Schleiden: Am kommenden Freitag findet die Expertenanhörung zum Thema Anliegerbeiträge vor dem Kommunalausschuss des Landtages statt. Die Sprecherin der Schleidener BI „Schöne Straßen an leeren Häusern, nein danke!“, Lydia Schuhmacher, wurde von der SPD Fraktion eingeladen, an der Expertenanhörung am kommenden Freitag teilzunehmen, um die Sichtweise der Bürger in die Beratungen einzubringen.
In Schleiden wurden in den vergangenen beiden Jahren zwei Straßen saniert. Nun sehen die Bürger mit Sorge der kommenden heftigen Abrechnung der Stadt entgegen.
Jede im Ausschuss vertretene Partei durfte höchstens zwei Experten ihrer Wahl zu der Anhörung einladen, um ihren jeweiligen Standpunkt – pro und kontra – zu vertreten. Seltsam ist die Tatsache zu bewerten, dass keine der beteiligten Parteien den Bund der Steuerzahler zu der Anhörung eingeladen hat, obwohl das von ihm angeschobene Volksbegehren, für eine Aufhebung der Anliegerbeiträge, mittlerweile in NRW fast eine halbe Million Unterzeichner hat.
Vor allem die Kommunalen Spitzenverbände lehnen die ersatzlose Streichung der Anliegerbeiträge und damit den SPD-Antrag vehement ab. Während das zuständige Ministerium alle NRW Anliegerbeiträge addiert hat und auf höchstens 127 Millionen Euro kommt, vermuten die Kommunalen Verbände eine Belastung im „hohen dreistelligen Millionenbereich“. Bei einer zu knappen Kompensation der Beiträge durch die Landesregierung fürchten sie, ein weiteres Haushaltsloch im sowieso mageren kommunalen Einnahme-Säckel Jahr für Jahr zusätzlich bedienen zu müssen.
Es geht den Spitzenverbänden einfach darum, dass eine bequeme Einnahmequelle nicht versiegt. Anlieger können ja nicht Haus und Hof einpacken und in ein anderes Bundesland ziehen, damit sind sie dem Gesetz vor Ort ausgeliefert“, analysiert Schumacher.
EIFELON hat Lydia Schumacher gebeten, die Kontroverse zu diesem deutschlandweit heiß diskutierten Thema in einem Beitrag aufzugreifen:
Anliegerbeiträge: Nicht mehr vermittelbar!
Bundesweit stehen die Anliegerbeiträge zur Disposition, aufgebrachte Bürger sind nicht mehr bereit, diese Sonderabgabe zu bezahlen. Nach ihrer Ansicht gehört es zur allgemeinen Daseinsvorsorge, dass die Straßen in Ordnung gehalten werden, auch die Anliegerstraßen. Aus ihrer Sicht trägt ein Kommunalabgabengesetz, das die Anlieger zum Zahlen verpflichtet, nur dazu bei, dass Straßen solange nicht instandgehalten werden, bis die Kommunen die Anlieger zur Kasse bitten können. Denn Instandhaltungsmaßnahmen müssten die Gemeinden selbst bezahlen, eine „Grundsanierung“ geht dagegen zu 50 bis 80 Prozent zu Lasten der Anlieger.
Das kann teuer werden: Bundesweite Bekanntheit hat zum Beispiel der Fall eines 83-jährigen Rentners aus Mönchengladbach erlangt, der mehr als 90.000 Euro zahlen soll. Sein Grundstück grenzt auf acht Metern Länge an eine grundsanierte Straße. Aber auch weitaus kleinere Beträge greifen in die Lebensplanung der Menschen ein und können sie sogar ruinieren.
Hamburg und Berlin haben diese „Sonderbelastung“ längst abgeschafft, weil die Kosten für die Bürokratie und das Eintreiben der Gelder unrentabel hoch waren; Baden Württemberg hatte sie nie eingeführt. Im vergangenen Jahr hat der Freistaat Bayern auf Betreiben der Freien Wähler die Straßenausbaubeiträge ebenfalls abgeschafft. Jüngst wurde dort sogar beschlossen, bis zu vier Jahre vor dem Stichtag gezahlte Beiträge oberhalb von 2.000 Euro zurückzuzahlen. Bald werden auch die Anlieger in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Brandenburg von dieser unfreiwilligen Ausgabe befreit.
In NRW dagegen müssen Anlieger immer noch binnen vier Wochen die Rechnung begleichen, wenn die Straße vor der Haustür grundsaniert wird. Wann das passiert, darauf haben sie keinen Einfluss. Und ob sie zahlen können, das spielt keine Rolle. Anfang November des vergangenen Jahres hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW den Gesetzesvorschlag zur Abschaffung der Anliegerbeiträge eingebracht. Die Kommunen sollen demnach künftig vom Land den fehlenden Betrag (laut des zuständigen Ministeriums waren das in den vergangenen fünf Jahren höchstens 127 Millionen Euro pro Jahr) ersetzt bekommen. In einer ersten Lesung hat die Mehrheit der Regierungsfraktionen von CDU und FDP dagegen gehalten: Die SPD wolle „Freibier für alle“ und habe keinen Plan für dessen Finanzierung, hieß es vorwiegend aus der CDU.
Wolfgang Heller, Fraktionschef der SPD in Schleiden, hatte sich bereits lange vor der Landtagsfraktion seiner Partei für die Abschaffung der Anliegerbeiträge stark gemacht und war froh, dass es endlich angepackt wurde. Umso frustrierender war für ihn, was er las, als er nach der Niederlage im Parlament die Zeitungen aufschlug: „Wo es um den Einsatz der von den Bürgern gezahlten Steuergelder geht, kann man doch nicht ernsthaft von ‚Freibier‘ sprechen. Das finde ich dem Amt eines Volksvertreters und dem Ernst der Sache gegenüber mehr als unwürdig“, so Heller.Jetzt geht der SPD-Vorschlag in die zweite Runde: Nicht mehr der Anlieger, sondern das Land soll künftig die Kosten übernehmen. Dazu findet am kommenden Freitag (7. Juni) in Düsseldorf eine Experten-Anhörung im Kommunalausschuss des Düsseldorfer Landtages statt. Inzwischen hat der Bund der Steuerzahler in NRW für seine Volksinitiative zur Abschaffung der Anliegerbeiträge bereits nahezu eine halbe Million Unterschriften gesammelt. Überall in NRW gründen sich Bürgerinitiativen, sobald es darum geht, kommunale Straßen zu sanieren.
Das alles setzt auch die CDU-Fraktion im Land unter Druck. Auch deren Kommunalpolitiker müssen vor Ort ein Gesetz durchsetzen, das sie – zumindest hinter vorgehaltener Hand – gerne abgeschafft sähen. Der Riss innerhalb der CDU im Land lässt sich jedoch am besten anhand seiner prominenten Vertreter beschreiben: Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) hat im vergangenen Jahr in seiner Funktion als Vorsitzender der CDU-Mittelstandvereinigung die Abschaffung der Anliegerbeiträge gefordert. Indes betont Ina Scharrenbach, Ministerin für Kommunales und ebenfalls CDU, immer wieder gerne, dieses System, das die Anlieger zur Kasse bittet, habe sich bewährt. Man könnte meinen, es gäbe zwei christdemokratische Parteien im Land.
Ob der Vorschlag der SPD-Opposition angesichts der geteilten Haltung innerhalb der CDU eine realistische Chance hat? Wolfgang Heller, SPD-Mann aus Schleiden, hat da seine Zweifel: „Ich sehe noch nicht, dass der Paragraph 8 KAG (Kommunal-Abgaben-Gesetz, die Red.) abgeschafft wird. Dafür sehe ich derzeit noch keine politische Mehrheit.“ Ob man die nicht über Parteigrenzen hinweg hinbekommen könnte? „Tja, man könnte wohl, wenn man den politischen Willen dazu hätte. Wenn man aber immer nur Versprechungen formuliert, um gewählt zu werden und diese dann, wenn man gewählt ist, nicht mehr hält, dann sehe ich schwarz.“
Damit spielt Heller auf den Vorschlag an, den die CDU-Landtagsfraktion als Oppositionspartei in der letzten Legislaturperiode eingebracht hatte. Im Jahr 2013, als die Koalition aus SPD und Grünen am Ruder war, wollte die CDU den Kommunen ermöglichen, wiederkehrende Beiträge einzuführen – so wie in Rheinland-Pfalz und einigen anderen Bundesländern. Heller: „Das wäre eine grundlegende Änderung gewesen, die zu echten Entlastungen bei Anliegern geführt hätte. Die Koalition aus SPD und Grünen hat das damals abgelehnt aus verfassungsrechtlichen Gründen.“
Ob die CDU zuletzt als stärkste Fraktion aus der Landtagswahl hervorgegangen war, weil sie Anliegern mit ihrer fehlgeschlagenen Gesetzesinitiative helfen wollte, das werden wir nicht erfahren. Bemerkenswert ist aber, dass sie von ihrem damaligen Vorschlag jetzt anscheinend so gar nichts mehr wissen will. Aus Hellers Sicht vertritt seine Partei heute die Abschaffung der Anliegerbeiträge und die CDU eine Position, „gar nichts ändern zu wollen.“ Tatsächlich haben die Fraktionen von CDU und FDP noch Ende des vergangenen Jahres eigene Vorschläge gemacht und diese durchs Parlament gewunken:
Der Anlieger soll ein Recht auf Ratenzahlung erhalten. Die unrealistischen Zinsen in Höhe von sechs Prozent sollen endlich angepasst werden und womöglich soll es den Kommunen freigestellt werden, ob sie Anliegerbeiträge nehmen wollen oder nicht. Letzteres wurde in Thüringen für verfassungswidrig erklärt, so steht es jedenfalls in einem Gutachten, das der dortige Gemeinde- und Städtebund erstellen ließ. In jedem Fall soll der Anlieger in NRW weiterhin zur Kasse gebeten werden können – jedenfalls nach Meinung der derzeitigen Landesregierung und der entsprechenden Mehrheit im Landtag.
Auch in der CDU gibt es viele Stimmen, die sich für eine Abschaffung des Paragraph 8 einsetzen. Ob sich das aber im Abstimmungsverhalten zur Gesetzesvorlage niederschlägt, oder ob doch wieder nach Parteiraison gestimmt wird, wird sich zeigen. Davon wird es wohl abhängen, ob tausende Anlieger in diesem Land in den kommenden Jahren weiterhin ihre letzten Centstücke zusammenkratzen und sich hoch verschulden müssen, oder ob sie verschont bleiben. Denn das Abkassieren von Anliegerbeiträgen ist inzwischen auch in den verbleibenden Bundesländern ein Auslaufmodell: Im Nachbarland Rheinland-Pfalz diskutiert der Mainzer Landtag ebenfalls die Abschaffung der Anliegerbeiträge – auf Betreiben der CDU, die einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat. Die FDP-Fraktion dort zieht mit.
Vielleicht sollten Volksvertreter beider Parteien in NRW einmal auf den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hören. Kürzlich war er zu Besuch in Neuwied, wo die Kosten für die Erhebung der Anliegerbeiträge höher als die Einnahmen sein sollen. Von der dortigen Lokalpresse wurde er so zitiert: „Die Beibehaltung von Straßenausbaubeiträgen ist schlicht nicht mehr vermittelbar. Und wer sich zu fein ist, die Stimmung in der Bevölkerung zu erkennen, der hat seine Aufgabe verfehlt.“ [lys]
EIFELON: Herr Bürgermeister Pfennings, im Januar hatten Sie einen Brief an die zuständige Ministerin Frau Scharrenbach geschickt und sie aufgefordert, sich „[…] für eine Abschaffung oder Änderung von § 8 KAG einzusetzen, so dass eine Beitragspflicht künftig entfällt.“ Die Antwort erhielt dann lediglich die Arbeitsaufträge der Regierungsparteien im Landtag an das Ministerium zur Anpassung des bestehenden Gesetzes. Waren Sie damit zufrieden?
Ingo Pfennings: Mit der Antwort des Ministeriums auf mein Schreiben von 23. Januar war ich inhaltlich nicht zufrieden, hatte aber mit einem solchen Tenor gerechnet, da das Ministerium ja erst am 29. November 2018 seinen neuen Auftrag (vom Landtag – Anmerkung der Redaktion) erhalten hat.
Eine Bürgerbeteiligung bei anliegerbeitragspflichtigen Bauvorhaben, wie sie das Ministerium in der Antwort benennt, führen wir als Stadt Schleiden immer durch und bieten in begründeten Fällen stets die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder einer Stundung, daher ist das für uns keine Neuerung. Den Kommunen die Entscheidung über eine Erhebung von KAG zu übertragen, halte ich für nicht sinnvoll, da wir eine allgemeingültige Lösung brauchen. Sonst hätten finanzschwache Kommunen auch in diesem Bereich einen Nachteil gegenüber den finanzstarken, da sie auf die Erhebung angewiesen wären. Dies könnte dazu führen, dass etwaige Neubürger sich dann auch deswegen für oder gegen eine Kommune entscheiden, was vermutlich wieder die ländlichen Regionen benachteiligen würde. Den Plan, die Fördersumme auf die Gesamtmaßnahme auszudehnen, begrüße ich dagegen sehr.
Auf die kommende Neuregelung bin ich gespannt. Generell hoffe ich aber auf eine deutlich weitergehende Neuregelung, als dies aus dem Auftrag hervor geht.
EO: Der Verkehrsminister will die Anliegerbeiträge abschaffen, die zuständige Ministerin beteuert dagegen, sie hätten sich bewährt. Man könnte glatt meinen, es gäbe zwei christdemokratische Parteien in NRW. Wenn Sie die Wahl hätten: Welcher von beiden würden Sie sich eher anschließen?
IP: Verkehrsminister Hendrik Wüst hat diese Aussage, meines Wissens nach, in seiner Rolle als Landesvorsitzender der Mittelstandsvereinigung der CDU und nicht als Verkehrsminister getroffen. Die Christlich Demokratische Union ist eine große Partei mit unterschiedlichen Strömungen und hat zum Glück viele unterschiedliche Köpfe, mit unterschiedlichen Meinungen und Ansichten. Ich maße mir nicht an, vorzugeben, welche Meinung meine Parteikolleginnen und -kollegen, egal in welcher Funktion, vertreten sollen – frei nach Konrad Adenauer: „Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts!“. Ich bin übrigens seit meinem 19. Lebensjahr sehr gerne Mitglied der CDU.
EO: Am Freitag, 7. Juni, findet in Düsseldorf die Anhörung der Sachverständigen statt zum Gesetzesvorschlag der SPD, die Anliegerbeiträge abzuschaffen. Der Bund der Steuerzahler hat bereits eine halbe Million Unterschriften gesammelt für die Abschaffung der Beiträge. Im Wahlkampf hatten Sie ausdrücklich dafür geworben und selbst Unterschriftslisten ausgelegt. Denken Sie, dass es vor diesem Hintergrund eine realistische Chance gibt für den Antrag der SPD?
IP: In der Tat habe auch ich Unterschriften für die Volksinitiative gesammelt. Nach einem Bericht von Radio Euskirchen war das Stadtgebiet Schleiden sogar eines derjenigen im Kreis mit den meisten, für die Initiative gesammelten Unterschriften. Ich finde es gut, dass der Ausschuss für ‚Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen‘ Experten zu dem Thema anhört. Ob und wie sich diese Anhörung dann auf die Diskussion im Landtag auswirkt, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich würde mich aber freuen, wenn die Ergebnisse der Anhörung mit in die Ausarbeitung des Ministeriums zur Neuregelung einfließen würden.
EO: Was würden Sie sich für die Bürger dieser Stadt wünschen und was müsste passieren, damit das wahr wird?
IP: Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt würde ich mir wünschen, dass möglichst bald eine finale Neuregelung des Gesetzes seitens des Landes erfolgt, damit endlich Planungssicherheit sowohl für die Bürger als auch die Kommune herrscht.
EO: Die BI Schöne Straßen an leeren Häusern, nein danke! hat den Antrag gestellt, die gesetzlich auf vier Jahre beschränkte Frist bis zur Rechnungsstellung der bereits sanierten Straßen auszuschöpfen, damit auch die Menschen vor Ort noch von einer eventuellen Abschaffung profitieren könnten. Wie stehen Sie persönlich dazu?
IP: Ich bin als Bürgermeister an die aktuellen rechtlichen Vorgaben gebunden, nach welchen ein vorsätzliches Hinausschieben von Beitragserhebungen rechtlich unzulässig ist. Insofern ist meine persönliche Meinung in dieser Thematik leider irrelevant. Die Festsetzungsfrist von vier Jahren stellt kein Mittel für die Kommune dar, Abgaben generell bis maximal zum Ende der Festsetzungsfrist kostenlos zu stunden. Im Gegenteil: Die Frist soll die Kommune bei der Festsetzung der Abgaben zeitlich unter Druck setzen. Zusätzlich ist die Rangfolge der Finanzmittelbeschaffung zu beachten. Spezielle Entgelte, wie Gebühren oder Beiträge, sind vor Steuern zu erheben. Ein allgemeiner, vorübergehender Verzicht auf die Beitragserhebung bei zeitgleicher Erhebung von Steuern ist nicht zulässig und kann somit leider nur in begründeten Einzelfällen angewandt werden.
Was ich hoffe ist, dass wenn es zu einer Abschaffung käme, dann auch das „Modell-Bayern“* gewählt würde und die gezahlten Beiträge für einen gewissen Zeitraum rückwirkend erstattet würden. Diese Rückerstattung müsste dann aber definitiv über einen Landestopf erfolgen und nicht zu Lasten der Kommunen gehen.
* In Bayern erhalten Beitrags-Zahler bis zu vier Jahren rückwirkend einen Großteil der gezahlten Anliegerbeiträge zurück – Anmerkung der Redaktion
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Endlich mal ein Bürgermeister, der realistische Aussagen trifft. Als Amtsträger muss er sich genauso wie die Stadtratsmitglieder an geltendes Recht halten, ob es ihm gefällt oder nicht. Leider verstehen das nicht alle Menschen und Betroffene wollen es zumeist eh nicht wissen. Dieses Problem kann nur landesweit gelöst werden und alle anderen Versprechen / Forderungen wären reiner Populismus. Davon durfte man im letzten Jahr ja gerade seitens Stadtler / Schumacher genügend lesen.
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