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LNU bringt den Windpark Münsterwald vor das Oberverwaltungsgericht. [Foto: cpm]

BI Münsterwald geht vor das Oberverwaltungsgericht

Roetgen: Der Eilantrag der Landesgemeinschaft Natur und Umwelt NRW e.V. (LNU) gegen den Windpark Münsterwald wurde vom Verwaltungsgericht Aachen abgelehnt.

Am vergangenen Donnerstag trafen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative Münsterwald (BI), um die weiteren Schritte zu erörtern. Für die Bürgerinitiative, die sich gegen die von der Stadt Aachen im Münsterwald geplanten Windanlagen stellt, hat die 6. Kammer des Aachener Verwaltungsgerichts eine Entscheidung mit vielen Fragezeichen und Ungereimtheiten getroffen. Deswegen beschlossen BI und LNU, gegen diese Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einzulegen.

Als unverständlich kritisiert die BI, dass das Aachener Gericht den Streitwert für die Klage des Naturschutzverbandes in seinem Beschluss massiv von 15.000 auf 105.000 Euro angehoben hat. In dem vorläufigen Streitwertbeschluss vom 6. Januar 2016 war der Streitwert vom Verwaltungsgericht wegen des ideellen Interesses der Klägerin auf generell 15.000 Euro festgesetzt worden – unabhängig von der Anzahl der beklagten Windanlagen. Nun hat die Kammer diesen Beschluss geändert. Der Streitwert wird nun pro Windanlage mit 15.000 Euro bewertet und somit – deutlich höher – auf insgesamt 105.000 Euro (sieben Windanlagen) festgesetzt.

Diese Entscheidung des Gerichts sorgt sowohl bei den Naturschutzverbänden, als auch bei der Bürgerinitiative für Kopfschütteln. Entsteht doch dadurch der Eindruck, die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts wolle mit dieser Streitwertentscheidung die Naturschutzverbände mit der Kostenkeule in die Knie zwingen und daran hindern, die Aachener Gerichtsentscheidung vor der nächst höheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht in Münster, in Frage zu stellen. Durch den nun massiv höheren Streitwert erhöhen sich naturgemäß sowohl die Gerichts- wie auch die Anwaltskosten.

Die Bürgerinitiative, die die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung für den Naturschutzverband trägt, will gegen die Anhebung des Streitwerts Beschwerde einlegen. Es sei widersinnig, dass das berechtigte Interesse der Naturschutzverbände, den Münsterwald vor der Zerstörung durch den geplanten Aachener Windpark zu schützen, durch eine fragwürdigen Kostenentscheidung des Aachener Verwaltungsgerichts in Frage gestellt wird. Gleichzeitig hat die BI ihre Freunde und Unterstützer aufgerufen, die nun entstehende Finanzlücke durch Spenden auszugleichen.

Überweisungen bitte an Rechtsanwalt Michael Lorig, Aachen:

Konto Nr.: DE36 39060180 2301698049 bei der Aachener Bank eG,

BIC: GENODED 1 AAC,  Verw.Zweck: Spende für NLN auf Treuhandkonto

Die Bürgerinitiative Münsterwald bittet um Verständnis, dass eine Spendenbescheinigung erst ausgestellt werden kann, wenn Rechtsanwalt Lorig den jeweiligen Spendenbetrag von seinem Treuhandkonto auf das Konto des Vereins NLN (Natur-Landschaft-Nordeifel e.V.) weitergeleitet hat und die Spende sich damit in der Zweckbindung des Vereins befindet. Sollte die Beschwerde gegen die Streitwert-Entscheidung erfolgreich sein, werden zu viel eingezahlte Gelder selbstverständlich zurückerstattet.

Für Rückfragen: BI Münsterwald 

21.10.2016Land & LeuteRoetgen0 Kommentare cpm

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