichen Verdoppelung der Schall-Emissionen für die Ortsbevölkerung auszugehen sei, wurde vom Gutachter mit der Einhaltung der gesetzlich verlangten Richtwerte gekontert.

„Hier tut wohl jeder das, was der Remmel (Umweltminister NRW, die Red.) sagt“ kam aus den Reihen der Bürger zurück.

Der Einwand, dass das Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz (BImSchG) zur Lärmentwicklung bei Windanlagen nur von einer Nabenhöhe von 30 Metern ausginge, deshalb auch nicht ernsthaft auf die heutigen, über 200 Meter hohen Windräder, übertragen werden könne, wird vom Kreis nur zur Kenntnis genommen.Von der Unteren Immisionsschutzbehörde wird darauf verwiesen, dass ein schallreduzierter Betrieb der Räder in der Nacht vorgesehen sei, um die gesetzlichen Vorgaben der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) einzuhalten.

Auch der Landesverband der Naturschutzverbände hatte sich zu Wort gemeldet. Hier wurde zuerst  die Landschaftsbildanalyse kritisiert. Durch die Errichtung der Räder würde ein großräumiger Eingriff ins Landschaftsbild erfolgen. 140 Quadratkilometer der Eifel wären von diesen Rädern betroffen und dominiert. Eine Kompensation für die Zerstörung des Landschaftsbildes in diesem Ausmaß sei vor Ort nicht möglich. Die Landschaftsästhetik des Eifler Stufenländchens und der Börde würden irreparabel geschädigt.

Laut Gutachten sei „keine erhebliche Beeinträchtigung“ festzustellen. Die „Kompensation“ für den Eingriff könnte über das „Ökokonto“ erfolgen, und damit ausgeglichen werden.

Auch die Untersuchungen zum Artenschutz wären mangelhaft und unvollständig, führte der Vertreter der Naturschutzverbände weiter aus. Die Untersuchung zur Avifauna (alle in einer Region vorkommenden Vogelarten, die Red.) fand 2013 statt, dieses Jahr war in der Brutphase der Vogel ungewöhnlich kalt und nass. Deshalb seien die erhobenen Daten nicht repräsentativ für das örtliche Brutaufkommen. Eine von den Verbänden geforderte Kartierung über mindestens zwei Jahre habe nicht stattgefunden. Darüber hinaus hätten die Gutachter sich nicht an den Leitfaden „Windenergie und Artenschutz“ bei der Erhebung windkraftsensibler Vogelarten gehalten. Die vor Ort vorhandenen Greifvögel hätten ebenfalls keinen Eingang in die Untersuchung gefunden, kritisieren die Vertreter der Naturschutzverbände.

Bei der Untersuchung zu den Fledermäusen vor Ort wird bemängelt, dass die angewandte Methodik nicht dem Stand der Technik entspricht. Der Untersuchungsansatz wird als pseudowissenschaftlich beschrieben und abgelehnt.

Auch das FFH Gebiet am Biesberg, als Trockenrasenbiotop ausgewiesen, hätte auf die dort vorkommenden charakteristischen Vogelarten hin, untersucht werden müssen. Das sei aber nicht erfolgt.

Zusammenfassend wird von den Verbänden festgestellt, dass es keine richtige FFH Prüfung (Fauna-Flora-Habitat, ein Naturschutzgebiet, die Red.) gegeben hätte. Es wäre kein sicherer Ausschluss windkraftsensibler Vögel und Fledermäuse  erfolgt. Darauf käme es aber rechtlich an, dass eine Beeinträchtigung der relevanten Arten ausgeschlossen werden kann. Eine Vorprüfung, wie in diesem Fall erfolgt, könne das nicht ausschließen.

Dazu der Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde: „Wir sehen keine Beeinträchtigung.“

Im Bereich des Denkmalschutzes für die Ortschaften Nideggen, Muldenau und Berg vertritt der Einwender die Auffassung, dass die Bauleitplanung der Gemeine Kreuzau in diesem Punkt rechtswidrig sei. Er ist der Ansicht, dass dieser Belang nochmal – im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – begutachtet werden muss.

Diese Auffassung wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht geteilt.

Über die einzelnen abgehandelten Punkte wird nach der Erörterung ein schriftliches Protokoll erstellt. Der Kreis beurteilt anhand der Anhörung und der Faktenlage. Der Bescheid wird dann den Einwendern zugestellt. Sollten sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sein, haben sie nun vier Wochen Zeit, eine entsprechende Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Zuvor auf EIFELON:

11.11.2016Kreise, Kreis Düren0 Kommentare cpm

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