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Einen Gebrauchtwagen in bar zu bezahlen, könnte in Zukunft ein Problem werden.

Das Ende des großen Euro-Scheins

Eifel: Wenn Sie sich noch eine 500-Euro-Bargeldreserve für das heimische Kopfkissen zulegen wollen oder im Frühjahr ein neues, gebrauchtes Auto auf der Wunschliste steht oder Sie sich Gedanken über eine neue Einbauküche machen oder in nächster Zeit an einer Versteigerung teilnehmen wollen und dazu an große Scheine denken, dann wird es langsam Zeit…

Nur noch bis einschließlich 26. April 2019 – also Ende kommender Woche – sind die 500-Euro-Scheine bei der Deutschen Bundesbank und der Österreichischen Nationalbank und damit über Ihre Hausbank zu haben. Für die anderen Euroländer war bereits am 26. Januar der letzte Ausgabetag für die lilafarbene Banknote.

„Wir haben uns für diese längere Frist entschieden, weil die deutsche und die österreichische Notenbank netto die meisten 500-Euro-Banknoten in Umlauf bringen“, erklärte Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann den Schritt im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur.

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hatte Anfang Mai 2016 entschieden, dass Produktion und Ausgabe der 500-Euro-Banknote gegen Ende des Jahres 2018 eingestellt werden sollen.

Nach offizieller Begründung der Befürworter verspreche man sich davon, dass Terrorfinanzierung und Schwarzarbeit zurückgedrängt werden.

Ob das klappt, ist umstritten. Gegner sehen darin den ersten Schritt zur Bargeldabschaffung und befürchten einen weiteren Schritt zum gläsernen Bürger und zum Überwachungsstaat.

Ist es doch ein offenes Geheimnis, dass die EU Kommission und die Europäische Zentralbank sich der Bargeldbegrenzung verschrieben haben. So war ernsthaft eine Beschränkung auf 5.000 Euro Bargeldzahlung 2016 von Finanzminister Schäuble und der EU-Kommission erwogen worden. Bei einer EU weiten Umfrage hatten aber dann fast 95 Prozent der Teilnehmer erklärt, sie würden eine Beschränkung von Bargeldzahlungen strikt ablehnen. Auch seien Zweifel aufgekommen, ob ein Bargeldlimit zur Bekämpfung von Terrorismus und Steuerhinterziehung zielführend sei.

Der schwerwiegendste Grund, warum die EU nun doch von einer solchen Bargeld-Limitierung absieht, dürfte allerdings die Begrenzung vieler Bankomat- und EC-Karten auf ein Auszahlungs-oder Haftungs-Höchstlimit sein. Damit wäre es dann den Bürgern unmöglich geworden, größere Beträge unkompliziert zu bezahlen.

Als einen weiteren Schritt auf dem Weg in eine – politisch gewollte – bargeldlose Gesellschaft ist nun die Abschaffung der 500-Euro-Note zu bewerten. Aber auch hier gibt es noch andere Gründe:

Die Europäische Zentralbank (EZB) verlangt von Geschäftsbanken seit 2014 Zinsen, wenn diese eigenes Geld bei ihr parken. 0,4 Prozent Strafzinsen müssen die Geldhäuser dafür an die EZB bezahlen. Die Eurobanker wollen die Geldhäuser so dazu bewegen, mehr Kredite in den Wirtschaftskreislauf zu bringen. Allerdings ist die Kreditnachfrage niedriger als die angehäufte Geldmenge der Banken. Wollen die Kreditinstitute nun die von der EZB geforderten Strafzinsen für hinterlegtes Geld sparen, eignen sich 500-Euroscheine wesentlich besser dazu, bar im Tresor gebunkert zu werden, als die nächst kleinere Stückelung, der 200-Euro-Schein. Darin dürfte ein wesentlich gewichtigerer Grund der EZB liegen, nun die Banknote mit dem größten Nennwert einzuziehen. Damit wird es für die Banken teurer, das Bargeld im Tresor zu horten.

Eine Milliarde Euro in 500-Euro-Scheinen wiegt ca. zwei Tonnen. Eine Milliarde Euro in 200-Euro-Scheinen wiegt dagegen mehr als fünf Tonnen. Wenn der Fünfhunderter nun abgeschafft ist, benötigen die Banken in Zukunft mehr als doppelt soviel gesicherten Stauraum für das Papiergeld, wenn Sie ihre Gelder nicht auf den EZB Konten parken und dafür dann Negativzinsen bezahlen wollen.

Kurz vor der Abschaffung des 500-Euro-Scheins in Deutschland hat nun auch die Deutsche Bundesbank Zweifel daran geäußert, dass ein solcher Schritt die Schattenwirtschaft wirksam eindämmen könne. Es fehle weiter am Nachweis, dass durch Maßnahmen – wie die Abschaffung von Banknoten mit hohem Nennwert oder die Einführung von Barzahlungsobergrenzen – tatsächlich Steuerhinterziehung und andere kriminelle Aktivitäten effektiv bekämpft werden könne, so die Bundesbank.

Nachdem die Abschaffung der Banknote nun durchgezogen wird, kommen solche Erkenntnisse reichlich spät und verstärken den Eindruck, dass es doch viel mehr um die weitere Einschränkung des legalen aber anonymen Geldverkehres geht. Also doch ein weitere Akt auf dem Weg zum gläsernen Bürger?

Der Realzins liegt ohnehin seit Jahren eher unter Null. Das heißt: Berücksichtigt man die Inflationsrate, verlieren die Ersparnisse auf dem Konto an Wert. Es gibt kein garantiertes Recht auf positive Zinsen für Sparer.

Die Bankenlobby betreibt ebenfalls die Abschaffung des Bargeldes. Der Realzins liegt seit Jahren um die Null Prozent. Berücksichtigt man die Inflationsrate, werden jeden Tag auf den Konten die Gelder der Kunden weniger. Allerdings sind momentan negative Zinsen auf Privat-Konten-Guthaben nicht durchzusetzen, solange es noch Bargeld gibt. Andernfalls würde der Bankkunde sein Sparbuch abräumen und das Bargeld zuhause in die Küchenschublade legen, um dem Wertverlust auf seinem Konto zu entgehen. Also diszipliniert das reale Bargeld, dass auf den Banken liegende Buchgeld und bremst so die Finanzspekulation.

Das Vertrauen in eine Währung beruht auf dem Bargeld und seiner freien Verfügbarkeit. Dennoch wird der freie Banknotenverkehr politisch immer wieder in Frage gestellt. Das führt bei den Bürgern zu einer Verunsicherung und zu einem Vertrauensverlust in die Währung.

Aber auch das Recht der Bürger, ihr Geld anonym und ohne Kontrolle durch andere auszugeben, wird durch Restriktionen des Bargeldes beschnitten. Der Euro ist eine europaweite Währung, nationale Einschränkungen oder Begrenzungen zu seiner Verwendung widersprechen den aufgestellten europäischen Statuten als gesamteuropäisches Zahlungsmittel, geben Juristen nicht zu unrecht zu bedenken.

Euro-Banknoten sind nach § 14 I. Satz 2 BbankG (BundebankGesetz) das gesetzliche Zahlungsmittel und müssen bisher prinzipiell auch in unbeschränktem Umfang von den Banken angenommen werden. Das gilt auch für den 500-Euro-Schein, weiterhin.

Für die Verbraucher bedeutet das, dass sie auch in Zukunft mit dem Schein bezahlen können. Das Geld behält dauerhaft seinen nominalen Wert. Allerdings geben die Notenbanken keine neuen 500er Banknoten mehr aus. Die im Umlauf befindlichen Scheine bleiben gesetzliches Zahlungsmittel und können auch in Zukunft unbegrenzt umgetauscht oder auf Konten eingezahlt werden.

Zum Thema:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/1094-zb-bargeldstudien

18.4.2019PolitikEifel1 Kommentar cpm

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