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Bürgerwindparks genießen Privilegien. [Foto: cpm]

Kritik an Bürgerwindmodell – auch in Hürtgenwald

Hürtgenwald: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Kriterien, zu denen Wind- und Sonnenenergie vergütet werden. Die Novelle von 2017 hat einige Änderungen gebracht, die darauf abzielen, den Strom aus Wind und Sonne weniger zu subventionieren und bei der Einspeisungsvergütung Wettbewerb herzustellen. Um es der Bevölkerung dennoch zu ermöglichen, sich am Ausbau der Windkraft zu beteiligen, gibt es Sonderregelungen für Bürgerwindgesellschaften. So kann eine Bürgergenossenschaft für sich den höchsten, gebotenen Preis für die Produktion von Strom bei der Ausschreibung in Anspruch nehmen, während bei der Versteigerung unter den Projektierern nur der niedrigste Preis für die Stromeinspeisung den Zuschlag erhält. Darüber hinaus sind diese Bürgerbeteiligungen davon befreit, eine kostenintensive Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vor dem Bieterwettstreit vorzulegen und es stehen ihnen nach einem Zuschlag für ein Windrad längere Zeiträume für die Errichtung der Anlagen zur Verfügung.

Aufgrund der irritierenden Tatsache, dass bei der ersten Ausschreibung nach dem neuen EEG im Frühjahr über 90 Prozent der Zuschläge an Bürgerwindgesellschaften gegangen sind, untersucht nun die Bundesnetzagentur, ob es sich dabei um ein gesetzeskonformes Bieterverfahren gehandelt hat. Hatten doch voraussichtlich viele Windradfirmen einfach ihre Angestellten zu Gründern von Bürgergesellschaften ernannt, um mit so genannten „Bürger-Strohmännern“ aus der jeweiligen Region oder Gemeinde in den Genuss der vergünstigten Zugangsvoraussetzungen zu kommen. Eine Voraussetzung für eine Bürgerwindrad-Genehmigung ist eine mindestens zehnprozentige Beteiligung an der geplanten Investitionssumme durch die Kommune vor Ort.

Auch in der Gemeinde Hürtgenwald möchte Bürgermeister Buch ein Bürgerbeteiligungsmodell bei der Errichtung des umstrittenen Windparks Raffelsbrand etablieren. In einer Sitzung des Gemeinderates im März wurde beschlossen, Investitionen der Kommune in die geplanten fünf Windanlagen in Raffelsbrand durch Beschlüsse vorzubereiten: Sollte es allerdings zu einer finanziellen Beteiligung kommen, müsste die Gemeinde neue Schulden aufnehmen, um diese Gelder als Hürtgenwalder Beitrag an dem Windpark in die Betreibergesellschaft zu investieren.

Dazu steht im Beschlussvorschlag für den Rat:

Es ist beabsichtigt, alle Anlagen (gemeint sind die fünf Windräder in Raffelsbrand/Peterberg, die Red.) als sog. Bürgerwindanlagen zu errichten, um vorrangig der Bevölkerung aus Hürtgenwald die Möglichkeit zu geben, in diese Form der regenerativen Energien zu investieren. […] Um den Anlegern der Bürgerenergiegesellschaften und den Genossenschaftsmitgliedern eine gewisse Planungssicherheit zu geben, ist es zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, zu klären, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen die Gemeinde eine solche Beteiligung eingehen kann und will. Eine definitive Entscheidung erfolgt erst bei Vorlage des Angebotes durch den Gemeinderat. Da hierfür die Fristen im EEG jedoch sehr eng gefasst sind, ist eine grundsätzliche Vorabklärung erforderlich. Dieser Beschluss dient auch der besseren Planungssicherheit bei der Akquise weiterer privater Anleger.

Das finden manche CDU Mitglieder bedenklich: Die Gemeinde solle, mit dem Steuergeld der Bürger, in ein spekulatives Windradprojekt investieren, ohne die Einzelheiten dieses Projektes im Vorfeld zu kennen.

Das geplante Modell sieht vor, dass die „Gemeinde Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH“ (GED) (Geschäftsführer: Stefan Grießhaber, allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und Vorsitzender der CDU Hürtgenwald, die Red.) für die zehnprozentige Beteiligung an den fünf Raffelsbrander Windrädern circa drei Millionen Euro investiert. Da Hürtgenwald dieses Geld nicht auf der hohen Kante hat, müsste ein Investitionskredit in dieser Höhe bei der Bank aufgenommen werden. Die Gemeinde und damit alle Bürger würden über eine Bürgschaft für diese Summen haften.

Dieses Geld würde an die „Innovative Energieanlagen Hürtgenwald“ GmbH (IEH), die Entwicklerfirma des Windparks eingezahlt. Die IEH gehört zur Hälfte der Gemeinde Hürtgenwald und zur anderen Hälfte der REA Firmengruppe – einem privaten Investor. Als gleichberechtigte Geschäftsführer firmieren Bürgermeister Axel Buch und Hans-Willi Schruff, Inhaber der REA.

Die IEH organisiert die weitere Beteiligung, die Planung, den Bauablauf, die Verwaltung, die Finanzierung und das Netzmanagement, sowie als Kommanditist die fünf Windanlagen mit jeweils eigenen GmbH & Co KGs. Weitere Investoren können sich beteiligen.

Weitere Informationen auf der Webseite der CDU Hürtgenwald-Mitte

Die Gemeinde – also alle Bewohner – sind mit ihrem Zehn-Prozent-GED-Anteil am Investment in die Windräder – ohne eigenes Zutun – beteiligt und tragen dafür auch das unternehmerische Risiko. Die IEH als GmbH haftet üblicherweise nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen  25.000 Euro. Sollte das Millionen-Investment schiefgehen, müssten die Hürtgenwalder Steuerzahler die Bankverbindlichkeiten für das aufgenommenen Bankdarlehen der Gemeindegesellschaft GED tragen.

Eventuelle Gewinne hingegen landen in einer privatrechtlichen Firma, deren Gewinnerwartungsrechnungen nicht veröffentlicht wird und deren Finanzpolitik vollkommen intransparent ist. (Aussage auf Nachfragen im Gemeinderat: ‚Das ist privatrechtliche Angelegenheit, darüber kann hier im Gemeinderat nicht berichtet werden.’) Aktuelles Zahlenmaterial wie z.B ein Investitonsplan oder eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die zu installierenden Windräder liegen zurzeit nicht öffentlich vor“,

ist man auf der Webseite der CDU Hürtgenwald-Mitte irritiert.

Ein direktes Mitspracherecht, wie die privatwirtschaftliche Firma IEH ihre Gelder verwendet, hat die Gemeinde nicht mehr, darüber entscheiden die Geschäftsführer.

Damit wird durch Rat und Verwaltung ein Haushalt außerhalb der Gemeinde geschaffen, der nicht direkt durch den Gemeinderat kontrolliert und beeinflusst werden kann. Zudem tragen dann nur die Bürgergesellschaften unter Beteiligung der Gemeinde/GED das Risiko des Betriebs der Windräder. Damit stehe die Absicherung privater Investitionen und die Akquise neuer privater Anleger für die privatrechtlich organisierten Gesellschaften im Vordergrund der Entscheidung des Gemeinderates“,

ist man in Teilen der Hürtgenwalder CDU beunruhigt.

7.7.2017PolitikHürtgenwald1 Kommentar cpm

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