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Windanlagen-Schlagopfer Mäusebussard [Foto: Vernunftkraft NRW]

Vernunftkraft NRW: Staat verstößt gegen grundgesetzliches Schutzgebot

Umland: Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und Einzelklägern hatte bereits im November 2018 Klage wegen der aus ihrer Sicht „völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik“ vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben. Unter den Einzelklägern der Verfassungsbeschwerde sind unter anderem der Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und Volker Quaschning, Professor für Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Quaschning hat unlängst mit einem Tweet für Kritik gesorgt, Deutschland sei mit zwei Prozent Anteil am weltweiten Ausstoß von „Klimagasen“ für den Tod von zehn Millionen Tieren in Australien verantwortlich, was er später „auf noch viel mehr“ erhöhte. Der Aachener „Solarenergie-Förderverein“ (SFV), ursprünglich Lobbygruppe der Solarbranche, forderte vor Kurzem, die „Verharmlosung der Klimakatastrophe“ müsse eine Straftat werden.

Aktuell sollen dem Verfahren drei Klagen von Klimaaktivisten beigelegt werden: 15 Einwohner aus Bangladesch und Nepal, die sich vom Klimawandel betroffen fühlen, wollen die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verpflichten. Als zweites klagen zehn Jugendliche zwischen elf und 22 Jahren aus Deutschland. Neun Jugendliche und junge Erwachsenen, darunter Luisa Neubauer, führen die dritte Verfassungsbeschwerde. Die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch und Greenpeace unterstützen sie.
Falls das Bundesverfassungsgericht die Klage zulässt, würde als erster Schritt ein schriftliches Verfahren eingeleitet, an dem sich auch Dritte beteiligen können. Erst danach käme es zu einer Verhandlung.

Als Gegenpol hat nun Vernunftkraft NRW im Zuge der Verfassungsklage vom November 2018 beim Bundesverfassungsgericht ein Anhörungsgesuch eingereicht. Ziel von Vernunftkraft NRW ist es, dass das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der Ausbau der Windindustrie mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar ist. Der Artikel verpflichtet den Staat zum Schutz der allgemeinen Lebensgrundlagen und der Tiere. Diese Verpflichtung sieht Vernunftkraft durch den zügellosen Ausbau der Windindustrie verletzt. Unbestreitbare Schadwirkungen an Menschen, Tieren und der Natur zwängen zu einer verfassungsgerichtlichen Klärung. Diese Klärung wird unter anderem von dem Verfassungsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek unterstützt. Vernunftkraft NRW möchte erreichen, dass in der Öffentlichkeit eine breite Debatte über „Verfassungsfrage aus Artikel 20 a GG“ in Gang gebracht wird. Sie lautet: „Darf der Staat, dem mit Art. 20 a GG der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere zur Pflicht gemacht worden ist, gesetzliche Regelungen zur Geltung bringen, die Schadwirkungen an Mensch, Tier, Natur und Landschaft verursachen, wie sie durch den Bau und Betrieb von bislang 30.000 WEA (Windenergieanlagen, Anm. d. Red.) in Deutschland entstanden sind und nach aktuellen Planungen des Klimakabinetts durch eine unbekannte Vielzahl von Windindustrieanlagen künftig kontinuierlich verschlimmert werden sollen?“

Beispielsweise litten Menschen an schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die von Windenergieanlagen in ihrer Wohnumgebung verursacht werden. Der Vorwurf von Vernunftkraft NRW: „Der Staat weiß sehr wohl, dass er die Wirkungen von Infraschall-Emissionen auf das Schutzgut Gesundheit nicht hinreichend beurteilen kann und dies auch nicht tut, weil es seit Jahrzehnten noch immer an den dafür tauglichen und genormten Mess- und Beurteilungsverfahren fehlt. Die Betroffenen beklagen, dass sie bei den Behörden für ihr Leid kein Gehör finden. Viele mussten unter großen finanziellen Verlusten ihr Anwesen verlassen.“

Aus Sicht von Vernunftkraft NRW ist das Klagebündnis der Klimaaktivisten „blind für die immensen Schadwirkungen auf Landschaft, Natur, Tiere und Mensch der Windenergiepolitik“. Vernunftkraft NRW ist dagegen der Auffassung, dass sich der Gesetzgeber der Energiewende für einen Regelungsweg entschieden habe, der „gravierende und irreversible Folgewirkungen für die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere verursacht“. Diese Schadwirkungen habe er „pflichtwidrig außer Acht gelassen“ und verstoße damit gegen das Schutzgebot. Gleichzeit trage die Energiewende trotz milliardenschwerer Belastung für Steuerzahler und Stromkunden nicht zum Klimaschutz bei, da sie bis dato nicht nennenswert CO2 eingespart habe. Dieses Missverhältnis werde sich noch verschlimmern, sobald die fast CO2 neutralen Atomkraftwerke abgeschaltet werden.

Weitere Informationen finden Interessierte hier:
Anhörungsgesuch Vernunftkraft NRW BVerfG 1101202 und Windkraft in Deutschland – eine kritische Analyse sowie unter gegenwind-greven.de.

17.1.2020PolitikUmland0 Kommentare js

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