EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
0
Rotmilan im Suchflug. [Foto: Ingo Kühl]

Euskirchen genehmigt drei weitere Windradstandorte: Naturschutzverbände beschließen Klage

Kreise, Kreis Euskirchen: Im Kreishaus sind drei weitere, hoch umstrittene Windparks im Gemeindegebiet Blankenheim und in der Nachbarkommune Dahlem vom Kreis Euskirchen genehmigt worden.

Bei Dahlem IV handelt es sich um einen Neuantrag für die bereits einmal mit Gerichtsbeschluss eingestellte Windradbaustelle im Kammerwald. Hier will Projektierer DunoAir die drei teilerrichteten Windradstümpfe weiterbauen, sowie zwei zusätzliche 200-Meter-WEA inmitten von Naturschutzgebieten, im Quellgebiet des Wolferter Baches, des Manscheider Baches und der Urft, errichten. (Eifelon berichtete)

In Blankenheim plant der Energieversorger ENE-e-regio in der hochsensiblen Rohrer Kalkmulde und gegen den erklärten Widerstand der Anwohner vier 200-Meter- Anlagen zwischen den Ortsteilen Mühlheim, Rohr und Reetz und eine weitere Großanlage in der Nähe von Blankenheimerdorf.

Der bundesweite Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) und der NABU-Euskirchen sind bestürzt über die amtliche Genehmigungen dieser weiteren Windindustrieanlagen in der hochsensiblen Naturregion Hocheifel. In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern sich NABU und NI zu den Planungen weiterer zehn Windenergie-Anlagen (WEA) in einem landschaftlich und naturfachlich sensiblen Bereich der Eifel:

Erneut fanden arten- und naturschutzfachliche Belange innerhalb des Genehmigungsverfahrens keine ausreichende Berücksichtigung. Beide Naturschutzverbände hatten zu allen drei Verfahren umfangreiche Einwendungen abgegeben. In diesen wurde auf die erheblichen Mängel der artenschutzfachlichen Stellungnahmen der Investoren hingewiesen.

Der Standort der Windanlage bei Blankenheimerdorf liege innerhalb des Schwerpunktvorkommens der Rotmilane und der Schwarzstörche. Die Rotmilane brüten seit Jahrzehnten in mehreren Horsten in unmittelbarer Umgebung (800 m Entfernung) des geplanten WEA-Standortes. Auch die Schwarzstörche sind seit Jahrzehnten im dortigen Waldgebiet beheimatet. Die Windanlagen zerschneiden die Flugroute vom Brutwald zu den essentiellen Nahrungshabitaten an der Urft.

Der Brutwald der Schwarzstörche wurde bereits im Vorfeld der Genehmigung der Windanlage sukzessive durch forstwirtschaftliche Maßnahmen entwertet, so dass der scheue und störungsempfindliche Vogel nun seine Brutplätze häufig wechseln muss. Eine erfolgreiche Jungvogelaufzucht würde so erheblich beeinträchtigt. Vielfach kehren die Altvögel nach erfolgloser Brut nicht mehr an den angestammten Brutplatz zurück. Nicht zuletzt seien mutwillig die Niststätten der Störche im Waldgebiet am Archetsbach und am Nonnenbach auch durch direkte Baumfällung zerstört worden. Hierzu gehörte auch ein seit 30 Jahren nachweislich dokumentierter, erfolgreich bebrüteter Horst der Schwarzstörche. Er sei zerstört worden, um den Weg für die Baugenehmigung frei zu machen.

Auch Kiebitze und Kraniche flögen den engen Offenlandkanal zwischen dem bewaldeten Höhenrücken des Dahlemer Waldes und den Waldgebieten des Nonnenbaches und des Archetsbaches an, um dort auf ihren Frühjahrs- und Herbstzügen zu rasten. Der Uhu ist dort ebenfalls beheimatet.

Im WEA Planungsgebiet Blankenheim Rohr-Reetz liegt die Rohrer Kalkmulde. Hier exsistiert eine sehr hohe biologische Vielfalt. Die Rohrer Kalkmulde weist nach den bisherigen Kartierungen 41 planungsrelevante Arten auf, die durch den Bau der Windräder in ihren Habitaten beeinträchtigt würden. Hervorzuheben sei hier ausdrücklich die Feldlerche, die in der Rohrer Kalkmulde ein Dichtevorkommen hat, welches als das höchste im Kreis Euskirchen angesehen werden muss. In diesem Bereich seien es ebenfalls die Rotmilane, die durch Windräder besonders gefährdet wären. Aber auch die Vorkommen des Wespenbussards, des Schwarzmilanes, des Uhus und der Schwarzstörche würden durch den Bau der Windräder wertvolle Nahrungshabitate verlieren.

Bei Dahlem IV sieht die artenschutzfachliche Situation ebenso kritisch aus. Streng geschützte Arten, wie z.B. die europäische Wildkatze, über 14 Fledermausarten, die Waldschnepfe, der Bussard, der Waldkauz und der Schwarzspecht leben in dem Waldgürtel, argumentieren die Naturschutzverbände. Die Rotmilane und die Schwarzstörche seien auch bei Dahlem IV besonders betroffen. Ein erfolgreich bebrüteter Horst des Rotmilans wurde im Jahr 2018 im Rahmen von Waldarbeiten   gefällt und vollständig zerstört. (Eifelon berichtete) Ein Schwarzstorchhorst wurde durch „forstwirtschaftliche Maßnahmen“ der Gemeinde Dahlem freigestellt und seiner schützenden Umgebungsbäume beraubt. Die erfolgreiche Brut der Rotmilane im Rotbachtal im Jahr 2019 liegt in einer Entfernung von nur 625 m zur nächsten Windindustrieanlage. Jetzt im zeitigen Frühjahr sei dieser Rotmilanhorst bereits wieder besetzt.

Mängel in den Artenschutzprüfungen

Bei allen drei Genehmigungsverfahren seien Mängel der Artenschutzprüfungen und die zahlreichen Fragestellungen von der Genehmigungsbehörde im Erörterungstermin nicht hinreichend beantwortet worden. U.a. galt für die Erlaubnis zur Waldinanspruchnahme im Rahmen der Genehmigungsverfahren von Dahlem I-IV der Brutwald der Schwarzstörche, nahe Blankenheimerdorf, als anerkannt und als Argument, die Windanlagen von Dahlem I-IV in den Wald stellen zu dürfen. Im neuen Genehmigungsverfahren für die Windanlage bei Blankenheimerdorf ist der gleiche Brutwald der Schwarzstörche nun nicht als Ausschlusskriterium anerkannt worden und die WEA bei Blankenheimerdorf wurde nun genau dort genehmigt. Damit seien Aussagen zum Artenvorkommen in den untersuchten Gebieten der jeweiligen Investoren des einen Windparks, zu den Stellungnahmen der Investoren des anderen Windparks, höchst widersprüchlich.

Mit Hinblick auf die Betroffenheit der streng geschützten Arten Rotmilan und Schwarzstorch und der herausragenden Schutzgebiete wie das Gewässersysteme der Ahr, der Urft und des Wolferter Baches, wäre eine sorgfältige Prüfung aller Belange durch die Genehmigungsbehörde entscheidend gewesen,

kritisieren die Naturschutzverbände. Diese gebotene Sorgfaltspflicht habe die Immissionsschutzbehörde beim Kreis Euskirchen bei der Genehmigung der drei Windparks nicht walten lassen,

Wir lehnen daher die drei erteilten Genehmigungen strikt ab,

betonten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Alfred Glener, Vorstandsvorsitzender vom NABU-Euskirchen.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) wird aufgrund der erheblichen natur- und artenschutz-rechtlichen Konflikte, die in der Rohrer Kalkmulde bestehen, gegen die Genehmigung des Windparks Rohr-Reetz Klage einreichen.

Der NABU prüft derzeit die Einreichung einer erneuten Klage gegen den Genehmigungsbescheid von Dahlem IV.

Mehr zu Blankenheim Rohr/Reetz auf Eifelon: https://eifelon.de/kreise/kreis-euskirchen/trauriges-nachspiel-zu-dahlem-iv.html

Mehr zu Dahlem IV auf Eifelon:https://eifelon.de/dahlem/schwarzstorch-wird-opfer-der-dahlemer-forstverwaltung.html

 

13.3.2020NaturKreise, Kreis Euskirchen0 Kommentare cpm

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite