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Ein Rotmilan, den es laut Gutachter an dem Ort nicht gibt, inspiziert die in der vergangenen Nacht illegal errichtete Windanlage auf dem Knippen. [Foto (keine Montage): Gerhard Demmer]

ZwEifler: Vor dem Gesetz sind alle gleich…oder doch nicht?

Eifel: Die Landesregierung lässt sich Zeit mit dem neuen Windenergieerlass und den versprochenen Änderungen im Landes-Entwicklungs-Plan (LEP). Minister Pinkwart will die Windradplanung „entfesseln“. Das braucht er eigentlich gar nicht mehr, die Windradlobby „entfesselt“ sich mittlerweile selbst. Damit hätte ja dann der Minister endlich Zeit, sich mehr um die Anliegen seiner Wähler zu kümmern. Zum Beispiel die rechtssichere Verankerung der versprochenen 1.500 Meter-Abstandszone zu den Windrädern.

Für die Windprojektierer gilt es, die zur Zeit noch gültigen alten Remmel-Verordnungen zu nutzen, so lange das noch möglich ist und die Landesregierung ihre neuen Vorstellungen nicht gesetzlich und auf den Verordnungsweg umgesetzt hat.

Im Aachener Münsterwald pflügen die Baumaschinen den Münsterwald um, vollendete Tatsachen gilt es hier zu schaffen. Dass das Oberverwaltungsgericht die 117. Änderung des Flächennutzungsplan (FNP) aufgehoben hat und Nachbesserungen verlangt, somit die Stadt Aachen ohne gültigen Flächennutzungsplan dasteht, stört weder die Stadt noch die bauverantwortliche Firma juwi. Gebaut wird einfach – auch ohne gültigen FNP.

EIFELON berichtete.  Naturschutzverbände wollen Bauarbeiten für den Windpark Münsterwald stoppen

Auch in Dahlem IV war noch weiter an den Windrädern gebaut worden, nachdem bereits ein Urteil des VG Aachen und eine Bestätigung des Urteils durch das OVG Münster vorlagen und den Weiterbau – zumindest theoretisch – stoppte. Der Schwarzstorch war bei der erforderlichen Artenschutzprüfung einfach übergangen worden.

Das hatte aber einem Schwarzstorchpärchen, das sich ausgerechnet die Windenergiezone um Dahlem IV aussuchte, um da zu brüten, niemand gesagt. Also gab es Schwarzstorchnachwuchs in der Baustelle.

Trotz verordnetem Baustopp mussten noch – ganz schnell – drei der fünf geplanten Windrad-Türme errichtet werden, um das Bauwerk „wetterfest“ zu machen, wie der Projektierer erklärte..

EIFELON berichtete: OVG bestätigt Baustopp für Dahlem IV

Mängel in der Umwelt-Verträglichkeits-Vorprüfung (UVP), mit anderen Worten schlampige Gutachten, haben die Gerichte veranlasst, auch vergangene Woche in Freudenberg an der Windradbaustelle Knippen einzuschreiten.

Aber auch in Südwestfalen hält man als „Klimaretter aus der Windenergiebranche“ nicht viel von Gerichtsurteilen, umso weniger, je höher die Gerichtsinstanz ist, die sie anordnet. Die Weltrettung hat Vorrang – Gefahr in Verzug.

Zu den geplanten Windrädern auf dem Knippen, westlich von Siegen, gab es sogar drei (!) Gerichtsbeschlüsse, welche den Weiterbau untersagten. „Die Bauarbeiten sind einzustellen“, war die eindeutige Aussage. Ein Beschluss kam vom Verwaltungsgericht in Arnsberg, zwei weitere, darunter eine so genannte Eilentscheidung, vom OVG in Münster. Aber Münster ist anscheinend weit, Gerichtsurteile nur etwas für Hasenfüße, und ein mögliches Bußgeld lächerlich gering. Also wurde einfach weitergebaut, Tag und Nacht – man wollte schließlich fertig werden. Die Flügel sollten noch an die Nabe, damit die Statik stimmt – wie man seitens der Bauleitung betonte. Der Baudezernent des Kreises stand daneben und betrachtete die Bauarbeiten wohlgefällig. Hatte doch das Kreisbauamt Siegen-Wittgenstein eine andere Rechtsaufassung als die Gerichte.

Die Kreisverwaltung hatte ursprünglich auf dem Weg des Sofortvollzugs die Bauarbeiten genehmigt. Dass nun Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht eine andere Rechtsmeinung hatten und die auch durchgesetzt sehen wollten, konnte man anscheinend in der Kreisverwaltung nicht nachvollziehen. Also konnte die Baufirma – trotz Baustopps – weiter ihre Flügel an die Gondel schrauben. Als alles fertig war, wurde „amtlicherseits“ eingeschritten.

Erst jetzt wurde von der Kreis-Baubehörde verlangt, die zuvor montierten Flügel wieder abzubauen und mit Zwangsmaßnahmen gedroht. Den Abbau sagte dann die Baufirma für den nächsten Morgen auch zu, war es doch mittlerweile spät in der Nacht, die zulässige Arbeitszeit weit überschritten. Alle gingen nach Hause und ins Bett.

Alle? Nein nicht alle. Als die Kreisbaubehörde am nächsten Tag amtshandeln wollte, um die Demontage der illegal und ohne Baugenehmigung montierten Flügel zu überwachen, war leider kein Kran mehr da… Der hatte sich wohl – ganz leise – in den frühen Morgenstunden in Luft aufgelöst. Damit war nun keine Demontage mehr möglich: „Sorry, es tut uns leid, wir würden ja gerne, aber ohne Kran…“

Dieses Vorgehen ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten und muss rechtliche Folgen haben. Auch die Vertreter der Windindustrie haben sich an geltendes Recht und Gesetz zu halten. Das Vorgehen der Windpark Knippen GmbH & Co. KG zeigt aber auch, dass die Kreisverwaltung viel zu spät gehandelt hat, um diesem vorherzusehenden Treiben rechtzeitig Einhalt zu gebieten“,

erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI). Die NI hat nun Anzeige erstattet und fordert die Kreisverwaltung auf, den Abbau der illegal montierten Flügel der Windanlage zu veranlassen. Hoffen wir das Beste, lieber Leser.

Was ist daraus zu lernen? Die Privilegierung der Windräder im Außenbereich nach dem Bundes-Bau-Gesetz und die laschen Durchführungsverordnungen der Remmel-Administration führen in NRW zu Wildwest-Methoden. Die neue Landesregierung hat Nichts im Griff und die Entwürfe für eine LEP- Änderung und den Remmel-Windenergieerlass werden unter Juristen eher belächelt als ernstgenommen.

Gesetze sind nur etwas für Feiglinge, „die Lobby der Klimaretter“ darf sich augenzwinkernd über Recht und Gesetz hinwegsetzen, um ihrer großen Aufgabe gerecht zu werden, das Land mit wirkungslosen Windrädern vollzustellen.

Die NRW Landesregierung ist anscheinend nicht in der Lage, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die Mensch, Tier und Landschaft schützt, aber auch Gültigkeit für die Windlobby hat.

Nachtrag: Am vergangenen Donnerstag, dem 15. März, also eine Woche, nachdem die Baustelle offiziell durch den Kreis stillgelegt wurde, beobachteten Anwohner nachts, um 22.30 Uhr, helles Licht und LKW’s auf der Baustelle…

Zum Thema:

17.3.2018Politik, KommentarEifel1 Kommentar cpm

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