EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
0
Die Maisbergstraße in Gemünd wird saniert. Die Anlieger fürchten eine Kostenlawine. [Foto: L. Schuhmacher]

BI fordert: Runter mit den Anliegerbeiträgen

Schleiden: Die Bürgerinitiative (BI) „Schöne Straßen an leeren Häusern – nein danke!“ wehrt sich gegen die Höhe der Ausbaubeiträge für die Straßenerneuerung. Mit einem „Einwohnerantrag nach Paragraph 25 der Gemeindeordnung NRW“ soll der Rat jetzt aufgefordert werden, über die Senkung der Beiträge zu entscheiden.

Mehrere Jahrzehnte lang wurden die Straßen im Stadtgebiet nicht instandgehalten. Die Kosten für Reparaturen hätte die Stadt alleine aus ihrem Etat tragen müssen, das hat man sich lieber gespart. Jetzt sind viele der Straßen marode und müssen von Grund auf neu gebaut werden. Die Kosten hierfür sollen allerdings nun mehrheitlich die Bürger schultern,

ärgert sich Lydia Schuhmacher, Sprecherin der BI.

Derzeit sind es im Schleidener Stadtgebiet mehr als 20 Straßen, die – laut Masterplan – in den kommenden Jahren grunderneuert werden. Überall dort sollen nun die Anlieger nach dem Abschluss der Bauarbeiten zur Kasse gebeten werden und müssen teilweise beträchtliche Summen – öfters mehr als 20.000 Euro – innerhalb eines Monats nach Rechnungseingang bezahlen. Noch sind die Kommunen in NRW gesetzlich verpflichtet, Anliegerbeiträge in einer Summe einzufordern.

Viele der Anwohner sind gezwungen, sich von der Stadt das Geld gegen teure sechs Prozent Zinsen stunden zu lassen. Die Bürgerinitiative will allen Betroffenen im Vorfeld helfen und setzt alle Hebel in Bewegung. Dazu gehört der nun gestartete Einwohnerantrag nach Paragraph 25 Gemeindeordnung genauso wie die Petition, die wir im vergangenen Jahr nach Düsseldorf geschickt haben,

so Lydia Schuhmacher. Die Landespolitik reagierte: Zu den umstrittenen Anliegerbeiträgen soll nun in Kürze ein Erörterungstermin im Landtag stattfinden, dazu wurde auch die Schleidener BI eingeladen.

Anliegerbeiträge, wie sie nach dem Kommunalabgabengesetz in NRW verlangt werden, sind längst ein Auslaufmodell. In Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg werden gar keine Beiträge verlangt. Andere Länder stellen es den Kommunen frei, ob sie wiederkehrende Beiträge nehmen, manche auch, ob sie Beiträge kassieren. Nur sechs Länder fordern sie noch immer rigoros ein – zu ihnen gehört NRW.

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) mit Sitz in Berlin hat im vergangenen Jahr Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Anliegerbeiträgen eingelegt. Denn aus Sicht der Experten seien solche Sonderbeiträge nur statthaft, wenn dem Beitragspflichtigen dadurch ein konkreter wirtschaftlicher Vorteil erwachse. Das ist nach Meinung des VDGN nur bei einer Ersterschließung der Fall. Und diesen Vorteil müsse die Gemeinde jedem Anlieger zunächst einmal nachweisen. Weil dieses Vorgehen aber in keiner Gemeindeordnung vorgesehen ist, seien Anliegerbeiträge von vornherein grundgesetzwidrig. Schumacher:

Wir alle warten gespannt auf das Urteil der Verfassungsrichter. Dann wäre nämlich auch hier bei uns der nicht gerechtfertigte Zugriff auf das private Vermögen hinfällig.

Bevor man in Schleiden das Problem Straßenneubau anging, hat der Rat den Anlieger-Anteil von 50 auf 65 Prozent erhöht. Diese Entscheidung soll er jetzt endlich rückgängig machen.

Dafür sollen die Unterschriften der Schleidener auf dem Einwohnerantrag jetzt sorgen. In den kommenden Wochen werden Mitglieder der BI unterwegs sein und Menschen aus der Stadt Schleiden bitten, den Einwohnerantrag zu unterzeichnen.

Zusätzlich werden in der Aral-Tankstelle Weimbs und der Buchhandlung Wachtel in Gemünd sowie in Mayer’s Restaurant & Cafe und dem Bioladen Origanum in Schleiden Listen zur Unterschrift bereitliegen. Schumacher:

„Wir freuen uns über jede Unterstützung, denn wir brauchen die Unterschrift von mehr als 600 Einwohnern der Stadt Schleiden.“

Auch für Spenden ist die Bürgerinitiative dankbar. Überweisung an: „Schöne Straßen“, IBAN: DE33 3825 0110 0005 9430 97, BIC: WELADED1EUS, Verwendungszweck: Spende Bürgerinitiative

Was ist ein Einwohnerantrag nach § 25 der Gemeindeordnung NRW?

Wer mehr als drei Monate in der Gemeinde wohnt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Der Antrag wird schriftlich eingereicht, muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Zudem muss dieser Einwohnerantrag in kreisangehörigen Gemeinden von mindestens fünf Prozent derjenigen Einwohner unterzeichnet sein, die das 16te Lebensjahr vollendet haben. Jede Liste mit Unterschriften muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. Die Unterzeichner müssen nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift zweifelsfrei erkennbar sein. Diese Angaben werden von der Gemeinde geprüft. Der Rat stellt unverzüglich fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist und muss spätestens binnen vier Monaten nach dem Eingang eine Entscheidung treffen. § 25 der Gemeindeordnung NRW

Nachtrag am 11. 4. 2018 : Die CSU hat beschlossen, die seit 44 Jahren in Bayern erhobenen kommunalen Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2018 abzuschaffen. Zukünftig soll der Staat für die Ausfälle in die Bresche springen. Näheres: http://www.nordbayern.de/politik/ende-der-strabs-csu-gibt-dem-protest-der-burger-nach-1.7462154

13.4.2018PolitikSchleiden0 Kommentare cpm

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite