Nideggen: Spannend wird die Sitzung des Stadtrats am kommenden Dienstag um 19.00 Uhr. Auf der Tagesordnung steht der Einspruch nach § 28 Geschäftsordnung der „Menschen für Nideggen“ (MfN) gegen den Beschluss des Bau-Ausschusses, das Aufstellungsverfahren zur „8. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet Nideggen“ zu verabschieden.
Die MfN argumentieren in ihrem Einspruch damit, dass es keinen aktuellen Anlass gebe, jetzt – überhastet – den bestehenden, rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 1998 zu ändern, um zusätzliche Konzentrationszonen für die Windkraft auszuweisen.
Darüber hinaus sei es nicht nachvollziehbar, „eine unsinnige Vorgehensweise“ (die Einleitung einer FNP-Änderung, die unter anderem zu einer Windkonzentrationszone neben der Kreuzauer Windenergiezone am Lausbusch führen würde) zu veranlassen. Gegen die Zone Lausbusch hatte sich die Stadt Nideggen ausgesprochen, und ist bereit zu klagen, sollte Kreuzau einen Bebauungsbeschluss fassen. Eine eigene Wind-Fläche neben der beanstandeten Fläche der Nachbarkommune auszuweisen, sei nicht ernsthaft vermittelbar und würde die Erfolgsaussichten einer Nideggener Klage schwächen, argumentieren die MfN.
Als drittes Argument führen die MfN an, dass von der neuen NRW-Koalition wesentliche Änderungen bei der Ausweisung von Windkonzentrationszonen zu erwarten seien. Deswegen wäre es kontraproduktiv, mit einem solchen Beschluss eine mögliche positive politische Entwicklung für die Stadt bei den Windrad-Abstandszonen zu unterlaufen. Ein solcher Änderungsbeschluss würde zudem „einseitig finanzielle Interessen Einzelner zu Lasten der Nideggener, Kreuzauer und Heimbacher Bürger“ fördern.
Für die Sitzung des Rates am 4. Juli hat der Bürgermeister den Antrag gestellt, dem Einspruch der MfN nicht stattzugeben und den Änderungsbeschluss „Wind“ umzusetzen.
Die Unterlagen zur Sitzung: https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4290/vorgang/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MjyGawLXw8Vm6Ti2PeyGJ
In seiner schriftlichen Begründung führt Bürgermeister Schmunkamp an, dass nur so eine bestandskräftige Rechtsposition in Bezug auf zukünftige Windkonzentrationszonen herbeizuführen sei. Dazu müsse eine Ausschlusswirkung für Windanlagen – außerhalb der geplanten Windenergiezonen – erreicht werden. Dies sei nur möglich, wenn das gesamte Stadtgebiet auf seine möglichen Windenergie-Eignungszonen hin untersucht würde.
Nach juristischer Auskunft, so Schmunkamp, wäre es nur bedingt möglich, dieses Verfahren aufzuschieben, da sonst eine rechtlich fragwürdige Situation entstehen könnte, bei der es zu unerwünschten Bauanträgen – auch außerhalb der geplanten Windenergiezonen – kommen könne.
Zu der Kritik an einem möglichen Nideggener Windrad-Standort neben der geplanten Kreuzauer Windkonzentrationszone „Lausbusch“ (hier will die Firma REA auf Kreuzauer Gelände fünf 175 Meter hohe Windräder errichten, gegen die sich die Stadt Nideggen stellt) führt der Bürgermeister aus, dass im Rahmen einer Potentialanalyse alle möglichen Flächen im Stadtgebiet auf ihre Windradtauglichkeit hin zu überprüfen seien. Bei einer Betrachtung aller Standorte für Windräder könne eine mögliche vorhandene Stellfläche im Abwägungsprozess daher nicht einfach ausgespart werden.
Zu den Vereinbarungen der NRW-Koalitionspartner, in Zukunft größere Abstände zur Wohnbebauung festzulegen, stellt die Verwaltung fest, dass nicht klar sei, in welchem Zeitrahmen die neue Regierung die nötigen gesetzlichen Schritte unternehmen wolle, um die Koalitionsaussagen von 1.500 Metern Abstand zur Wohnbebauung rechtssicher zu verankern. Deshalb habe man das Planungsbüro Becker beauftragt, eine weitere Plan-Darstellung mit Abstandszonen von 1.500 Metern zur Ortsbebauung anzufertigen. Die bisherigen Abstandszonen von 600 und 800 Metern sollen bei der geplanten mündlichen Vorabfrage bei der Bezirksregierung um die 1.500 Meter Variante erweitert werden.
In einem weiteren Antrag zur Ratssitzung „Ergänzende Informationen zum Einspruch gegen den Aufstellungsbeschluss“, haben die MfN weitere Unterlagen eingereicht, um vertiefende Erläuterungen zum Einspruch vorzubringen.
Hierin verweist die MfN Fraktion auf die zeitgleich laufende Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zülpich zur Ausweisung weiterer Windkonzentrationszonen im Zülpicher Stadtgebiet. In ihren Unterlagen betone die Stadt Zülpich, das bei den Abstandszonen keine Unterschiede zwischen geschlossener Wohnbebauung und Einzelgehöften gemacht werden. Alle bewohnten Bereiche auf Zülpicher Stadtgebiet hätten einen einheitlichen Mindestabstand von mindestens 750 Metern zu den Windrädern. Auch sei ein genereller Schutzabstand von 750 Metern für Kultur-Landschaftsbereiche festgesetzt worden. Damit stelle sich die Frage, so die MfN, wieso man in Nideggen nicht ähnlich verfahren könne und hier Bewohner, die außerhalb der Ortskernbebauung wohnen würden, gegenüber der geschlossenen Wohnbebauung – beim Windradlärm – benachteiligt werden sollen.
Mit einem weiteren Anhang weisen die MfN darauf hin, dass in der rechtlichen Beurteilung des Nideggener Flächennutzungsplans von 1989 auch das Baugesetzbuch (BauG) in der – zu diesem Zeitpunkt gültigen – Fassung anzuwenden sei.
Im Paragraph 215 BauG (Fassung 1997) wird ausgeführt, dass eine mögliche fehlerhafte Anwendung des Baugesetzes bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans nach längstens sieben Jahren, „unbeachtlich“ werde, sollte in diesem Zeitraum keine Rüge oder Beanstandung des verabschiedeten FNP erfolgt sein.
Das bedeutet, selbst wenn bei der damaligen Abwägung zu den Windkonzentrationszonen aus heutiger Sicht möglicherweise Fehler unterlaufen seien, haben diese keine Auswirkungen mehr auf die Rechtsgültigkeit des Bebauungsplans. Damit sei es auch nicht notwendig diese rechtssichere Position aufzugeben, um nun „Hals über Kopf“ einen neuen FNP mit allen daraus resultierenden Unwägbarkeiten zu erstellen, argumentieren die MfN.
Durch die verabschiedeten Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU und FDP in NRW sei der politische Wille zur Vergrößerung der Abstandszonen zwischen Windanlagen und Wohnbebauung auf 1.500 Meter beschlossen. Es würde somit wenig Sinn machen, mit den im Bauausschuss verabschiedeten, wesentlich geringeren Abständen von 800 und 600 Metern, ein Verfahren zu beginnen.
Ob die Ratsmehrheit am Dienstag diesen Argumenten folgt, wollen auch die Nideggener Bürgerinitiativen gegen den weiteren Windradausbau in Kreuzau und Nideggen im Rat mitverfolgen. Ihre Mitglieder sind aufgerufen, sich zu Sitzungsbeginn an der Bürgerbegegnungsstätte zu versammeln. Die BI’s fordern die Bürgervertreter im Stadtrat auf, mit der weiteren Planung zu warten, bis die neuen bürgerfreundlichen Abstands-Regelungen der Landesregierung in Kraft getreten sind.
Die Sitzung des Stadtrates findet am kommenden Dienstag, um 19.00 Uhr, nach längerer Zeit erstmals wieder in der Bürgerbegegnungsstätte Im Vogelsang statt.
Über den umstrittenen Kletterwald auf Eschauel will der Bauausschuss erst am 11. Juli entscheiden.
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