Kreise, Kreis Euskirchen: Am vergangenen Montag fand im Kreishaus Euskirchen der Erörterungstermin zu den Einwendungen gegen den neuen Genehmigungsantrag zum Windpark Dahlem IV in der Gemeinde Dahlem statt. Einen Erörterungstermin sieht das Gesetz vor, um der Behörde die Möglichkeit zu geben, die unterschiedlichen Interessen der Betroffenen und Beteiligten abzuwägen, die gegensätzlichen Argumente zu beurteilen, um anschließend eine gesetzeskonforme Entscheidung zu treffen.
Das war in Euskirchen bei der ersten Baugenehmigung für den Windpark Dahlem IV im Jahr 2017 bereits einmal schief gegangen. Das Verwaltungsgericht kassierte die Baugenehmigung des Kreises Euskirchen wegen mangelhafter, naturfachlicher Gutachten in den Genehmigungsunterlagen. Das daraufhin vom Projektierer angerufene Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung.
Der Projektierer DunoAir hat nach dem Genehmigungsdesaster und dem gerichtlich verfügten Baustopp in dem ökologisch hochsensiblen Gelände des Dahlemer Kammerwaldes einen neuen Bauantrag für fünf Windenergieanlagen (WEA) an gleicher Stelle gestellt. (Eifelon berichtete) Dazu waren von DunoAir neue Gutachten vorgelegt worden. Nach diesen Untersuchungen sei es nun möglich, die begonnenen Windanlagen fertigzustellen, sowie zwei zusätzliche WEA im Dahlemer Wald zu errichten, ist man bei DunoAir überzeugt.
Gegen die geplanten Windanlagen haben sich viele betroffene Anwohner der benachbarten Hellenthaler Gemeinden Oberschömbach und Kreuzberg, sowie zwei Naturschutzverbände ausgesprochen.
Die Naturschutzinitiative (NI) und der Naturschutzbund Euskirchen (NABU) halten den Windpark Dahlem IV auch unter den Aspekten des erneuten Genehmigungsantrages für nicht genehmigungsfähig. Bei der Anhörung im Euskirchner Kreishaus war kein Konsens zwischen den widersprüchlichen Positionen der Projektierer und den Verbänden in Sicht. Die Naturschutzverbände kritisieren fehlerhafte Artenschutzprüfungen zu den gefährdeten Arten Rotmilan, Schwarzstorch, der Wildkatze und den Fledermäusen:
Das vorgesehene Projektgebiet im Dahlemer Wald biete in seiner Kombination aus dem bewaldeten Höhenrücken mit ungestörten Altholzinseln und ausgeprägten großräumigen Lichtungen in Verbindung mit dem angrenzenden Offenland ein herausragendes Brut- und Nahrungshabitat für die Rotmilane.
Die Beutegreifer hatten in diesem Jahr, im direkten Umfeld des geplanten Windparks zwei erfolgreiche Bruten mit mehreren Jungvögeln aufgezogen. Die Abstände der Brutstätten lägen im kritischen Bereich der geplanten und bereits teilerrichteten Windanlagen. Im Umfeld von weniger als 1.250 m zu einem Horst des Rotmilans sei nach der geltender Rechtsprechung stets mit einem erhöhten Tötungsrisiko zu rechnen.
Darüber hinaus sei auch der angestammte Lebensraum wichtig. Nur dieser sichere den Rotmilanen genügend Nahrung für die Jungvogelaufzucht.
Der geplante Windpark Dahlem IV würde diesen Lebensraum zerschneiden und durch den drohenden Vogelschlag vollständig entwerten. Stellen doch insbesondere die drehenden Rotoren eine folgenschwere Gefahr für die Rotmilane und ihre Nachzucht dar.
Auch für den seltenen Schwarzstorch stellen die Feucht- und Quellgebiete und die zahlreichen naturnahen Bachläufe des Dahlemer Waldes einen idealen Lebensraum und das notwendige Nahrungsangebot dar, um eine erfolgreiche Fortpflanzung sicher zu stellen.
Der Schwarzstorch hat im Jahr 2019 erneut in unmittelbarer Reichweite des geplanten Windparks gebrütet und erfolgreich zwei Jungvögel aufgezogen. Bereits im Jahr 2017 wurden in einem weiteren Horststandort in kritischer Nähe zum Windpark zwei Jungvögel erfolgreich aufgezogen. Diese besonderen Lebensräume im Dahlemer Wald stellen die letzten Rückzugsräume der Schwarzstörche. Hier ist jederzeit mit einer Neuansiedlung neben den angestammten Horstplätzen zu rechnen. Der Schutz dieser seltenen Lebensräume wiege schwer und stelle ein erhebliches Hindernis zu einer Genehmigung von Windanlagen in diesem Waldgelände dar.
„Die Wanderkorridore der Wildkatze verlaufen durch den Dahlemer Wald von der belgischen Grenze bis hin zum Mürel. Der Waldgürtel beherbergt eine der herausragenden Wildkatzenpopulationen der Eifel. Von hier aus kann sie die angrenzenden Offenlandhabitate, wie u.a. das FFH-Gebiet Manscheider Bachtal/Paulushof als Nahrungshabitate sicher aufsuchen. Wie der Schwarzstorch ist auch die Wildkatze auf den Wald an dieser Stelle angewiesen. Ihr Lebensraumverlust ist nicht ausgleichbar“,
betonte Wildkatzenexpertin Gabriele Neumann.
Die lokale Population der europäischen Wildkatze des Dahlemer Waldes würde durch den Bau des geplanten Windparks erheblich beeinträchtigt. Ihr Lebensraum wäre entwertet, zerschneiden doch die Windindustrieanlagen mit ihren Zuwegungen den Waldgürtel des Dahlemer Höhenrückens an seiner schmalsten Stelle.
Im Dahlemer Wald agieren seltene Fledermausarten wie die Bechstein-Fledermaus, die Nordfledermaus und der große Abendsegler. Die Naturschutzverbände werfen den Projektierern vor, keine Bestandserfassung zu den Fledermausvorkommen im Projektgebiet vorgelegt zu haben. Die letzten Untersuchungen stammten aus dem Jahr 2012 und wären damit nicht mehr aussagekräftig. Eine rechtssichere Genehmigung sei so nicht möglich.
Eine Genehmigung des Windparks Dahlem IV im hochwertigen Biotopverbund des Dahlemer Waldes sei nach Ansicht der Naturschutzverbände mit geltendem Recht nicht vereinbar.
Sollte es zu einer Genehmigung durch den Kreis kommen, würden wir das auch nicht klaglos hinnehmen“,
erklärten Claudia Rapp-Lange vom NABU Euskirchen und Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Dahlem IV geht in die nächste Runde…
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