Eifel: Nachdem EIFELON am 22. September über den Änderungs-Erlass zur Windenergie der neuen NRW Landesregierung und die ersten Reaktionen auf den Entwurf berichtet hatte, gibt es nun die ersten Fachkommentare im Netz. Noch eine Woche, bis Freitag, 20. Oktober, haben Bürger und Fachverbände die Möglichkeit, ihre Anmerkungen und Anregungen an die Beamten des Pinkwart-Ministeriums mitzuteilen.
Die Landesregierung hatte in ihrer Koalitionsvereinbarung den Bürgern versprochen, dafür Sorge zu tragen, die überzogene Pro-Windradpolitik der Vorgängerregierung zu entschärfen, um so die schwindende Akzeptanz für die Erneuerbaren in der Bevölkerung zu erhalten. Gegen diese Ansage gibt es heftige Gegenwehr der Windradlobby, die ihre sprudelnden Einkünfte in Gefahr sieht und lautstark die Klimakatastrophe beschwört.
Der Koalitionsvertrag (Seite 41/42) zwischen CDU und FDP hatte zum Thema Windenergie folgende Eckpunkte formuliert:
- Wir gehen davon aus, dass bei Neuanlagen eine Abstandsregelung von 1.500 Meter zu reinen und allgemeinen Wohngebieten rechtssicher umsetzbar ist. Wir wollen den rechtlichen Rahmen voll ausschöpfen.
- Wir stärken die kommunale Entscheidungskompetenz.
- Die Verpflichtung im Landesentwicklungsplan zur Ausweisung von Windvorrangzonen wird ebenso wie die Privilegierung der Windenergieerzeugung im Wald aufgehoben.
- Die bedarfsgerechte Befeuerung von Neuanlagen und mit Übergangsfrist auch für Altanlagen soll für Windenergieanlagenbetreiber verpflichtend werden.
- Um die Zahl neuer Anlagen zu beschränken und die Zahl von Altanlagen abzubauen, wollen wir an durch Windkraft geprägten Standorten Repowering ermöglichen.
- Der Windenergieerlass wird im vorgenannten Sinne überarbeitet, um den angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz sicherzustellen.
- Auf Bundesebene verfolgen wir konsequent die Abschaffung der baurechtlichen Privilegierung von Windenergieanlagen. Der Bestands- und Eigentumsschutz bindet uns für bestehende Altanlagen auch nach Ablauf der Typengenehmigung und umfasst auch die bis heute in der Ausschreibungsförderung nach EEG bezuschlagten Anlagen.
Die bisher in der Redaktion gesichteten Stellungnahmen bescheinigen dem Entwurf der neuen Landesregierung durch die Bank erhebliches Verbesserungspotential.
Dafür, dass sich die verantwortliche Abteilung anscheinend nur widerwillig an die Entschärfung des überzogenen Remmel-Papiers von 2015 macht, kann man sogar ein gewisses Verständnis entwickeln. Ist es doch die gleiche Mannschaft, die nun – umgesetzt in ein anderes Ministerium – unter neuer politischer Ausrichtung in der neu geschaffenen Energieabteilung des Wirtschaftsministerium, ihre eigenen, sorgfältig juristisch konstruierten Formulierungen aus dem alten Erlass, demontieren soll.
Der Windenergieerlass (WEE) ist durchaus auch ein politisches Papier. Er transportiert die Interpretation des Ministers, der Bundes- und Landesgesetze, an die dem Ministerium untergeordnete Beamtenschaft in Bezirksregierungen und Kreisverwaltungen. Diese Beamten sind dem Ministerium unterstellt, also Weisungsempfänger.
EIFELON hat einen ehemaligen Beamten und Juristen gebeten, sich die nun vorliegenden Änderungsvorschläge auf ihre Wirksamkeit in Bezug auf den politischen Willen der neuen Landesregierung anzusehen.
Der ehemalige Kreisrechtsdirektor Justus Peters hat langjährige Erfahrung mit dem Düsseldorfer Windenergieerlass. Er hat den neuen Entwurf für EIFELON begutachtet. Aus dem mehrseitigen Papier des Juristen hier ein paar Anmerkungen zu der Ausarbeitung der Landesregierung:
Der Entwurf des neuen Windkrafterlasses stellt sich ohne Sachgrund nur als schwache Kopie des bisherigen Windkrafterlasses dar, wobei unzutreffend Regelungen der Bundes- oder Landesgesetze als Verhinderungsargument für allein sachbezogene kommunale Ermessensentscheidungen in der Bauplanungsebene und in der Baugenehmigungsebene der Windenergieanlagen missbraucht werden. […]
Der Hinweis, dass es Wille des Landes NRW sei (vgl. bisherigen Windkraft-Erlass), den Ausbau der Windenergie zu forcieren, scheint öfter als Argument ausgereicht zu haben, um einem Antrag statt zu geben. […]
Der bisherige Erlass konnte allenfalls orientierende oder informatorische Bedeutung haben, er war nicht gesetzesgleich, ist aber konsequent als „Wille des Landes NRW“ propagiert worden. Der Entwurf des neuen Erlasses läuft Gefahr, dieses unrühmliche Geschehen fortzusetzen.
Auf acht Seiten hat Peters Ungereimtheiten, Fehler und Kompetenzüberschreitungen in dem neuen Entwurf aufgelistet. Auch auf die grundgesätzlich garantierte kommunale Eigenständigkeit versuchte der überarbeitete Windenergieerlass noch immer Einfluß zu nehmen. Der „politische Willen“ der ehemaligen Landesregierung, die Windkraft um jeden Preis – auch gegen die Interessen von Natur- und Menschenschutz – zu forcieren, spricht noch immer aus vielen Formulierungen der geänderten Fassung.
Damit stellt sich die Frage, ob es für die neue Landesregierung wirklich Sinn macht, den Windenergieerlass aus der rot-grünen Legislaturperiode zu überarbeiten, oder ob es nicht besser wäre, hier einen radikalen Neuanfang zu machen. Hat sich doch mittlerweile auch herausgestellt, dass mit erneuerbaren Energien alleine kein zuverlässiges Stromnetz aufrecht zu erhalten ist.
Aber auch Bürgerinitiativen haben sich mit dem WEE-Entwurf auseinandergesetzt. Hier stehen naturgemäß weniger die geübte Verwaltungspraxis im Umgang mit der Windenergie, als vielmehr die Belange des Menschen- und Naturschutzes im Vordergrund.
Ein Zusammenschluss aus Eifeler Bürgerinitiativen in der „Arbeitsgemeinschaft Windenergie“ hat neben den Themen WEA im Wald, dem Artenschutz und den versprochenen Abstandszonen zur Wohnbebauung auch zwei weitere, bisher eher stiefmütterlich behandelte Themen des Windenergieerlasses ins Auge gefasst.
Den Eifelern stellt die Frage nach Windanlagen in Wasserschutzgebieten und der Gewichtung der Erdbebenvorsorge in WEE-Entwurf.
Hier kritisieren die Bürgerinitiativen die unzureichenden Schutzzonen für die Trinkwasserversorgung, die es den Investoren ermöglichen – wie in der Vergangenheit erfolgt – Windräder mit je 1.000 Litern Hydrauliköl in der Gondel an die Bachläufe zu den Trinkwassertalsperren zu stellen. Dieser bereits heute durchbrochene Schutz soll nach dem Willen der neuen Landesregierung weiter geschwächt werden. Auch explizit ausgewiesene Wasserschutzzonen I und II sollen in Zukunft nicht mehr als absolute Ausschlussgebiete (harte Tabuzone) für die Windkraft betrachtet werden. Ob mit diesem Schritt die erteilten fragwürdigen Genehmigungen für den Simmerather Windpark, neben der Kalltalsperre (Trinkwasser für Aachen) und die Höfener Windräder in der Wasserschutzzone nachträglich ‚entschärft‘ werden sollen, ist zu vermuten.
Diese Streichung und die mangelhafte Ausweisung der Schutzzonen führen zu einer weiteren Aufweichung des Naturschutzes, da im Genehmigungsverfahren nach jeweiligem, willkürlichen Ermessen eine Befreiung erteilt werden kann.
kritisiert der Zusammenschluss der Bürgerinitiativen.
Aber auch der laxe Umgang der Düsseldorfer Beamten des Remmel-Ministeriums mit der Erdbebensicherheit hat in der Eifel das ungute Gefühl hinterlassen, im Ernstfall ohne Erdbeben-Warnung auskommen zu müssen. So hatte die Behörde 2016 in einem Nachtrag zum Erlass 2015 viele Sicherheitsabstände zwischen Windanlagen und Seismometer-Stationen um die Hälfte, auf fünf Kilometer, reduziert und dem Geologischen Dienst – als Betreiber des Erdbebenalarmsystems – in Beweislastumkehr aufgetragen, für jedes Windrad eine vorhandene Beeinträchtigung einzeln nachzuweisen. Dies ist im Genehmigungsverfahren, ohne dass das Windrad in Betrieb ist, naturgemäß nicht möglich. So werden nun weitere Windräder im Einflussbereich von Erdbebenmessstationen errichtet und stören durch ihren Bodenschall die empfindlichen Messinstrumente des Erdbebenwarnsystems in den Staumauern der Eifeler Talsperren.
Dr. Ludger Krahn, Leiter des Geologischen Dienstes NRW erklärte in einem Schreiben an die Städte Region Aachen am 7. Dezember 2015 zum Genehmigungsantrag des Windparkes an der Kalltalsperre:
Der Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) produziert Erschütterungen im Untergrund, die für die Registrierung lokaler Erdbeben entscheidenden Schwingungsfrequenzen massiv betreffen. Ein signifikanter Einfluss wurde auch noch in mehr als 10 km Abstand von den Anlagen festgestellt. Eine Signalfilterung schafft hier keine Abhilfe, da die Störfrequenzen unmittelbar das Nutzsignal betreffen. Diese Einwirkungen können dazu führen, dass Erdbebenstationen unbrauchbar werden […] Deshalb fordern wir eine Tabuzone von 10 km, die in einer Einzelfallentscheidung aufgrund weiterer anthropogener Störkriterien oder in sensiblen Talsperrengebieten zwar erweitert werden, jedoch nicht unterschritten werden kann. Auch nur die bloße Möglichkeit einer ‚Störung der Funktionsfähigkeit’ muss einer Genehmigung entgegenstehen.
Der Appell blieb – sowohl in Aachen wie auch in Düsseldorf – ungehört. Nach Rückfrage der StädteRegion bei Remmels Beamten in Düsseldorf wurden – trotz schwerer Bedenken der Experten, – die Windräder an der Kalltalsperre genehmigt.
Keine besonders beruhigende Aussicht, wenn man unterhalb einer der Eifeler Talsperren lebt…
Auch hier wäre es dringend geboten, den rot-grünen Windenergieerlass nachzujustieren. Und die Prioritäten zu Gunsten der Katastrophenvorsorge zu ändern. Davon ist in dem Entwurf allerdings bisher keine Rede. Im Gegenteil: In der Neufassung beruft man sich auf ein Urteil des OVG Münster, in dem die Aussage steht:
[…] die bloße Möglichkeit einer Störung der Funktionsfähigkeit (der Seismischen Messstationen, die Redaktion) reicht für ein Entgegenstehen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht aus.“ (vgl. OVG NRW, Beschluss v. 09.06.2017, 8 B 1264/16).
Im Klartext wird damit die Sinnhaftigkeit des Erdbebenalarmsystems und seiner Warnfunktion in Frage gestellt.
Die Stellungnahme der Bürgerinitiativen.
In seiner Stellungnahme hat sich auch der ehemalige Kreisrechtsdirektor Peters mit dieser seltsamen Argumentation der Ministerial-Beamten auseinandergesetzt. In seiner Stellungnahme schreibt er:
„Das Eifel- und Bördegebiete gehört zu den erdbebengefährdetsten Gebieten in Deutschland mit der höchsten Gefahrenklasse.
Die Aussage im WEE Entwurf, die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Erdbebenalarmsystems durch Windanlagen stelle keine Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB dar, muss als Fehlinterpretation beurteilt werden.
Es ist unredlich, sich hinter einem Urteil des OVG Münster zu verstecken – wie im WEE-Entwurf formuliert. Die Entscheidung über aktuelle Bedeutung und Wirksamkeiten von Erdbebenmess-Stationen ist zunächst und vorrangig eine Entscheidung der Exekutive, die vor allem in ihrer Regierungsspitze – auch auf Landesebene – Aspekte der Abwehr von Gefahren vielfältiger Art ständig im Blick haben sollte. Das OVG hat die Exekutive von diesen Verantwortlichkeiten nicht entbunden. Insofern sind hier Nachbesserungen des aktuellen Erlasses, anhand der vorliegenden Erfahrungs- und Messwerte des geologischen Dienstes dringend geboten.“
Auch die Naturschutz-Initiative (NI) titelt in ihrer heutigen Stellungnahme zum WEE-Entwurf: Die Landesregierung hält nicht, was sie versprochen hat!
„Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Windenergieerlasses in NRW ist nicht geeignet, um beim Ausbau der Windenergie einen ‚angemessenen Anwohner-, Natur- und Umweltschutz sicherzustellen.'“
Darüber hinaus setze der WEE- Entwurf bei Weitem nicht die angekündigten Koalitionsvereinbarungen um.
Was Kommunen, Fachbehörden, aber auch Planern als Hilfestellung dienen und für mehr Rechtssicherheit sorgen solle, ist aus Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sowie des Naturschutzes keine Verbesserung. Der vorliegende Entwurf leiste keinen effektiven Beitrag, die vielfältigen Konflikte durch den Ausbau der Windkraft nachhaltig zu entschärfen. Eher sei er eine Mogelpackung, kritisieren Harry Neumann, Landesvorsitzender, und Diplom-Biologin Jasmina Stahmer, Naturschutzreferentin, auf der Webseite der Naturschutzinitiative e.V. (NI)
In dieser Form würde der neue Windenergie-Erlass
- weiterhin den Bau von Windenergieanlagen im Wald ermöglichen
- die versprochene Abstandsregelung von 1.500 Metern zu Wohngebieten oder Siedlungen erneut nicht klar festlegen
- die Abstandsempfehlungen des neuen Helgoländer Papiers nicht berücksichtigen
- Regelungen und Begrifflichkeiten wieder nicht eindeutig definieren
- gut geeignete Lebensräume im Umfeld von geplanten Windenergieanlagen nicht als ausreichend ansehen, um Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu begründen
- Abstände nicht mehr von der Rotorblattspitze, sondern vom Mastmittelpunkt aus messen
- Abstände zu Schutzgebieten einzelfallbezogen festlegen, anstatt einen Pauschalschutz zu gewährleisten
- für besonders geschützte Tierarten, die erst nach der Genehmigung oder dem Bau von Windenergieanlagen bekannt werden, das Tötungsverbot nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes praktisch außer Kraft setzen
- Landeigentümer nach Landschaftsstrukturverbesserungen als ‚Handlungsstörer zur Gefahrenabwehr mit einer naturschutzbehördlichen Anordnung zur Beseitigung heranziehen‘, wenn dadurch besonders geschützte Arten im Umfeld von Windenergieanlagen gefördert werden und dadurch artenschutzrechtliche Konflikte entstehen
Demzufolge könne die NI in dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Windenergie-Erlasses nicht erkennen, wie ein „angemessener“ Anwohner-, Natur- und Artenschutz gewährleistet werden solle.
Die neue Landesregierung müsse klare und eindeutige Regelungen schaffen und dies nicht den von Windkraftinvestoren in Auftrag gegebenen mehrheitlich mangelhaften Gutachten überlassen. Diesem Missstand müsse endlich wirksam entgegengetreten werden, fordert Irene Hugo, Länder- und Fachbeirat der NI in NRW.
Wir erwarten daher erhebliche Nachbesserungen und Konkretisierungen und das Einhalten der vor der Landtagswahl gegebenen Wahlversprechen,
betonte der Landesvorsitzende der NI, Harry Neumann.
Das Resümee zu den Vorschlägen aus Düsseldorf fällt mager aus: Viel versprochen, bisher nix gehalten. Bis zum 20. Oktober kann man den Ministerialbeamten des Wirtschaftsministeriums (MWIDE) schreiben und zu ihrem Entwurf Stellung nehmen: .de
Windenergie-Erlass-Entwurf der Koalition (Sept. 2017)
- 01.05.2020: Juwi stellt Antrag auf zwei weitere Windanlagen im Lammersdorfer Wald
- 22.04.2016: Verwaltungsstreit um das Erdbebenalarmsystem?
- 29.01.2016: StädteRegion riskiert Ausfall des Erdbebenwarnsystems
- 29.01.2016: ZwEifler: Ist Erdbebenvorsorge für die Eifel überflüssig?
- 13.11.2015: Windanlagen behindern Erdbebenalarmsystem
Bisher 3 Kommentare
Kommentar schreiben
Wieder einer von Euren unvergleichlich guten Artikeln zum Thema Energiewende! EIFELON ist ein Lichtblick in der Eifeler Medienlandschaft. Informativ, kritisch, bissig bringt Ihr die Dinge auf den Punkt.
Danke an die Redaktion!
[…] So betitelt die Naturschutzinitiative e.V. ihre Pressemitteilung vom 13.10.2017. Das Thema Windkraft liegt in Stolberg „nur“ auf Eis. Die Investoren stehen bereit, sofort wieder in die Planungen einzusteigen, sollten die Rahmenbedingungen es ermöglichen. Deshalb beobachten wir, wie versprochen, die aktuelle Entwicklung sehr genau! Hier kann man eine Zusammenfassung der aktuellen Entwicklung zum Winderlass nachlesen: eifelon – Windenergieerlass in der KRitik […]
Machen wir uns nichts vor. Es wird mit dem Wildwuchs weitergehen, bis die gesamte Eifel zugemüllt ist. Argumente, wie „Erdbebenrisiko, Hydrauliköl, etc.“ sind keine wirklichen Argumente gegen diesen politisch gewollten Wahnsinn. Wirkliche Argumente, wie die Unsinnigkeit Energie aus einem Fluid zu gewinnen, welches eine niedrige Energiedichte besitzt, die Volativität der Stromerzeugung, die Unregelbarkeit der Netze, der Fakt, nur mit staatlich verordneter Subventionen überleben zu können, die Wettbewerbsverzerrung, usw, usw. verstehen die grünen Trolle nicht. Dem Klimaglauben wird Rechnung getragen.
Einen neuen Kommentar schreiben
Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.