Kreise, Kreis Euskirchen: Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat in einem, dem NABU Euskirchen vorliegenden Beschluss, den Baustopp für den Windpark Dahlem IV bestätigt. Begründet hat das OVG Münster seinen Beschluss damit, dass
bei summarischer Prüfung derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Erfolg des Antragstellers ( NABU) in der Hauptsache zu erwarten ist. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der (durch den Kreis Euskirchen erteilten, die Red.) immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Der NABU hatte gegen die Genehmigung zur Errichtung von fünf Windanlagen im Kammerwald mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Aachen geklagt und vorläufig Recht bekommen. Damit ist es zu einem Baustopp an den Windrädern im Windpark Dahlem IV gekommen. Dagegen hatte der Kreis Euskirchen – als Genehmigungsbehörde des Windparks – Beschwerde vor der OVG Münster eingelegt.
Das OVG hat nun diese Beschwerde abgewiesen. In der Begründung heißt es:
Soweit es um naturschutzrechtliche Belange geht, ist die gerichtliche Kontrolle darauf beschränkt, ob die Einschätzung der Behörde naturschutzfachlich vertretbar ist und auf einem zulänglichen und geeigneten Bewertungsverfahren beruht. Dies setzt voraus, dass die Behörde den Sachverhalt nach wissenschaftlichen Maßstäben und vorhandenen Erkenntnissen ermittelt hat.“
Das OVG ist weiter der Ansicht, dass eine vertiefende Prüfung hinsichtlich des Schwarzstorch-Vorkommens erforderlich gewesen wäre, da es sich beim Kammerwald zwar nicht um ein formell ausgewiesenes Schutzgebiet handelt, aber die Region in ökologischer Hinsicht vergleichbar empfindlich sei. Das Baugebiet, so das OVG Münster, läge innerhalb eines Schwerpunktvorkommens des Schwarzstorches im Sinne des gültigen Windkrafterlasses. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz liege eine erhebliche Störung einer besonders geschützten Art dann vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.
Die Genehmigung von Dahlem IV war aus naturschutzfachlicher Sicht von Anfang an heftig umstritten, hatten doch sogar die kreiseigenen Naturschutzbehörden – noch vor Jahresende 2016 – davor gewarnt, die Genehmigung überhastet ohne eine vertiefende Raumnutzungsanalyse für den hier verbreiteten Schwarzstorch vorzunehmen.
Mit der OVG Entscheidung, der Beschwerde des Kreises Euskirchen nicht stattzugeben, wurde das Verfahren ohne Änderung an das Verwaltungsgericht Aachen zurückverwiesen. Die Richter müssen nun im Hauptverfahren klären, wie es mit den zur Hälfte errichteten Windanlagen im Kammerwald weitergeht.
Der Bevollmächtigte des NABU-NRW für Stellungnahmen zu Windenergieprojekten im Kreis Euskirchen, Ralf Wilke, führt hierzu aus:
Der NABU sieht sich in seine Kritik an Dahlem IV durch den OVG-Beschluss bestätigt. Der Naturschutzbund hat seine Stellungnahmen zu den Windanlagen im Kammerwald (WEA Dahlem IV, die Red.) und auch zu den Planungsflächen in Blankenheim-Rohr/Reetz immer an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund sieht der NABU auch keinen Spielraum, dass eine ‚erneute vertiefende Artenschutzprüfung zum Schwarzstorch’ im Ergebnis zu einer Fertigstellung von Dahlem IV führen könnte.
Aus naturschutzfachlicher Sicht sei in der Eifel das Blatt überreizt worden. Sofern die Politik weiterhin an dem Windkraftausbau in der Mittelgebirgsregion festhalten wolle, müsse sie deutlich erklären, dass sie bereit sei, die Verantwortung für das Verschwinden windkraftsensibler Arten in der Eifel zu übernehmen, so Ralf Wilke.
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