Monschau, Höfen: Fünf mal 207 Meter hoch mit einem Flügeldurchmesser von 115 Metern soll das neue „Wahrzeichen“ von Monschau werden. Der Windpark Höfen passt zwar nicht ins Landschaftsbild – wie der Wissenschaftliche Beirat des Nationalparks bereits vor über einem Jahr monierte – und die Vögel im Nationalpark werden mit den Sperrriegeln aus Windrädern rund um das Schutzgebiet von ihren Nahrungsgründen ausgeschlossen, aber diese Einwände haben im Vorfeld nur dazu geführt, die Anzahl der Windmaschinen um drei zu reduzieren.
EIFELON berichtete: Windräder gefährden Nationalpark-Programm
Am kommenden Mittwoch haben nun die Gegner der Anlagen im Höfener Wald Gelegenheit, ihre Bedenken öffentlich vorzutragen. Dabei sind die eingereichten Einwendungen durchaus wissenschaftlich fundiert und ernstzunehmen.
Unter anderem nehmen sich die Gegner des Projektes die angebliche CO2 Einsparung durch die Windräder vor. Sie weisen darauf hin, dass für die CO2 Kompensation eines einzigen, der für die Windanlagen zu fällenden 3600 alten Bäume, die Neuanpflanzung von circa 1.000 neuen Bäumchen erforderlich ist. Um diese Bäume zu ersetzen, die durch den Windpark gerodet werden müssen, ist demnach, um eine CO2 Neutralität der Fällungen zu gewährleisten, ein Volumen von 3,6 Millionen Neupflanzungen nötig. Über den Flächenverbrauch einer solchen Maßnahme und die entstehenden Kosten, brauche man gar nicht erst zu diskutieren, würde sich doch damit das ganze Verfahren bereits ad absurdum führen, wendet ein Zusammenschluss aus Aachener Ingenieuren ein.
Aufgrund einer Studie des Bayrischen Landwirtschaftsministeriums über die CO2 Umwandlung durch den Wald in Sauerstoff und Biomasse – also Holz – und einer wissenschaftlichen Untersuchung aus den Niederlanden belegen die Einwender, dass die CO2 Bilanz dieses Windparks sogar deutlich negativ wäre, wenn man alle Parameter, die mit der Herstellung, der Installation und dem Betrieb einer Windanlage im Wald in Monschau Höfen zusammenhängen, berücksichtigt würde.
Sie kommen zu dem Schluss, dass die fossile Brennstoff-Einsparung und damit auch die Reduktion des CO2 Ausstoßes bei einer korrekter Gesamtbilanzierung der CO2 Aufwendungen für Herstellung und Betrieb der Windanlage, sowie das fossile Schattenkraftwerk, das immer nötig wird, um Strom im Falle eine Windflaute zu produzieren, kaum Einsparungen beim CO2 bewirkt.
Nach dieser Rechnung würde der Betrieb einer Windanlage mit einer Nennleistung von drei Megawatt nur so viel (oder besser: so wenig) CO2 einsparen, wie die Stilllegung eines fossilen Kraftwerks mit nur 48 Kilowatt bewirken würde! Eine wenig ermutigende Bilanz.
Weitere Punkte der Ausarbeitung gehen auf den zu gering berechneten Flächenverbrauch der Windanlagen im Wald, die Wassergefährdung durch Schmierstoffe und Öle und auf die Platzierung der projektierten Räder in einer Wasserschutzzone ein.
Massive Kritik kommt auch an Mängeln beim geplanten Brandschutz zum Ausdruck:
Sollte es zum Brand einer WEA im Höfener Wald kommen, so geht es primär nicht um den Brand einer Windkraftanlage, sondern um einen Waldbrand, der sich gegebenenfalls, über weite Teile des Höfener Waldes und des angrenzenden Nationalparks Eifel ausbreitet und große materielle Schäden und Schäden an der Natur anrichten kann und obendrein zu einer Kontamination des Wasserschutzgebietes mit Dioxin aus dem Brandrauch führt.
In diesem Punkt fragen sich die Einwender, ob „anhand der aufgezeigten Risiken für Mensch und Natur eine Genehmigung des Windparks nicht den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt.“
Einen breiten Raum in den Ausführungen nimmt der Bereich Schall und Infraschall ein. Hier ist man sich sicher:
Es gibt unter den Experten einen Konsens, dass die bisherigen Messverfahren auf der Basis der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, die Red.) in weiten Bereichen ungeeignet sind, um die von Windenergieanlagen ausgehenden speziellen Lärm-Immissionen korrekt darzustellen. […] Es stellt sich die Frage, wie kann auf der Basis einer als ungeeignet erkannten Verordnung, die eindeutig zu gravierenden Fehleinschätzungen von Schallimmissionen führt, eine rechtsgültige BimSchG-Genehmigung erteilt werden?
Die Zusammenfassung der Ingenieure kommt zu dem Schluss:
Ein ineffizienter und unwirtschaftlicher Windpark schadet dem Klima mehr, als er nutzt, denn er verbraucht erhebliche finanzielle Ressourcen, mit denen man an geeigneteren Standorten oder in anderen Investitionsbereichen wie z.B. im Wärmebereich und im Bereich der Effizienzerhöhung tatsächlich mehr CO2 einsparen könnte.
Die gesamte Einwendung der Ingenieure im Wortlaut
Auch das „Landesbüro der Naturschutzverbände“ lässt kein gutes Haar an dem Windpark im Wald. Auf über 30 Seiten werden die vorgelegten Arten-Schutz-Prüfungen (ASP) der Firma juwi auseinandergenommen.
Dem eingereichten Flächennutzungsplan zum Ausbau der Windenergie der Gemeinde Monschau wird vorgeworfen, er verstoße gegen den aktuellen Landesentwicklungsplan (LEP).
Darüber hinaus wird gegen die Ziele der Raumordnung, die Regelungen des Landesplanungsgesetzes, gegen Naturschutz- und Landschaftsschutzvorgaben und gegen Schutzbestimmungen benachbarter belgischer Naturschutzgebiete des Waldes und des Hohen Venns, des Natura 2000-Netzwerks sowie gegen Schutzbestimmungen des Nationalparks Eifel verstoßen, sind sich die Naturschutzverbände in ihrer Ablehnung der Baumaßnahme im Höfener Wald einig.
Das Fazit der Einwendungen ist kein Kompliment für die Planungsfirma:
Aus Sicht der Naturschutzverbände ist die Errichtung des geplanten Windparks Höfener Wald ein naturschutzfachlich nichtzulässiges Vorhaben. Die Naturschutzverbände unterstützen zwar die Energiewende – auch unter Nutzung der Windkraft. Dies ändert aber nichts daran, dass Planungen mit so unstrittig großer Tragweite nicht zugelassen werden dürfen, wenn insbesondere für Böden, Gewässer, Biotope, Tierwelt und Landschaftsbild sowie Erholungsfunktion die in dieser Eingabe befürchteten erheblichen Beeinträchtigungen entstehen.
Das Gutachten der Naturschutzverbände im Wortlaut
Am kommenden Mittwoch, dem 12. Oktober, findet ab 10.00 Uhr die öffentliche Anhörung zu den erhobenen Einwänden in der Aula der Elwin-Christoffel-Realschule und der Gemeinschaftshauptschule Monschau (Wilhelm-Jansen-Straße 5, 52156 Monschau) statt. Die Veranstaltung ist öffentlich.
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