Hürtgenwald: Die Themen in der Bauausschusssitzung der Gemeinde Hürtgenwald waren brisant. Am 15. März sollten die Gemeinderatsmitglieder über die neuen Windkonzentrationszonen und die Bebauungspläne für die Windradstandorte Brandenberg-Ochsenauel und Raffelsbrand-Peterberg entscheiden. Ziel in der Sitzung war es, eine Empfehlung für die Gemeinderatssitzung am Donnerstag der kommenden Woche auszusprechen, die geplanten neuen Windkonzentrationszonen und die Bebauungspläne zu genehmigen. Eifelon berichtete: „Umstrittene Windradstandorte vor Genehmigung“
Die Sitzung begann mit zwei Anträgen, die es in sich hatten: Zuerst beantragte die Fraktion der B90/GRÜNEN die Einstellung des Verfahrens, sowie die Einstellung des Bebauungsplans Nr.B 5 Windpark Ochsenauel. Zur Begründung hieß es: Laut Auskunft der Verwaltung werden die haushaltswirksamen Einnahmen durch den Windpark Ochsenauel durchschnittlich 5.000 Euro pro Jahr für die Gemeinde betragen. 1.666,00 Euro pro Windrad und Jahr rechtfertige nicht die zusätzliche Belastung der Anwohner. Zusätzlich sei der Windpark im Wald zu errichten und damit ökologisch fragwürdig. Eine weitere Beschäftigung mit dem Thema koste alle Beteiligten nur weiter Zeit und Geld und sei den Anwohnern nicht mehr zu vermitteln, endet die Begründung. Erwartungsgemäß lehnte der Bauausschuss den Antrag mit Mehrheit ab.
Ein zweiter Antrag auf Vertagung der Beratungen kam von der FDP. Die Fraktion sieht erhebliche Mängel in der Standortuntersuchung und hat Bedenken wegen der Rechtsbeständigkeit der vorgeschlagenen Ergebnisse. Zusätzlich bemängelte die Fraktion das Gutachten zur optisch bedrängenden Wirkung: „Es ist handwerklich einfach schlecht gemacht.“ Diese Vorwürfe belegte die Fraktion detailliert in einem mehrseitigen Papier. Auch hier lehnte der Bau- und Umweltausschuss die Absetzung von der Tagesordnung ab.
In der weiteren Beratung wurden die im Rahmen der verschiedenen Offenlagen gegen das Vorhaben vorgebrachten Bedenken erörtert. Die anwesenden Vertreter der VDH Projektmanagement GmbH bezogen als Gutachter zu den Bedenken der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellung. Nach der Beratung waren sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses einig: Es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf an den vorgelegten Gutachten.
Eigentlich hätte an dieser Stelle der Bauausschuss eine Empfehlung an den Rat aussprechen sollen, die neuen Windkonzentrationszonen zu genehmigen. Daraus wurde nichts. Der Beschluss an die Verwaltung der Gemeinde lautet nun, mit Unterstützung des Planungsbüros VDH verschiedene Klärungen und Ergänzungen in den Gutachten vorzunehmen. Nun soll der „Eingriff in das Landschaftsbild“ neu bewertet werden, die Windradstandorte am Ochsenauel sollen daraufhin überprüft werden, ob sie Laubwaldflächen betreffen. Zusätzlich wird geprüft, ob sich mögliche Einzelstandorte von Windrädern zu einer „mehrkernigen Konzentrationszone“ zusammenfassen lassen. Mit der Bewertung der Unteren Landschaftsbehörde, zwei Freiflächen in der Kommune als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen, ist man auch nicht glücklich. Hier soll neu verhandelt werden. Letztlich will man die Laubwaldflächen in der Gemeinde als zusätzliche „Harte Tabuflächen“ ausweisen, die für den Bau von Windrädern nicht zur Verfügung stehen. Dadurch verschiebt sich der Anteil der Gemeindefläche, die zukünftig für Windenergie zur Verfügung steht.
Der Geologische Dienst des Landes sieht die Ausweisung der Windkonzentrationszone Ochsenauel ebenfalls kritisch. Die für das Erdbebenalarmsystem wichtige Messstation in Großhau ist nur drei Kilometer entfernt. Sollten, wie bisher vorgesehen, drei Großwindanlagen auf dem Ochsenauel errichtet werden, sehen die Geologen die Funktionssicherheit ihrer Messanlagen nicht mehr gewährleistet. Der durch die Windanlagen ausgelöste Infraschall führt zu einem „Erblinden“ der Seismometer und damit zu einem Ausfall des Warnsystems. Laut Windenergieerlass ist der Geologische Dienst in die Planung einzubeziehen, wenn der Abstand zwischen Windanlagen und Messstation weniger als zehn Kilometer beträgt. Eine Freigabe für die Windkonzentrationszone Ochsenauel ist bisher nicht erfolgt. Deshalb sieht sich der Ausschuss auch nicht in der Lage, den Bebauungsplan Ochsenauel auf den Weg zu bringen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. K 14 „Windpark Peterberg“ in Raffelsbrand stand als zweite Beschlussvorlage auf der Tagesordnung des Bauausschusses. Hier plant die Gemeinde im Landschaftsschutzgebiet die Errichtung von fünf 200 Meter hohen Windrädern mit sehr geringen Abständen zur Wohnbebauung. Der Antrag der Fraktion B90/GRÜNE, nach dem Ergebnis der vorangegangenen Abstimmung zur Änderung des Flächennutzungsplans diesen Tagesordnungspunkt zu verschieben, scheiterte wieder an der Mehrheit. Weitere Fragen zu der Auswertung der „frühzeitigen Beteiligung“ wurden von den Ausschussmitgliedern nicht gestellt. Mit Mehrheit wurde der Verwaltungsvorschlag, die Offenlage des Bebauungsplans „Windpark Petersberg“ durchzuführen, bejaht.
Unklar ist in Raffelsbrand, inwiefern sich die fünf geplanten Anlagen ebenfalls auf die Erdbebenmessstation in Großhau auswirken werden. Tatsächlich ist ihre Errichtung innerhalb eines Zehn-Kilometer-Radius‘ zur Messstation geplant. Damit hat der Geologische Dienst das Recht, auf einer Einzelfallprüfung zu bestehen, und die Errichtung der Anlagen aus übergeordneten Interessen abzulehnen. Zusätzlich werden voraussichtlich durch den Infraschall der Anlagen die nur 2,5 Kilometer entfernten Erdbebenmessinstrumente der Erdbebenwarte Bensberg in der Kalltalsperre gestört. Die Erdbebenwarte hat sich bereits gegen die benachbarten Windräder im Simmerather Wald ausgesprochen, da die Geologen der Kölner Universität den Totalausfall ihrer Sensitometer befürchten. Die seit Jahrzehnten erhobenen Referenzwerte in der Kalltalsperre könnten so nicht weiter fortgesetzt werden.
Damit kommt es nächsten Donnerstag in Hürtgenwald zu der Situation, dass im Gemeinderat über die Offenlage eines Bebauungsplans in Raffelsbrand am Peterberg entschieden werden soll, obwohl die dafür notwendige Änderung des Flächennutzungsplans noch nicht erfolgt ist und wichtige Genehmigungen nicht vorliegen. Eine riskante Angelegenheit, würde doch ein vorzeitig genehmigter Bebauungsplan, für den es noch keinen gültigen Flächennutzungsplan gibt, zu Rechtsunsicherheiten führen.
Die Unterlagen zur Sitzung des Hürtgenwalder Gemeinderates am Donnerstag, 7. April, 18.00 Uhr, sind einzusehen unter
https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4220/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0Nf-MaxEaz8Vn7UGJ
- 23.02.2018: Hürtgenwalder Windräder haben Zuschlag - Bürger über Kosten besorgt
- 26.01.2018: Wird Gemeinde Windenergie-Unternehmer?
- 09.09.2017: Erörterungstermin zur UVP in Hürtgenwald-Peterberg: Beobachtungen eines Zuhörers
- 25.08.2017: Erörterungstermin zur UVP Windenergiezone Hürtgenwald „Peterberg“ am Mittwoch
- 07.07.2017: Kritik an Bürgerwindmodell - auch in Hürtgenwald
- 10.06.2017: Umweltverträglichkeitsprüfung für Windradstandort Raffelsbrand
- 19.08.2016: Hürtgenwald legt Bebauungsplan für WEA Peterberg offen
- 20.05.2016: Weitere Windkonzentrationszonen in Hürtgenwald ausgewiesen
Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben
Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.
Einen neuen Kommentar schreiben
Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.