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Neues EEG 2021: Noch mehr Windanlagen ohne verlässlichen Stromertrag? [Foto: cpm]

EEG Novelle 2021 verabschiedet

Umland, Berlin: Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG) verabschiedet. Zur Erinnerung: Als Minister Altmaier zu Beginn der Legislaturperiode zum weiteren Schicksal des EEG befragt wurde, hatte er ausdrücklich erklärt das Subventions-Gesetz in dieser Legislaturperiode beenden zu wollen. Daraus ist ja nun eher nichts geworden.

Mit der EEG-Novelle 2021 setzen wir ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien. Erstmals verankern wir gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 in der Stromversorgung in Deutschland. Zugleich legen wir die notwendigen Schritte fest, um das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen“,

feiert Altmaier das Gesetz.
Wind und Solar sollen weiter gefördert werden, obwohl mittlerweile immer mehr Menschen klar wird, dass Windanlagen und Solar-Paneele keine Stromversorgung rund um die Uhr leisten können und damit kein sicheres Standbein für eine gewünschte Energiewende darstellen. Strom gibt’s nur bei Wind und Sonnenschein, aber nicht dann, wenn er für Produktion und Haushalt gebraucht wird.

Und teurer wird die EEG Umlage jedes Jahr: Ab 2021 werden nun nicht nur die Stromverbraucher zur Kasse gebeten, auch die Steuerzahler dürfen sich nun über die CO2 Abgabe beteiligen. Also mehr Flatterstrom für mehr Geld von allen? Und wer soll die Versorgungs-Lücken schließen, wenn Atom- und Kohlekraftwerke vom Netz gehen? Dazu steht nichts im Gesetz.

Wenigstens hat man noch die unsinnige Formulierung in Paragraph 1 Absatz 5 „Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“
aus dem Gesetz gestrichen.
Hiergegen hatten Juristen, Wissenschaftler und Naturschützer heftig protestiert. War diese Formulierung doch eine reine Propaganda und Wunschvorstellung, die nichts mit der realen Situation des umstrittenen Windradausbaues gemein hat. Aber natürlich als Steilvorlage verstanden werden kann, Naturschutzrecht und andere Rechtsgüter mit dem Hinweis auf die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Interesse, juristisch auszuhebeln. Das parallel beschlossene Investitionsbeschleunigungsgesetz habe den Rechtsstaat bereits durch die Aufhebung einer Gerichtsinstanz bei Windradverfahren heftig beschädigt, äußern Fachjuristen. (EIFELON berichtete)

Die EEG Novelle soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien neu regeln. Sie legt fest, in welcher Geschwindigkeit die einzelnen Technologien wie Wind und Photovoltaik in den nächsten Jahren ausgebaut werden, damit das 65-Prozent-Ziel 2030 erreicht werden kann. Jährlich soll in einem Monitoring-Prozess überprüft werden, ob die Erneuerbaren Energien tatsächlich in der gewünschten Geschwindigkeit ausgebaut werden.

Zugleich werden die Förderbedingungen für die einzelnen Energien neu geregelt. Bei Interesse sollen sich die Kommunen an Windanlagen finanziell beteiligen können. Bei der Photovoltaik wird der so enannte „atmende Deckel“ neu geregelt und der Mieterstrom deutlich attraktiver ausgestaltet. Die Vergütungsbedingungen für große Photovoltaik-Dachanlagen werden verbessert, die Eigentümer können künftig zwischen Ausschreibungen und einer auf den Eigenverbrauch optimierten Förderung wählen.
Windenergieanlagen an Land, deren Förderzeitraum ausläuft, sollen sich in Ausschreibungen um eine Anschlussförderung bewerben können, die bis 2022 läuft. Solaranlagen, die nach 20jähriger Förderung zum Jahreswechsel aus der Förderung fallen, erhalten eine unbürokratische und einfache Lösung, damit ein Weiterbetrieb möglich ist.

Über höhere Ausbauziele bei Wind und Solar bis 2030 hat man sich in dem Gesetz noch nicht festgelegt. Hier soll der Bundestag im kommenden Jahr in einer weiteren Novelle tätig werden.

Also weiter wie bisher, nur ab 2021 mit einem zusätzlichen Turbogang ,um noch schneller aus der gesicherten Stromversorgung auszusteigen? Das EEG Subventionsmodell für erneuerbare Stromgewinnung – wir erinnern uns – „kostet“ eine Kugel Eis im Monat… Mittlerweile ist daraus, für die Verbraucher, mindestens eine Beteiligung an dem ganzen Eissalon geworden.

Aber, dank geschickter Propaganda, wollen mittlerweile fast alle Deutschen die Welt vor der Klimakatastrophe retten. In anderen Ländern beobachtet man mit einer Mischung aus Ungläubigkeit und Kopfschütteln den deutschen Sonderweg aus der fossilen Energieversorgung und in die „erneuerbare“ wirtschaftliche Fragwürdigkeit. Als „Vorbild“ – wie immer wieder betont wird – haben sich andere Länder den deutschen Ausstieg, gleichzeitig aus Kohle und Atomstrom, bisher nicht genommen.

21 Sinnfragen nach einer weiteren EEG Förderung

Professor Werner Mathys von Vernunftkraft NRW hat kritische Fragen zum neuen Erneuerbaren-Energie-Gesetz 2021 zusammengestellt und den Hintergrund zu den Fragen angefügt. Diese 21 Fragen sind von Vernunftkraft an alle Bundestagsabgeordneten aller Parteien verschickt worden. Fragen, die sich auch die Bundestagsabgeordneten hätten stellen müssen, bevor sie das Gesetz verabschieden.

Eine Auswahl:

Warum wird nicht das EEG zu Gunsten einer europäischen Zertifikate-Regelung ersatzlos abgeschafft?

Wie kann man eine Form der Energiegewinnung, die wetterabhängig und unzuverlässig Strom produziert, in den Rang der Öffentlichen Sicherheit erheben?

Warum wurden die Ausbauziele für Wind-und Photovoltaikanlagen drastisch erhöht, obwohl weder Speicher noch Hochspannungsnetze vorhanden sind und auch nicht in den Bau flexibler Gaskraftwerke investiert wird?

Wie ist es zu vertreten, unter den vorgenannten Voraussetzungen einen Ausnahmetatbestand zu schaffen, der den Interessen der Windkraftindustrie maximal entspricht, Naturschutz und die Bürgerrechte aber massiv beschneidet?

Wie erklärt man, dass es beim Ausbau der Windkraft keinen Abwägungsprozess gegeben hat, der die Vor-und Nachteile dieser Technik detailliert beurteilt? Warum gibt es keine Technikfolgenabschätzung, deren Ergebnisse in das EEG einfließen?

Warum werden WEA als industrielle Anlagen nicht vom TÜV überprüft?

Warum wird im EEG 2021 keine Entschädigungsregel z.B. für Immobilienbesitzer in der Nähe von Windkraftanlagen eingeführt, wie es z.B. in Dänemark erfolgt?

Existiert eine belastbare Kalkulation, wie viele WEA, welche Flächen für Solar und welche Flächen für Biomasse zum Erreichen einer kompletten Dekarbonisierung und für die Wasserstofftechnologie benötigt werden?

Alle 21 Fragen können Sie hier oder hier lesen.

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18.12.2020PolitikUmland, Berlin0 Kommentare cpm

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