Kreise: Der Landtag NRW hat im Dezember. 2019 das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes“ (KAG) beschlossen, um künftig die Bürger bei Straßenbaumaßnahmen in ihrer Kommune zu entlasten. Die verabschiedete Regelung sieht vor, dass sich das Land NRW ab dem 1.1.2018 an den anfallenden Anliegerkosten der Straßensanierung mit der Hälfte beteiligt. Voraussetzung ist, dass die Straßensanierung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2019 von der Gemeinde beschlossen wurde.
Wenn allerdings der Sanierungsbeschluss in der Kommune vor dem 1. Januar 2018 verabschiedet wurde, gehen die Anlieger leer aus. Dadurch entsteht die groteske Situation, dass es bei diesen Bauvorhaben zu keiner Beteiligung durch Landesmittel kommt. Auch dann nicht, wenn das Bauvorhaben bisher von der Gemeinde noch gar nicht begonnen wurden. Damit entscheidet nur der Stichtag, ob die Anlieger entlastet werden oder nicht. So entsteht innerhalb der Gemeinde zweierlei Recht und unterschiedlich hohe Gebühren für die Anlieger. Je nachdem, ob der Sanierungsbeschluss vor oder nach dem 1. Januar 2018 gefasst wurde, zahlen die Bürger einen doppelt so hohen Straßenbaubeitrag. Entscheidend ist bisher nur das Datum des Ratsbeschlusses.
„Eine weitere Schwäche des mit der heißen Nadel gestrickten Gesetzes“, wie „SCHLUSS MIT STRABS!“, die NRW-weite Arbeitsgemeinschaft gegen Anliegerbeiträge, kritisiert:
Neben vielem anderen stört uns, als Landesarbeitsgemeinschaft gegen die Anliegerbeiträge, dieser unsägliche Stichtag: Nur dort, wo die Straßenbaumaßnahmen ab dem 1.1.2018 abgestimmt wurden bzw. werden, können die Beiträge der Betroffenen reduziert und durch beantragte Landesmittel ersetzt werden. Dazu soll noch ein Finanztopf von 65 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Förderprogramm liegt uns heute noch nicht vor. Aber gegen den Stichtag gehen wir vor, weil wir wissen, dass viele unserer Mitstreiter nur wegen des Stichtags nicht einmal von dieser lächerlichen Reform profitieren.“
Deshalb gibt es seit dem 8. Februar eine Online-Petition, in der gefordert wird, die Vergünstigungen gemäß der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge allen Bürgern in NRW zu gewähren, soweit die Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme nach dem 1.1.2018 erfolgt.
Die Bürgerinitiative „SCHLUSS MIT STRABS!“, fordert Bürger auf, die Online-Petition möglichst weit zu verbreiten und zahlreich mitzumachen bzw. zu unterschreiben:
- 04.09.2020: Resolution gegen STRABS: Kommune und Bürger in einem Boot
- 05.06.2020: "Schluss mit STRABS" fordert: Keine Straßenbeitragsbescheide in der Krise
- 20.12.2019: Straßenbaubeiträge: Kein Weihnachtsgeschenk der Landesregierung für Anlieger
- 13.12.2019: “Black Friday” für die Anlieger in NRW?
- 05.07.2019: Anlieger sind sauer: SCHLUSS MIT STRABS!
- 31.05.2019: Straßenbau-Beiträge: Politischer Zankapfel zu Lasten der Bürger?
- 02.11.2018: NRW-weite Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“
- 14.09.2018: CDU-Mittelstandsvereinigung will landesweit Straßenausbaubeiträge abschaffen
- 05.06.2018: Wer kommt mit? BI „Schöne Straßen“ besucht Petitionsausschuss
- 18.05.2018: 1.247 Unterschriften für Senkung der Anliegerbeiträge
- 13.04.2018: BI fordert: Runter mit den Anliegerbeiträgen
- 29.09.2017: Ruinöse Anliegerbeiträge auf dem Prüfstand
- 25.08.2017: Bürgerinitiative „Schöne Straßen an leeren Häusern“ lädt zur Info-Veranstaltung
- 21.07.2017: Straße schick – Häuschen weg?
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