Umland: Teil zwei im Krimi um den behördlich stillgelegten Windpark in Swisttal-Odendorf: Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gegen eine Genehmigung der Bezirksregierung Köln und für die Gemeinde Swisttal entschieden hatte, dass die nötige Umweltverträglichkeitsvorprüfung fehlt und somit der Schutz der Grauammer im Verfahren nicht berücksichtigt wurde, ist am 18. Dezember der Beschluss ergangen, die Bautätigkeit mit sofortiger Wirkung einzustellen und zuerst die fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfungen nachzureichen. Das wurde auch der Firma Enercon am 22. Dezember per Fax mitgeteilt. (EIFELON berichtete)
Was bei jedem Bauherrn eines Einfamilienhauses zu einem sofortigen Baustopp führt, hatte bei Enercon beflügelnde Wirkung: Ab nun wurde mit Hochdruck weiter an der Errichtung der vier Windanlagen bei Odendorf gearbeitet. Die Gemeinde Swisttal informierte über ihren Fachanwalt die Bezirksregierung mehrfach und schließlich mit Email am 30. Dezember, dass die Enercon GmbH – trotz der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster – weiter die Errichtung der Windenergieanlagen betreibt.Darauf reagierte die Bezirksregierung endlich im neuen Jahr und „informierte“ am 4. Januar die Enercon, dass nach dem vorliegenden Beschluss des OVG jegliche weitere Bautätigkeit untersagt sei. Trotzdem ging die Bautätigkeit in Odendorf unvermindert weiter. Standen doch erst drei Windräder, ein weiteres war noch geplant.
Nachdem die Versuche, die Bauarbeiten über die Bezirksregierung in Köln zu beenden, keine Wirkung zeigten, wandte sich die Gemeinde Swisttal am Morgen des 6. Januar mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht in Köln und beantragte „die Arbeiten zur Errichtung und zum Betrieb der Windkraftanlagen stillzulegen, da die Bezirksregierung seit dem 30.12.2015 noch keine Schritte zur Sicherung der aufschiebenden Wirkung eingeleitet hatte.“
Nun endlich, nach Intervention des Verwaltungsgerichtes, reagierte man bei der Bezirksregierung und erließ noch am gleichen Tag eine „Stilllegungs- und Unterlassungsverfügung“ gegen die Firma Enercon.
Wer nun der Meinung war, dass diese Verfügung den Arbeitseifer der Firma bremsen würde, befand sich im Irrtum: Am 6. Januar stand auch schon das unterste Mastsegment der Anlage vier. Ein zweiter Baukran beschleunigte die Arbeiten. Am 7. Januar war der Mast von Windrad vier fertiggestellt. Die Gondel und die Flügel des vierten Windrads verblieben dann allerdings auf dem Boden.
Enercon erklärte auf Nachfrage von EIFELON, dass der Firma der Beschluss des OVG Münster erst seit dem 4. Januar vorliege. Die weiteren Bauarbeiten begründet die Firma mit der Sicherung der Baustelle.
In einer Presseaussendung erklärt die Gemeinde Swisttal:
„Die Gemeinde lässt derzeit prüfen, ob der Rückbau des trotz des Baustopps von der Firma Enercon errichteten vierten Mastes und ein Rückbau der zuvor errichteten drei Windräder gerichtlich gefordert werden kann.“
Nach Ansicht der Bezirksregierung komme ein Rückbau in Betracht, „wenn Gefahren nicht anders vermieden werden können. Alles andere widerspräche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.“
Ob nun die errichteten Anlagenteile, die nach dem Gerichtsbeschluss im Dezember erfolgt sind, zurückgebaut werden müssen, ist fraglich. Ebenso, ob die Grauammer über die Klage eines Naturschutzverbandes ihren Brutbereich zurückerhält. Enercon hat in Odendorf fast vollendete Tatsachen geschaffen.
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