Kreise, Kreis Euskirchen: Wie erst jetzt bekannt wurde, ist ein geschützter Rotmilan-Horst in einer Einzel-Fäll-Maßnahme im Umfeld des geplanten Windparks Dahlem IV – noch während der Prozess gegen das umstrittene Windparkprojekt lief – der Säge zum Opfer gefallen.
Der Horst lag in einem mehrwipfeligen Nadelbaum am nördlichen Rand einer Nadelwaldparzelle circa 120 Meter westlich der Gebietserweiterung des FFH-Gebietes „Manscheider Bachtal und Paulushof“ und etwa 450 Meter nördlich von den geplanten Windenergieanlagen Dahlem IV entfernt. Die Standort-Koordinaten des Baumes waren dem örtlichen Naturschutz bekannt.
Der Rotmilan-Horst wurde im Frühjahr 2017 von Mitgliedern der NaturschutzInitiative (NI) und des NABU-Euskirchen gefunden, nachdem sie die Brutaktivitäten eines Rotmilanpaares über dem Waldstück beobachten konnten. Nachdem der Horst seitens des NABU NRW, im Juni 2017 dem Verwaltungsgericht Aachen gemeldet wurde, bestätigten sowohl der Kreis Euskirchen als auch die Windpark Dahlem GmbH die Existenz des Rotmilanhorstes. Der Gutachter des Anlagenbetreibers hat den Horst daraufhin vor Ort besichtigt und als Rotmilanhorst bestätigt.
Durch die erfolgte Fällung in der Zeit zwischen dem 20. August und dem 3. September 2018 wurde der Brutplatz eines Rotmilanpaares zerstört.
Rotmilan-Horste genießen nach dem „Leitfaden Artenschutz für den Bau von Windenergieanlagen NRW“ einen zweijährigen Bestandschutz.Auch dann, wenn der Horst nach der letzten Bebrütung im Folgejahr nicht besetzt wurde. Die Zerstörung eines Rotmilan-Horstes ist somit eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Die Kreisverwaltung Euskirchen gab während der Gerichtsverhandlung gegen Dahlem IV, am 19. September, auf Nachfrage des Richters bekannt, dass eine Strafanzeige veranlasst worden sei. Ob die Fällung des Horstbaumes unter Vorsatz vorgenommen wurde, muss jetzt im Rahmen der Anzeige geklärt werden. Bemerkenswert sei hierbei die Tatsache, dass der Horst vollständig aus der Baummulde herausgenommen und beseitigt worden sei, was nicht dafür spräche, dass der Baum mit dem Rotmilan-Horst „aus Versehen“ gefällt worden war, betonen die Naturschützer vor Ort.
„Es vergeht kaum eine Woche, in der wir nicht Hinweise auf Horststörungen, Vergrämungen, Horstzerstörungen oder Fällung von Horstbäumen erhalten. Dies ist kein Zufall, sondern erfolgt nach unseren Erkenntnissen mit System und bundesweit“, erklärte NI-Landesvorsitzender Harry Neumann.
Mittlerweile wurde der Genehmigungsbescheid zum Bau der fünf geplanten Windindustrieanlagen im Kammerwald (Dahlem IV) vom Verwaltungsgericht Aachen im Hauptsacheverfahren für rechtswidrig erklärt. EIFELON berichtete.
Kritik kommt auch von den Mitgliedern der Naturschutzorganisationen vor Ort: Es sei unbegreiflich, wieso ein gerichtsbekannter und von Gutachtern bestätigter, geschützter Rotmilan-Horstbaum gefällt werden konnte, ohne dass die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Euskirchen dazu eingeschritten sei. Der fragliche Horst ist seit langem bekannt und an die, mit der Windanlagen Genehmigung befasste Behörden in Euskirchen gemeldet worden.
Wieso hat diese Information die UNB – im gleichen Kreishaus – nicht erreicht?
Damit stellt sich für die Bürger vor Ort die Frage, wozu Informationen zu bedrohten Vogelarten noch an die Behörden weitergeben werden sollen, wenn dies keinen Schutz für die gefährdete Art bedeutet?
Wir fordern Sie (die UNB im Kreis EU, die Red.) auf, unmittelbar klarzustellen, wie Sie die Lebensräume von Großvogelarten wie Rotmilan und Schwarzstorch in Zukunft betrachten und schützen werden, […] Oder wie werden Sie zukünftig zu verhindern wissen, dass Horstbäume gefällt werden, die zudem Bestandteil eines laufenden Genehmigungsverfahrens sind?
Schreiben die Mitglieder von NI und NABU an die zuständige Euskirchner Kreisverwaltung. In ihrer Presseaussendung fordert die NI die konsequente Ermittlungen und Bestrafung der Täter.
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