Umland, Aachen: Die Bauarbeiten an der Himmelsleiter haben in diesen Tagen begonnen. juwi und STAWAG wollen vollendete Tatsachen im Münsterwald schaffen, obwohl das OVG in Münster die aktuelle Ausweisung der Windkonzentrationszonen der Stadt Aachen in einem anderen Verfahren für nichtig erklärt hat. Sieben Windanlagen auf juristisch wackeligen Fundamenten? In einem Offenen Brief fasst der Vorsitzende des Vereins „Natur und Landschaftsschutz Nordeifel“, Heinz Gossens, die Entwicklung zusammen.
Der Verein hatte, gemeinsam mit der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU), vor dem Verwaltungsgericht Aachen gegen die Windräder im Münsterwald geklagt (EIFELON berichtete) und war im Dezember im Hauptverfahren gescheitert.
Das Berufungsverfahren vor dem OVG ist anhängig. Ein Eilantrag soll nun die juristisch umstrittenen Bauarbeiten stoppen.
Heinz Gossens zur aktuellen Entwicklung:
Die Stadtwerke Aachen (STAWAG) und die Firma juwi haben mit dem Bau des Windparks im Münsterwald begonnen. — Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU), unterstützt durch den Natur- und Landschaftsschutz Nordeifel e.V., hat bereits den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen gestellt. Nunmehr wird ein Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht zum vorläufigen Rechtsschutz, um die Bauarbeiten im Münsterwald kurzfristig zu stoppen und die weitere Zerstörung der Natur zu verhindern, gestellt.
Die beauftragte Baufirma hat mit der Einrichtung der Baustelle begonnen. Schon jetzt erzeugen schwere Fahrzeuge sehr tiefe Fahrrinnen im seit Monaten durch Regen sehr weichen Stauboden und verdichten diesen derart, dass dies bis in tiefere Schichten wirksam wird. Hierdurch werden auch wasserführende Schichten, die sich in vielen Jahrzehnten gebildet haben, zerstört. Der Boden in diesen Bereichen stirbt ab, was man an älteren Fahrrinnen immer wieder beobachten kann. Man bekommt einen ersten Eindruck, wie groß das Ausmaß der Zerstörung beim Fortgang der Bauarbeiten sein wird und den ruhigen gut strukturierten Mischwald mit vielen geschützten Tieren, Biotopen und dem Naturschutzgebiet Oberlauf der Inde in einen Industriepark verwandelt. — Wenn der Vorstand der STAWAG erklärt, man sei juristisch auf der sicheren Seite, können wir dies nicht nachvollziehen. Die Genehmigung der Windkraftanlagen beruht auf der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Normenkontrollverfahren, das ein Aachener Bürger angestrebt hat, diese Flächennutzungsplanänderung für unwirksam erklärt. Bisher wurde keine Heilung rechtmäßig abgeschlossen. Außerdem hat das Bundesverwaltungsgericht, das die Stadt Aachen gegen das Normenkontrollurteil angerufen hat, noch nicht entschieden.
Es ist nicht nachvollziehbar, wieso das Verwaltungsgericht Aachen die Unwirksamkeit dieses Flächennutzungsplans nicht berücksichtigt hat. Wäre dies der Fall gewesen, hätte das Gericht die Genehmigung des Windparks aufheben müssen. Der Bau des Windparks erfolgt seitens der Stadt Aachen, der STAWAG und der Firma juwi unserer Meinung nach wider besseren Wissens. — Fachgutachten, auch von der RWTH-Aachen, haben immer wieder darauf hingewiesen, dass im windschwachen Gebiet Münsterwald kein Windpark wirtschaftlich betrieben werden kann. Außerdem stehen im Aachener Norden wesentlich bessere Flächen zur Verfügung, die windstärker sind und keine so verheerenden Zerstörungen der Natur zur Folge hätten.
Es spricht Bände, wenn die Firma juwi ihre eigenen Windmessungen im Münsterwald als Betriebsgeheimnis einstuft und die Einsicht verweigert. Ein unrentabler Windpark liegt nicht im öffentlichen Interesse, und das könnte, wenn das Bauprojekt durchgezogen wird, den Verursachern auf die Füße fallen. Letzten Endes leider auch dem Steuerzahler. Die Frage nach der persönlichen Haftung der Verursacher werden wir dann stellen.
- 16.06.2018: Der Münsterwald: Seine Verwalter und Verunstalter
- 17.03.2018: Selbst schuld, wer im Münsterwald in eine Baugrube fällt?
- 26.11.2017: Windpark Münsterwald diese Woche vor Gericht
- 15.09.2017: Führung durch den Münsterwald zu den Windrad-Rodungsflächen
- 14.04.2017: Artenschutzgutachten zur Geburtshelferkröte im Münsterwald mangelhaft
- 25.02.2017: Zweifler: Juwi macht Münsterwald platt
- 10.02.2017: BI Münsterwald erinnert OB Philipp an sein Versprechen
- 21.10.2016: BI Münsterwald geht vor das Oberverwaltungsgericht
- 11.12.2015: Klage gegen Aachener Windräder
- 04.12.2015: Bürgertinitiative klagt gegen Windräder im Münsterwald
- 06.02.2015: Windparkprotest: Säbelrasseln im Münsterwald
Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben
Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.
Einen neuen Kommentar schreiben
Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.