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Junger Schwarzstorch im geschützten Nest. [Foto: Naturschutz-Initiative]

Nach Schwarzstorch-Desaster: Neuer Bauantrag für Dahlem IV

Dahlem: Nun ist die Katze aus dem Sack: Die Firma DunoAir hat einen neuen Bauantrag für die gerichtlich gestoppten fünf Windräder Dahlem IV gestellt. Gleichzeitig wurde eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung beim Kreis Euskirchen eingereicht.

Der alte Bauantrag war nach einer Klage des NABU gegen den Kreis Euskirchen vor dem VG Aachen gekippt worden. Das Gericht bemängelte die fehlende Berücksichtigung des Schwarzstorches in der Umweltverträglichkeits-Vorprüfung. Zwischen den bereits errichteten, aber mit einem gerichtlichen Weiterbauverbot belegten Windradstümpfen lernten die ausgeschlüpften Jungstörche der erfolgreichen Brut 2017 fliegen…

Inzwischen wurden, dank eifriger illegaler Forstarbeit, sowohl ein störender Rotmilanhorst beseitigt, als auch der Schwarzstorchhorst in unmittelbarer Nähe durch Fällarbeiten Anfang Januar weitgehend entwertet. (Eifelon berichtete)

Nachdem nun die „störenden Elemente“ im Dahlemer Wald beseitigt sind, steht einem Weiterbau der Windradruinen anscheinend nichts mehr im Wege. Eine wohlwollende Prüfung des Bauantrags durch die Kreisverwaltung Euskirchen dürfte nun gesichert sein?  War doch bereits eine Millionen-Schadenersatzklage des Projektierers, der DunoAir, gegen den Kreis Euskirchen als ursprüngliche Genehmigungsbehörde im Gespräch.

Einzige Unwägbare ist der neue Landesentwicklungsplan (LEP) NRW. Die Landesregierung hatte zugesagt, den Bau von weiteren Windrädern im Wald zu unterbinden. Aber auch hier wird sich sicher eine „windfreundliche“ Lösung finden, da der neue LEP erst im Entwurf vorliegt und ein Antragsdatum des Projektierers vor der parlamentarischen Verabschiedung – vermutlich im Juni 2019 – höchstwahrscheinlich noch nach dem alten LEP der rot-grünen Regierung beschieden wird. Im alten LEP wird der Bau von Windrädern im Wald erleichtert, dank weitgehender Unfähigkeit der NRW Landesregierung, ihre Wahlversprechen umzusetzen, ist dieser noch immer in Kraft.

Also alles im grünen Bereich für die DunoAir? Nicht ganz, es fehlt noch ein entrüstetes Dementi, in dem man sich von den Fällarbeiten im zukünftigen Windradareal nachdrücklich distanziert und „fassungslos“ seiner Bestürzung Ausdruck verleiht. Aber auch das kam postwendend auf der Webseite der DunoAir:

Eigentlich Schuld seien demnach die bösen Naturschützer und Gegner der erneuerbaren Energie, lernen wir bei DunoAir. Schuld seien die Augenzeugen, die nun ausgerechnet dann im Wald spazieren gehen, wenn die Forstarbeiter der Gemeinde Dahlem vollendete Tatsachen schaffen und das Umfeld des Schwarzstorch-Horstbaumes kahlschlägern. Und Schuld ist auch die Naturschutz Initiative, die diese Aktion scharf verurteilt hat. Nicht zu vergessen EIFELON. Das Onlinemagazin macht sich durch „unkritischen Journalismus zum Erfüllungsgehilfen der Windkraftgegner“, indem es die Presseaussendung der Naturschutzinitiative zitiert, so DunoAir. (Wir betrachten es als Auszeichnung, wenn wie durch unsere Reportage zum Träger der freien Meinungsäußerung werden, insofern: Danke DunoAir, das adelt uns, die Red.)

Dabei muss man sich die Frage stellen, wem diese Rodungsarbeiten im Umfeld des unbesetzten Schwarzstorchhorstes eigentlich nützen? [..]. Uns nicht und der Gemeinde auch nicht“,

fragt die DunoAir „unschuldig“ auf ihrer Webseite.

Hier kann EIFELON mit Antworten weiterhelfen: Da ein neuer Bauantrag gestellt und eine neue Artenschutzprüfung vorgelegt wurde, gibt es nun augenfällig keinen Rotmilanhorst in der Nähe, der vielleicht im kommenden Frühjahr von Milanen besetzt werden könnte. Auch das Umfeld des Schwarzstorch-Horstes wurde entwertet, sodass gute Chancen bestehen, dass der scheue Vogel auf seinen ausgelichteten Brutplatz in Zukunft verzichtet: Vergrämung ist der Fachbegriff für derartige illegale Maßnahmen.

Wer also würde von einer „gesäuberten“ Windradzone profitieren? Die DunoAir als Projektierer könnte ihre fünf Anlagen errichten und muss die nun vorhandenen Windradstümpfe nicht abbauen und als Verlust in ihrer Bilanz abschreiben. Dem Kreis Euskirchen droht dann keine Millionen Schadenersatzklage der DunoAir für die fehlerhafte Genehmigung. Die Gemeinde Dahlem, auf deren Gelände ein Teil der Windräder stehen soll, hat Pachteinnahmen, sollten die Windräder genehmigt werden. Und die Gräflich Beissel’sche Forstverwaltung profitiert ebenfalls von Pachteinnahmen in ihrem Waldgebiet, nachdem der möglicherweise störende Rotmilan-Horstbaum im September „irrtümlich“ umgesägt worden war und somit auf dieser Waldfläche zwei weitere Windräder errichtet werden könnten. Also wer profitiert?

Auf der anderen Seite: Die weiter fragwürdige Zerstörung eines alten Waldbestandes mit den darin lebenden seltenen Tieren. Aber die können ja nicht klagen, sind also letztlich für die „Rettung der Welt durch Windräder“ unerheblich: Sie haben keine finanzkräftige Lobby.

EIFELON macht sich nun nochmal „unkritisch“ zum Sprachrohr der Naturschutz-Initiative (NI) und zitiert aus der Erwiderung zu den Äußerungen auf der DunoAir-Internetseite und in der Presse.  Aus Gründen der Ausgewogenheit der Berichterstattung, hier nochmals der LINK zur DunoAir-Webseite.

Die NI schreibt:

Mit der Behauptung, „Es grenze aber an Verleumdung, wenn behauptet werde, dass sich der Gemeindeforst zum Erfüllungsgehilfen der Windkraftindustrie mache“, macht sich DunoAir augenscheinlich selbst zum Verleumder.

„Uns ist niemand bekannt, der diese Behauptung aufgestellt hat, schon gar nicht die NI“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender NRW der Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Die zweite Unwahrheit verbreitet DunoAir, wenn sie davon spricht, dass Dahlem IV genehmigt sei. Dahlem IV ist eben gerade nicht genehmigt, weil die behördliche Genehmigung gerichtlich aufgehoben wurde.

DunoAir scheint wohl mit dem Rücken an der Wand zu stehen, wenn diese Firma verniedlichend behauptet,  „Von einer Zerstörung des Nistplatzes zu sprechen, sei mehr als übertrieben…“.

Es handelt sich hierbei nämlich sehr wohl um eine mutwillige Zerstörung einer Niststätte der streng geschützten Art Schwarzstorch.

‚Als Niststätte ist dabei nicht nur der Horst selbst, sondern auch die für die Funktion der Niststätte wichtige Umgebung definiert’, erklärte Immo Vollmer, Dipl.-Biologe und Naturschutzreferent der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Benachbarte Bäume erfüllen nämlich eine wichtige Funktion als Deckung, Ruheplatz oder Anflugstelle der Elterntiere haben. Ein möglichst bewuchsarmer Waldboden ist für die Jungstörche in den ersten Tagen ihrer Ausflugphase entscheidend, da sie sich in dieser Zeit überwiegend am Waldboden aufhalten. Das Öffnen der Kronenschicht leitet jedoch eine Naturverjüngung der Buche ein, die diese wichtige Voraussetzung für die Niststätte verändert.

Hierzu gibt das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vor, dass die Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld zu erhalten sind. In einer Horstschutzzone von mindestens 200 Meter sind dabei nur Einzelstammentnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit möglich, wobei wesentliche Habitatelemente zu erhalten sind.

Es ist in Dahlem mehr als offensichtlich, dass nach dem Beschluss des VG Aachen versucht wird, unter Missachtung gesetzlicher Vorschriften Wildtiere zu vertreiben, die der Errichtung von Windindustrieanlagen im Wege stehen. Denn der Erhalt der Kern-Lebensräume streng geschützter Arten geht dem Recht auf Errichtung von Windindustrieanlagen eindeutig vor.

DunoAir ist auch dafür bekannt, Anträge auf eine Ausnahme vom Tötungsgebot bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen, also praktisch die Lizenz zum Töten zu beantragen, z.B. für den Uhu im Windpark Weibern-Rieden im Kreis Mayen-Koblenz. DunoAir nimmt also bewusst das Töten von Wildtieren für die Errichtung ihrer Windenergieanlagen in Kauf.

In Dahlem ist ganz klar eine rote Linie überschritten. Die NI wird daher gegen alle an dem Vorgang beteiligten Personen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Wir werden es als anerkannter Naturschutzverband nicht zulassen, dass sich in Deutschland bezüglich Windkraft ein rechtsfreier Raum etabliert. Der Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen ist die originäre Aufgabe von Naturschutzverbänden.
Daher sollte DunoAir die Diffamierung von ehrenamtlich aktiven Naturschützern und Naturschutzverbänden umgehend unterlassen, um nicht noch unglaubwürdiger zu werden.

DunoAir sollte nun umgehend alle Anträge, insbesondere den neuen, auf Errichtung von Windindustrieanlagen zurückziehen, um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, durch möglicherweise kriminelle Handlungen Baurecht erlangen zu wollen.

19.1.2019NaturDahlem1 Kommentar cpm

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