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Zerbrochene Weihnachtsträume: Die Anliegerbeiträge bleiben. [Foto: pixabay]

Straßenbaubeiträge: Kein Weihnachtsgeschenk der Landesregierung für Anlieger

Umland, Düsseldorf: Am vergangenen Mittwoch wurde die Neuregelung der Straßenbaubeiträge mit den Stimmen der CDU-FDP Koalition im Landtag verabschiedet. (Eifelon berichtete)

In NRW sollen die Grundstückseigentümer weiterhin an den Kosten beteiligt werden, wenn das kommunale Straßennetz erneuert oder verbessert wird – oft in fünfstelliger Höhe. Die Vorstellungen der Landesregierung, die Anliegerbeiträge zu deckeln und für die betroffenen Anlieger Raten- sowie Stundungsregelungen einzuführen, findet keinen Applaus der Opposition, des Bundes der Steuerzahler und der Bürgerinitiative STRABS.

Heute haben CDU und FDP die Abschaffung der ungerechten und bürokratischen
Straßenausbaubeiträge abgelehnt. Damit missachtet diese Koalition über 120
Resolutionen aus Städten und Gemeinden in NRW, die Stimmen von knapp 500.000
Menschen, die die Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zur
erfolgreichsten in der Geschichte des Landes gemacht haben, und auch die
Bürgerinitiativen aus Schleiden und Bad Münstereifel.“

so der Vorsitzende der SPD im Kreis Euskirchen, Markus Ramers.

Die SPD kritisiert auch, dass das vorgelegte Gesetz – nach Aussagen des parlamentarischen Gutachterdienstes – nicht den Anforderungen der Verfassung genügt.

Mit diesem Gesetz werde bei den Kommunen das Verhältnis zwischen Einnahmen aus den Beiträgen und dem Aufwand, den es für die Erhebung dieser Beiträge braucht, weiter verschlechtert. Das mache das bürokratische System der Straßenausbaubeiträge noch unwirtschaftlicher und insgesamt unsinnig. Die SPD erwägt eine Verfassungsklage gegen das Gesetz.

Der Bund der Steuerzahler-NRW (BdSt NRW) hatte 2018 eine Volksinitiative gestartet und mehr als 470.000 Unterschriften gegen die weitere Beteiligung der Anlieger an Straßensanierungskosten gesammelt. Die Fraktionen von CDU und FDP hätten den Bürgern erhebliche Zugeständnisse machen müssen, rückten jedoch nicht davon ab, den Straßenbaubeitrag beizubehalten. Angesichts der Bürokratiekosten, die den Kommunen durch die Erhebung des Beitrags und dem Land durch das neue Förderprogramm entstehen würden, sei das Festhalten am Straßenbaubeitrag wider jede Vernunft: „Die Landesregierung riskiert sehenden Auges, dass die verbleibenden Straßenbaubeiträge der Bürger vom Erhebungsaufwand weitestgehend aufgefressen werden“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW:

Die Politiker setzen sich damit über den Bürgerwillen hinweg.“

Auch die Arbeitsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen Straßenbaubeiträge in NRW (STRABS) zeigt sich unzufrieden mit der Neuregelung des §8 des Kommunal-Abgaben- Gesetzes §8 (KAG):

Jetzt haben wir die Bürde unterm Weihnachtsbaum. Die NRW-Koalition hat eilig ein Gesetz durchs Parlament gewinkt, in der Hoffnung, damit den Widerstand zu befrieden. Das kann nicht gelingen. Dazu hat man sich zu wenig mit den Folgen des eigenen Handelns auseinandergesetzt. Statt die ungerechten und existenzbedrohenden Beiträge abzuschaffen, wurde das Bürokratiemonster gestärkt. Die Stadt Wuppertal, und das ist nur ein Beispiel, geht davon aus, dass der Anteil der Anliegerbeiträge, der zukünftig in der Bürokratie versickert, von bisher 60 Prozent auf 100 Prozent der Einnahmen zulegen wird. Wir sollen also dann Beiträge nur um der Beiträge Willen bezahlen.“

20.12.2019PolitikUmland, Düsseldorf0 Kommentare cpm

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