Eifel: Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das maßgeblich für die Zerstörung unserer Landschaften durch immer mehr und größere Windräder verantwortlich ist: Das Bundesbaugesetz. Hier regelt der Paragraph 35 die „Privilegien der Windräder“. Im Wald, im Landschaftsschutzgebiet, neben der Splittersiedlung, überall in unserer Landschaft haben Windräder Vorrang.
Der Paragraph 35 BauGB „Bauen im Außenbereich“ ist neben dem umstrittenen Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) die zweite juristische Säule einer verfehlten Windradplanung in Deutschland.
„Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient“,
steht im § 35, Absatz 5. Dieser § 35 wurde so lange mit Ergänzungen um Unterpunkten „erweitert“, dass es heute fast überall möglich ist, Windräder hinzubauen. Die Frage, ob es ökologisch Sinn macht oder nur dem Gelderwerb einiger Windrad-Projektierer dient, stellt das Gesetz nicht.
Jetzt soll sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit diesem Paragraphen befassen.
Die Petition 74043 „Raumordnung und Bauplanung – Abschaffung der bauplanerischen Privilegierung von Windkraftanlagen“ kann noch bis Montag unterschrieben werde.
Das Ziel dieser Petition:
Der Deutsche Bundestag möge die Abschaffung der bauplanerischen Privilegierung von Windkraftanlagen (WKA) nach § 35 BauGB beschließen.
Über die Bundespetition soll repräsentativ beim Bundesgesetzgeber interveniert werden, damit die durch die Privilegierung von WKA (gem. § 35 BauGB) entstandenen Fehlentwicklungen im Energie-, Naturschutz-, Umwelt- und ländlichen Siedlungsbereich im Baugesetzbuch korrigiert werden.
Bis zum 26. März 2018, also kommenden Montag, kann noch unterschrieben werden:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_10/_04/Petition_74043.mitzeichnen.html
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