EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
0
Der Bund der Steuerzahler hat eine landesweite Volksinitiative gegen Anliegerbeiträge gestartet. [Foto: CC0]

NRW-weite Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“

Umland, Düsseldorf: Nicht nur in Schleiden, Kreuzau oder Nideggen protestieren die Bürger gegen die ruinösen Forderungen der Kommunen bei der Festsetzung der Straßenbau-Anliegerbeiträge. Landauf, landab stehen in den Gemeinden und Städten dringend notwendige Straßensanierungen an, und überall fürchten die Anlieger, dass die danach fälligen Straßenbaubeiträge sie finanziell überfordern werden.

Nun hat sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW eingeschaltet und eine Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“ – NRW-weit – ins Leben gerufen.

Der BdSt fordert, Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen von den Beiträgen für den Straßenausbau zu befreien. Zum einen sei nicht messbar, welchen wirtschaftlichen Vorteil die Anlieger vom Ausbau einer Straße haben, zum anderen wird ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt. In mehreren Bundesländern gibt es die Abgabe nicht oder nicht mehr. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des BdSt NRW zeige zudem, dass die gesellschaftliche Akzeptanz für die Beiträge nicht mehr gegeben sei.

Die BdSt-Volksinitiative gegen den Straßenbaubeitrag will Hausbesitzer entlasten. Der Bund der Steuerzahler hat deshalb am 31. Oktober eine Unterschriftenaktion zur Abschaffung des Straßenbaubeitrags in NRW gestartet. In Zukunft sollen die Gemeinden ihre Bürger nicht mehr zu den Kosten für die Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von Straßen, Wegen und Plätzen heranziehen dürfen. Stattdessen soll das Land den Kommunen zweckgebundene Zuweisungen für die Instandhaltung und Erneuerung der Straßen zur Verfügung stellen.

„Kommunen lassen ihre Straßen verfallen, weil sie für die Instandhaltung kein Geld haben und die Anlieger an einfachen Reparaturen finanziell nicht beteiligen können. Die Bürger leben jahrelang mit Schlaglöchern vor der Tür. Und wenn nichts mehr geht, wird die Straße grundlegend erneuert und verbessert – und die Bürger müssen sich auf fünf- oder gar sechsstellige Straßenbaubeiträge einrichten,

so der BdSt-Landesvorsitzende Heinz Wirz auf der Internetseite des Bundes der Steuerzahler. Die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigen würden durch eine Abschaffung des Straßenbaubeitrags teilweise um bis zu mehreren 10.000 Euro entlastet. Die Belastung sei zum Teil ruinös und erfolge ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Beitragsschuldners.

Da die Kommunen einen gewissen Spielraum bei der Festsetzung der Beiträge haben, kommt es zu erheblichen Unterschieden von Kommune zu Kommune. Das hat der BdSt NRW in mehreren interkommunalen Vergleichen gezeigt. Das sei nicht gerecht. Zudem:

„Der so genannte wirtschaftliche Vorteil, mit dem die Straßenbaubeiträge begründet werden, ist für die Anlieger nicht messbar“,

kritisiert Heinz Wirz. Das Problem des Einnahmeverlusts für die Gemeinden sei bei näherer Betrachtung keines. Das Land NRW verfüge über ausreichend Geld, das es den Kommunen zweckgebunden zur Verfügung stellen könne.

Nachdem die Forderung des Bundes der Steuerzahler NRW nach der Abschaffung der Straßenbaubeiträge – untermauert von einer repräsentativen Umfrage – öffentlich gemacht worden war, haben Dutzende von Anrufern sich an den Verband gewandt. 3.000 Euro, 34.000 Euro, im Extremfall gar 150.000 Euro müssen die Bürger zahlen, deren Grundstücke an einer Straße liegen, die ausgebaut wird. Für Familien, die ihr Haus noch abzahlen müssen, sind solche Summen ebenso untragbar wie für Rentner, die ihr Haus womöglich neu beleihen müssen, weil ihre Rente nicht reicht und sie Schwierigkeiten haben, einen Kredit zu bekommen. Der Vorsitzender des BdSt NRW kritisiert:

Auf die Zahlkraft der betroffenen Anlieger wird keinerlei Rücksicht genommen.

Die BI „Schöne Straßen an leeren Häusern – nein danke!“ kämpft seit einem Jahr in Schleiden gegen die, durch den Rat verabschiedeten hohen Anliegerbeiträge und hat sich mit einer Petition zum Thema an die Landesregierung gewandt. Die Petition wurde, nach Anhörung in Düsseldorf, angenommen und an die Fachausschüsse im Landtag weitergeleitet.

Ich begrüße deshalb diese Volksinitiative zum jetzigen Zeitpunkt, denn sie wird unserer Sache noch mehr Nachdruck verleihen! Alle Anlieger kann ich jetzt nur dazu auffordern, bei der Volksinitiative mitzumachen,

sagt Lydia Schumacher, Initiatorin und Sprecherin der Schleidener BI.

Der Bund der Steuerzahler hat ein Starterpaket für die Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“ mit Unterschriftenlisten, Infomaterial und portofreiem Rückumschlag zusammengestellt. Damit können die Bürger in ihrer Nachbarschaft oder in ihrem Verein Unterschriften sammeln und die Volksinitiative unterstützen. Informationen und Unterschriftenlisten können unter unten stehender Mailadresse  mit dem Stichwort „Starterpaket“ abgerufen werden. Der Bund der Steuerzahler bittet die Unterstützer allerdings um ein paar Tage Geduld, allein in den letzten Tagen sind mehrere tausend Bestellungen eingegangen.

Damit sich das Landesparlament mit einer Volksinitiative befasst, müssen sich mindestens 0,5 Prozent der Wahlberechtigten in die Unterschriftenlisten eintragen. Das sind derzeit 65.825 Einwohner in NRW.  Heinz Wirtz:

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Nur mit der Hilfe der Bürger kann die Volksinitiative ein Erfolg werden. Sagen Sie es weiter: Unter kann jeder sein kostenloses Starterpaket bestellen. Wir verschicken gerne noch viel, viel mehr davon!

Die Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“ gemäß Artikel 67 Absatz 2 Satz 1 der Landesverfassung ist ein „halbamtliches“ Verfahren. Es garantiert, dass sich der Landtag mit der Abschaffung der Straßenbaubeiträge befassen muss. Im Gegenzug sind bestimmte Spielregeln zu beachten. Wichtig: Gültig sind nur Unterschriften, die die Bürger eigenhändig auf den offiziellen Unterschriftenlisten leisten und die im Original per Post an den BdSt NRW,  Schillerstraße 14, 40237 Düsseldorf, zurückgesandt werden.

Diese Unterschriftenlisten stellt der BdSt NRW kostenlos bereit. Man kann sie sich per Post mit einem portofreien Rückumschlag zuschicken lassen. Schicken Sie einfach eine Mail mit dem Betreff „Starterpaket“ und der Angabe Ihrer Adresse an den BdSt NRW.

Man kann aber auch Unterschriftenlisten herunterladen, unterschreiben und dann das Original per Post an den BdSt NRW schicken.


Musterbrief, mit dem betroffene Anlieger sich an ihren Stadt-/Gemeinderat wenden können
Musterbrief, mit dem Bürger betroffene Anlieger gegenüber dem Stadt-/Gemeinderat unterstützen können
BdSt-Appell an die Kommunalpolitiker
BdSt-Schreiben an die Landtagsabgeordneten
BdSt-Schreiben an Kommunalministerin Scharrenbach

2.11.2018PolitikUmland, Düsseldorf0 Kommentare cpm

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite