Eifel: Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat unter die immer noch schwelende Streitfrage, ob Windenergieanlagen die Flugsicherheit gefährden können, einen endgültigen Schlussstrich gezogen: Am 7. April kam das oberste deutsche Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass die von der Deutschen Flugsicherung (DSF) und dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BaF) angewendeten Berechnungsmethoden zur Abstandssicherung rechtens sind. Damit gilt bei UKW-Funkfeuern – wie dem VOR in Nörvenich – ein Sicherheitsabstand für Windanlagen von 15 Kilometern. In diesem Umkreis ist eine Errichtung von Windanlagen von einer Genehmigung der beiden Behörden abhängig. Es ist davon auszugehen, dass sich die nachgeordneten Gerichte in den noch offenen Verfahren an dem Urteil des BVG orientieren werden. Damit sind auch die Spekulationen um neue Windkonzentrationszonen in Vettweiß und in Teilen der Gemeinde Nörvenich und im Zülpicher Ortsteil Füssenich vom Tisch.
BVG entscheidet zum Flugfunkfeuer Nörvenich
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