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Stefan Brücher von der EGE beringt einen jungen Uhu. [Foto: Sonia Weinberger]

So viele „Gutachten“ bis das Ergebnis passt?

Kreise, Kreis Düren: Die Stimmung zwischen der „Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen“ (EGE) und dem Kreis Düren könnte man zur Zeit als angespannt bezeichnen. Anlass ist eine kurze Meldung auf Radio Rur vom vergangenen Montag. Unter der Überschrift: „Uhu steht Windrädern nicht im Weg“, wurde mitgeteilt, dass es nach Aussage des Kreises Düren im Windpark Aldenhoven keinen Beleg für einen Uhu-Brutplatz gäbe. Das sei Ergebnis eines Gutachtens, das der Kreis in Auftrag gegeben hatte. Die Uhu-Experten der EGE hätten in Nähe des Windparks ein Nest vermutet. Der Verdacht hätte sich allerdings nicht bestätigt. Im Windpark Aldenhoven brüte kein Uhu, heißt es vom Kreis Düren. Lediglich Kot wollen einige Vogelschützer gefunden haben. Deshalb hätten sie vor Monaten die Stilllegung von insgesamt fünf Windrädern gefordert und sich gegen den Bau eines weiteren Windrades ausgesprochen.

Soweit die Verlautbarung auf Radio Rur. Dem widerspricht die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen in einem Brief an Landrat Wolfgang Spelthahn und auf ihrer Internetseite:

[…] In dieser Meldung (auf Radio Rur, die Red.) wird unsere Organisation unterschwellig wahrheitswidriger Aussagen bezichtigt. Es entsteht der Eindruck, bei dem von uns nachgewiesenen Uhuvorkommen handele es sich um eine Erfindung. […] Wir empfinden es als einen Vertrauensbruch Ihres Hauses unserer Organisation gegenüber, dass Sie offenbar die Inhalte eines von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachtens gegenüber den Medien kommentieren oder hierzu Schlussfolgerungen verbreiten, uns dieses Gutachten jedoch bis heute nicht zur Verfügung gestellt haben. Um die Bereitstellung des Gutachtens hatten wir Sie bereits mit Schreiben vom 26.09.2017 ausdrücklich gebeten. […]

Im August 2017 hatte Stefan Brücher, der Vorsitzende der Bad Münstereifeler EGE, in einer Kiesgrube, in allernächster Nähe zu bestehenden Windenergieanlagen und dem zukünftigen Standort eines geplanten weiteren Windrades, ein Uhu-Vorkommen nachgewiesen. Nachdem es bereits zu diesem geplanten Windradstandort ein Fachgutachten gegeben hatte, in dem aber der Uhu-Brutplatz anscheinend übersehen wurde, war die Aufregung groß.

Der Uhu gilt als Windkraft gefährdet und gehört zu den streng geschützten Arten. Damit war die Erweiterung des Windparks in Aldenhoven um ein weiteres Windrad in Frage gestellt und auch die bereits in der Nähe erbauten Windräder hätten eventuell zur Brutzeit des Uhus nachts abgeschaltet werden müssen, um den Schutz der seltenen Tiere zu gewährleisten.

Der Kreis Düren beauftragte nun seinerseits ein anderes Büro mit einem neuen Gutachten. Allerdings war mittlerweile die Brut- und die Aufzuchtzeit für die Jungvögel längst vorbei.

Dieses zusätzlich in Auftrag gegebene Gutachten liegt nun offenbar vor, der Kreis hat daraus auch schon Schlussfolgerungen gezogen und verbreitet. Der EGE wurde dieses Gutachten bisher allerdings nicht zugänglich gemacht. In den Medien heißt es aber bereits mit Berufung auf Aussagen der Kreisverwaltung: Es seien gar keine Uhus da oder es fehle jedenfalls an einer Brut. „Offenkundig soll der Eindruck erweckt werden, das von der EGE nachgewiesene Uhuvorkommen sei fingiert,“ entrüstet sich die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen.

Die Reaktion ist umso verständlicher, wenn man weiß, dass die EGE über viele Jahre von der Naturschutzbehörde des Kreises Düren mit  Untersuchung von Brutplätzen des Uhus beauftragt wird. Damit kann der Kreis die Kompetenz der Gesellschaft sicherlich nicht ernsthaft bezweifeln.

EIFELON fragte Stefan Brücher, Vorsitzender der Gesellschaft, und mit 35 Jahren Uhu-Erfahrung in Nestersuche und im Beringen der Jungvögel zu den näheren Umständen des Nestfundes im August:

Am 7. August habe ich die Kiesgrube nördlich Aldenhoven auf eine Besiedlung durch den Uhu hin erstmalig untersucht. Im Bereich der Steilwand fand ich, an für Uhus typischen Stellen, Nahrungsreste sowie Kotspuren, wie sie einzig für den Uhu typisch sind. Der Zeitpunkt meiner Suche war schon nach Ende der Brutzeit und daher war ich froh, überhaupt noch aussagekräftige Spuren zu finden. Meine Interpretation war: Höchstwahrscheinlich brütete hier ein Uhu, erfolgreich. Um eine sichere Aussage zum Bruterfolg zu treffen, reichten diese Spuren alleine jedoch nicht mehr aus. Sie ließen jedoch keinen Zweifel an einer Besiedlung zur Brutzeit. Nach meiner langjährigen Erfahrung mit Brutplätzen hielt ich es für gut möglich, in der näheren Umgebung  noch junge Uhus zu finden. Und so war es auch: Im Wäldchen, keine 200 Meter von der Steilwand entfernt, scheuchte ich einen jungen, noch nicht voll flugfähigen Uhu auf. Aufgrund seiner Unbeholfenheit und dem dichten Gebüsch konnte er nicht wegfliegen, sodass ich ihn zu fassen bekam. Der Uhu, schien unterernährt und nicht gut bei Kräften zu sein, sodass ich mich, nach Abwägen aller Aspekte, dazu entschloss, den Vogel, nachdem ich ihn beringt hatte (Nr. 5561 des Institutes für Vogelforschung, die Red.) mitzunehmen.

EIFELON: Hatten Sie denn eine Käfig für den Transport dabei?

Nein, das hatte ich natürlich nicht. Ich habe ja nicht erwartet, auf diesen Jungvogel zu treffen. In der Nähe war eine Landwirtschaft, dort habe ich mir beim Bauern einen Hühnerkäfig geliehen.

EIFELON: Was geschah weiter mit dem Jungtier?

Ich habe ihn bei der Wildvogelpflegestation in Kirchwald (Mayen/Eifel, die Red.) eingeliefert. Dort wurde er dann aufgepäppelt, auf das Schlagen lebender Beute trainiert und im Herbst freigelassen.

EIFELON: Kann der Jungvogel auch anders an den Auffindungsort gekommen sein?

Der Jung-Uhu stammt eindeutig aus dem Einzugsbereich der Windkraftanlagen. Die Faktenlage lässt eine andere Schussfolgerung nicht zu und wäre nicht fachgerecht.

EIFELON: Wir erklären Sie sich dann, dass das vom Kreis Düren in Auftrag gegebene Gutachten anscheinend zu einem anderen Ergebnis kommt?

Obwohl wir das vom Kreis Düren zitierte Gutachten noch nicht kennen, gehen wir derzeit davon aus, dass es korrekt und nach den allgemeinen Kriterien erstellt wurde. Da die Beobachtungen des Gutachters mehrere Wochen nach meiner Spurensuche, und damit gänzlich außerhalb der Brutzeit stattfand, wäre es nicht verwunderlich, wenn dem Gutachter kein Brutnachweis gelang. Nimmt der Kreis Düren – zusätzlich zu den Erkenntnissen des Gutachters – meine Beobachtungen hinzu, kann er das Vorhandensein eines Brutvorkommens sicherlich nicht ernsthaft in Frage stellen, scheint dies jedoch zu versuchen.

Welche Konsequenzen hätte ein anerkannter Uhu-Brutplatz auf die Pläne der Gemeinde Aldenhoven, eine weitere Windanlage in der Nähe zu errichten?

Der Naturschutzbeirat des Kreises Düren hat sich bereits in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden dem so genannten „Scoping zur Umweltprüfung“ festgelegt: Der Beirat lehnt die Planung einer sechsten Windanlage im Windpark Aldenhofen ab. Er merkt an, dass der Uhu-Brutplatz bereits seit 2013 bekannt sei und kritisiert das Erstgutachten, bei dem angeblich keine Uhus gefunden wurden, als nicht qualifiziert. Schon bei der Errichtung der vorhandenen fünf Windanlagen würde sich die Frage stellen, wie eine derartige Genehmigung zustande kommen konnte. Der Naturschutzbeirat empfiehlt, da die Anlagen das Tötungsrisiko für den Uhu signifikant erhöhen würden, „den Abbau der bestehenden Anlagen oder zumindest deren ganzjährige Abschaltung in der dunklen Tageshälfte.“

Der Kreis Düren als Genehmigungsbehörde der Aldenhofener Windradplanung sollte zumindest in seinen Vorgaben Maßnahmen zum Schutz der Uhu-Population berücksichtigen. Einfach weitere „Gutachten“ anfertigen zu lassen bis das Ergebnis „stimmt“, untergräbt die Autorität dieser Behörde.

Mehr über Eulen:

http://www.egeeulen.de/index.php

Mehr zu seltenen Vögeln und Windrädern:

https://eifelon.de/region/uhu-schreddern-mit-amtlicher-genehmigung.html

https://eifelon.de/region/zweifler-milan-schreddern-in-zukunft-legal.html

https://eifelon.de/kreise/kreis-euskirchen/gericht-verfuegt-baustopp-gegen-dahlem-iv.html

24.11.2017NaturKreise, Kreis Düren1 Kommentar cpm

Bisher 1 Kommentar
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  • Jella am 28.11.17 um 12:24 (#220)

    Das liebe „Gutachter(un)wesen“… Wir durften auch schon Bekanntschaft damit machen. Willkommen im Club, Stefan Brücher.

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